Geringere Eingruppierung

Begonnen von kleene01, 21.01.2023 14:13

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kleene01

Hallo,

kurze Frage:

Arbeite aktuell nach TV-L E9 a in Berlin Stufe 3.

Habe mich nun in Brandenburg auf eine TV-L E8 beworben.

Rutsche ich dann automatisch in E8 Stufe 4, sollte ich die Stelle bekommen? Einige Parallelen gibt es in der neuen Stelle, oder fängt man wieder von vorne an? Beides ist Verwaltung.

Danke und viele Grüße


SVAbackagain

Anspruch besteht auf die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren, was zu Stufe 2 bzw. 3 führt. Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Zudem kann der Arbeitgeber förderliche Zeiten berücksichtigen, sofern der Bewerber ansonsten nicht als Arbeitnehmer gewonnen werden kann.

Organisator

Zitat von: kleene01 in 21.01.2023 14:13
Hallo,

kurze Frage:

Arbeite aktuell nach TV-L E9 a in Berlin Stufe 3.

Habe mich nun in Brandenburg auf eine TV-L E8 beworben.

Rutsche ich dann automatisch in E8 Stufe 4, sollte ich die Stelle bekommen? Einige Parallelen gibt es in der neuen Stelle, oder fängt man wieder von vorne an? Beides ist Verwaltung.

Danke und viele Grüße

Nein. Die Stufe wäre unter den von SVA genannten Prämissen vorab mit dem neuen AG zu klären.