Fachkräftezulage

Begonnen von Laser92, 03.02.2023 08:42

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Laser92

Hallo,

ich habe eben eine Stellenausschreibung gesehen, laut der "bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Möglichkeit zur Zahlung einer zusätzlichen Fachkräftezulage besteht". Es handelt sich dabei um eine Sachbearbeiterstelle und es wird ein Ingenieur gesucht.

Handeltes sich dabei schlicht um die Zulage nach Anlage A zum TV-L Teil 2 Nr. 22.1 oder istvdas was anderes?
Demnach bekommen Ingenieure nämlich ganze 23,01€ oben drauf. :o

SVAbackagain

Im TV-L gibt es keine Fachkräftezulage. Möglicherweise handelt es sich um eine außertarifliche Leistung des Arbeitgebers.

mrfox

Uiuiui, das läppert sich aber mit den 6,95€ VBL ;D

Coffee86

Zitat von: mrfox in 03.02.2023 08:53
Uiuiui, das läppert sich aber mit den 6,95€ VBL ;D

6,65€ .. übertreib nicht. Nicht vergessen wie leer die Kassen der Länder sind ;)

WasDennNun

Es könnte sein, dass die die Zulage nach §16.5 Fachkräftezulage damit meinen.

SVAbackagain

Du meinst, sie nennen die Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L ,,Fachkräftezulage"?

WasDennNun


mrfox

Zitat von: WasDennNun in 03.02.2023 09:24
Es könnte sein, dass die die Zulage nach §16.5 Fachkräftezulage damit meinen.

Halte ich eher für ausgeschlossen. Fachkräftegewinnung ist nicht bei Beschäftigten anwendbar die bereits beim Land beschäftigt sind und ich kenne auch nur Beispiele wo es zur Bindung gebraucht wird. Der Tatbestand kann nicht bei Einstellung bereits erfüllt sein.

SVAbackagain

Und wo wäre im Sachverhalt eine bestehende Beschäftigung beim Land geschildert?

tv-landschaft

Man kann in mindestens einigen Bundesländern im TV-L eine AT-Fachkräftezulage für Ingenieure und IT-Fachkräfte zahlen. Das geht maximal 5 Jahre und kann ggf. noch einmalig um weitere 5 Jahre verlängert werden. Gezahlt werden kann bis zu 1.000€/Monat.

SVAbackagain

Die Aussage ,,im TV-L eine AT-Fachkräftezulage" ist ein Oxymoron.

tv-landschaft

Dann so: Mindestens einige Bundesländer mit TV-L können zusätzlich eine AT-Fachkräftezulage zahlen.

mrfox

Zitat von: SVAbackagain in 03.02.2023 10:02
Und wo wäre im Sachverhalt eine bestehende Beschäftigung beim Land geschildert?

Die ergibt sich aus der Praxis, dass Bewerber regelmäßig bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Und da man die Zulage offensichtlich jedem zahlen möchte, fällt die Alternative der Fachkräftegewinnung zur Stufenvorweggewährung weg.

WasDennNun

Zitat von: mrfox in 03.02.2023 10:00
Zitat von: WasDennNun in 03.02.2023 09:24
Es könnte sein, dass die die Zulage nach §16.5 Fachkräftezulage damit meinen.

Halte ich eher für ausgeschlossen. Fachkräftegewinnung ist nicht bei Beschäftigten anwendbar die bereits beim Land beschäftigt sind und ich kenne auch nur Beispiele wo es zur Bindung gebraucht wird. Der Tatbestand kann nicht bei Einstellung bereits erfüllt sein.
Die 16.5 Zulage kann auch einer Person gezahlt werden, die gerade eingestellt wurde.
und natürlich kann sie auch jemanden gezahlt werden der vor 10 Jahren eingestellt wurde.


SVAbackagain

Zitat von: mrfox in 03.02.2023 11:08
Zitat von: SVAbackagain in 03.02.2023 10:02
Und wo wäre im Sachverhalt eine bestehende Beschäftigung beim Land geschildert?

Die ergibt sich aus der Praxis, dass Bewerber regelmäßig bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Und da man die Zulage offensichtlich jedem zahlen möchte, fällt die Alternative der Fachkräftegewinnung zur Stufenvorweggewährung weg.

Eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst wäre aber nur zufällig eine beim Land und die behauptete Regel gibt es ohnehin nicht. Weder offensichtlich noch sonstwie ginge aus der Schilderung hervor, man wolle die Zulage jedem zahlen. Vielmehr wird explizit sogar auf Voraussetzungen verwiesen.