Vorstellungsgespräch - Verhandlung bei der Stufenzuordnung

Begonnen von Andre4s, 07.02.2023 21:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andre4s

Guten Abend Zusammen,

Ich habe bald ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde (TV-L). Bei meinem jetzigen Arbeitgeber (ebenfalls Behörde und TV-L)  bin ich in der EG 11, Stufe 3 eingruppiert. Bei dem voraussichtlich zukünftigen Arbeitgeber wird für eine Eingruppierung in die EG12 eine mind. 3 jährige Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich vorausgesetzt. Ab Mai hätte ich die 3 Jahre Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich erfüllt. Da ich dann ja regulär in die EG 12 Stufe 3 eingruppiert werden müsste, stellt sich mir die Frage, ob ich auch eine höhere Stufe verlangen kann.
Da ich nächstes Jahr bei der EG11 in die Stufe 4 kommen würde, würde ich faktisch aufgrund der unterschiedlichen Höhe der Jahressonderzahlung etwas weniger erhalten.
Somit wäre meine Frage, ob sich der neue Arbeitgeber überhaupt darauf einlassen würde, wenn ich die Stufe 4 verlangen würde bzw. ob dies überhaupt so machbar wäre.

Ich wäre dankbar für eine Rückmeldung.

LG
Der Andi



SVAbackagain

Der Arbeitgeber kann förderliche Zeiten berücksichtigen, sofern und soweit sie vorliegen.

E15TVL

Zitat von: Andre4s in 07.02.2023 21:22[...] Bei dem voraussichtlich zukünftigen Arbeitgeber wird für eine Eingruppierung in die EG12 eine mind. 3 jährige Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich vorausgesetzt. Ab Mai hätte ich die 3 Jahre Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich erfüllt. Da ich dann ja regulär in die EG 12 Stufe 3 eingruppiert werden müsste, stellt sich mir die Frage, ob ich auch eine höhere Stufe verlangen kann. [...]
Das ist ein Trugschluss. Stufe 3 wäre möglich, wenn ,,einschlägige Berufserfahrung" vorliegt. Eine solche kann regelmäßig nicht in einer niedrigen Entgeltgruppe erworben werden. Der AG kann förderliche Zeiten berücksichtigen, dies ist aber Verhandlungssache.

Mit den 3 Jahren ist wahrscheinlich eine ,,dreijährige praktische Erfahrung" gemeint (z. B. EG12 bei den IT'lern).

SVAbackagain

Und Fallgruppe 1 und 3, also alle Fallgruppen der E12. Genau wie bei den Ingenieuren (langjährig ist dreijährig; Funfact: zweijährig wäre mehrjährig).

Andre4s

§ 17 Absatz 4)   Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der- jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob fak- tisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt

Demnach müsste ich doch in die Stufe 3 kommen?

E15TVL

Du hast von unterschiedlichen Arbeitgebern gesprochen, also keine Höhergruppierung (sondern Neueinstellung mit Anspruch auf Stufe 1). Wenn es - entgegen deiner ursprünglichen Aussage - doch derselbe Arbeitgeber ist (und nur eine andere Behörde), dann wäre es eine Höhergruppierung, die von E11/3 in E12/3 führt.

Andre4s

Es ist tatsächlich der gleiche Arbeitgeber. Dann hatte ich mich falsch ausgedrückt.

Es ist eine andere Landesbehörde im selben Bundesland.

E15TVL


Andre4s

Kann ich denn Stufe 4 verhandeln, oder wäre die Wahrscheinlichkeit eher gering, sie zu bekommen ?

SVAbackagain

Tariflich ist die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung abschließend geregelt. Das ginge nur übertariflich.

WasDennNun

Zitat von: Andre4s in 08.02.2023 07:18
Kann ich denn Stufe 4 verhandeln, oder wäre die Wahrscheinlichkeit eher gering, sie zu bekommen ?
Du kannst eine Zulage nach §16.5 verhandeln.

und die "die 3 Jahre Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich " gibt es tariflich nicht, dass ist ein Hirngespinst/Interpretation deines AGs

E15TVL

Der AG kann in seiner Stellenausschreibung ja fordern was er möchte. Nicht selten ließt man z. B. was von Promotion, Sprachkenntnissen, Bescheinigungen/Zertifizierungen, Mindestpunktzahl in den Staatsexamina bei Juristen... alles ohne jegliche tarifliche Relevanz. Und hier hält der AG es eben für sinnvoll, wenn der Kandidat 3 Jahre Erfahrung im Tätigkeitsbereich mitbringt. Ich würde das weniger als Hirngespinst sehen, sondern eher als Maßnahme von vornherein den Bewerberpool einzuschränken.

WasDennNun

"wird für eine Eingruppierung in die EG12 eine mind. 3 jährige Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich vorausgesetzt"
Dann müsste da stehen: Wird für die Übertragung der Tätigkeiten ....

So sieht es nach Beamtenkalkriesel und / oder unfähige Personaler aus

verdamm7

Einfach gesagt. Der Arbeitgeber kann dir Stufe 12/4 genehmigen, wenn er will.
Ist Verhandlungssache