Stufengleiche Höhergruppierung?

Begonnen von seibel91, 27.01.2023 20:17

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seibel91

Guten Abend liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich einer Höhergruppierung. Ich bin seit 1.1.2022 als der S15 zugeordnet (vorher S8a Stufe 4). Nach über 13 Monaten habe ich nun endlich Post erhalten, dass die Höhergruppierung bearbeitet wurde und sie mich auch der Stufe 4 zuordnen. Ich hatte mal gelesen, dass dies nicht so häufig geschieht. Oder ist das Ermessensspielraum? Zudem hatte meine Schulleitung nach dem Auswahlverfahren angegeben, dass ich die Aufgaben einer S15 schon seit über vier Jahren vertretungsweise übernommen habe.Spielt das eventuell mit rein? Ich hatte auch den Personalrat seit Juni 21 hinter mir. Ich freue mich natürlich, da man in dieser Position tagtäglich vor vielen Herausforderungen gestellt wird. Nicht das dann nachher irgendwelche Ansprüche auf Rückzahlung bestehen oder haben die sich gar verschrieben?

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende! :)

SVAbackagain

Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist tariflich abschließend geregelt.

Isie

Die Höhergruppierung von der EG S 8a Stufe 4 in die EG S 15 führt in die Stufe 4, da bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen die Stufenzuordnung in jeder dazwischenliegenden Entgeltgruppe fiktiv vorgenommen wird.

seibel91


SVAbackagain

Was an
Zitat von: Isie in 27.01.2023 21:28
Die Höhergruppierung von der EG S 8a Stufe 4 in die EG S 15 führt in die Stufe 4
und
Zitat von: SVAbackagain in 27.01.2023 20:25
Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist tariflich abschließend geregelt.
ist denn unklar oder bedürfte der Konkretisierung?

seibel91

Ich denke im TVL gibt es keine stufengleiche Höhergruppierung?

E15TVL

Du erhältst bei jeder Stufenzuordnung (von S 8a zu S 8b zu S9 ... zu S 15) ,,mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt" (TV-L 17.4). Und jetzt kannste selbst schauen wohin das führt oder einfach dem User Isie Glauben schenken.

SVAbackagain

Zitat von: seibel91 in 29.01.2023 07:42
Ich denke im TVL gibt es keine stufengleiche Höhergruppierung?

Im TV-L gibt es die betragsmäßige Höhergruppierung. Die dieser zugrundeliegenden Regelungen können in eine niedrigere, gleiche oder höhere Stufe in der höheren Entgeltgruppe führen.

seibel91

Dann wäre es Stufe 2...dadurch entstand ja meine Frage.
Zitat von: E15TVL in 29.01.2023 08:01
Du erhältst bei jeder Stufenzuordnung (von S 8a zu S 8b zu S9 ... zu S 15) ,,mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt" (TV-L 17.4). Und jetzt kannste selbst schauen wohin das führt oder einfach dem User Isie Glauben schenken.

SVAbackagain

Nein, wäre es nicht. Du hast nur die Systematik der betragsmäßigen Höhergruppierung nicht verstanden. Wie Isie bereits sehr deutlich ausgeführt hat, wird bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen hinweg nicht das Tabellenentgelt der Ausgangs- und der Zielentgeltgruppe verglichen, sondern die Prüfung schrittweise für jede dazwischen liegende Entgeltgruppe durchgeführt. Das ist nicht nur sehr eindeutig Isies kompetenten Ausführungen, sondern auch der maßgeblichen tariflichen Norm unmittelbar zu entnehmen.