Symptomfrei Corona = keine AU und dann?

Begonnen von spannend, 07.02.2023 08:45

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was_guckst_du

Zitat von: FearOfTheDuck am 09.02.2023 11:55
Nicht der Preis ist das Kriterium, sondern die Bezeichnung. Bezogen auf die Diskussion ist es kein Rotwein, der dir schmeckt, sondern bestenfalls Weißwein oder Rose. ;)

Trotzdem Prost.  :D

...die schmecken mir - gekühlt - auch 8)   ...insbesondere an Karenztagen ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

KingTut

Zitat von: was_guckst_du am 09.02.2023 11:44
...werd den Duden dazu braucht, hat ihn wohl auch nötig... :D

q. e. d.  :P

Flying

Zitat von: brian am 09.02.2023 11:05
Das habe ich nicht gesagt. Der Duden ist aber eben kein besonders gutes Argumentationsmittel, da nicht mehr alles aktuell ist was da drin steht. Gendern steht auch nicht drin, ist aber jetzt üblich.

Zum Glück ist Gendern nicht üblich..
Dann würde der Duden ja aus allen Nähten platzen

Schmitti

Zitat von: Flying am 09.02.2023 14:03
Zum Glück ist Gendern nicht üblich.. Dann würde der Duden ja aus allen Nähten platzen
Der Duden - die Dudin.

Nur, um hier nochmal was sinnvolles zu platzieren  ::)

FearOfTheDuck

Naja, wer hier jetzt wen diskrediert, indem er Zwangsstörungen in den Raum wirft, sei einmal dahingestellt.

In einem Forum, das Hilfestellung leisten will, auf die korrekte Begrifflichkeit zu bestehen, bzw. falsche Begrifflichkeiten zu korrigieren , halte ich dagegen für essentiell. Nicht nur, um die richtigen Hinweise zu geben, sondern auch um den Fragesteller vor Mißverständnissen zu schützen.

Und da gehen Karenztage nun mal am Sachverhalt vorbei, weil sie was anderes sind. Ob man die Kranktage ohne AU hier und dort so nennt oder Ich-mal-mir-die-Rosette-grünlich-Tage spielt dabei keine Rolle.

Das muntere Hin- und Hergeblubbe betrifft immer mindestes zwei Seiten. Wieviele Zwangsstörungen will man da denn diagnostizieren? ;)

VaPi

Zitatgrundsätzlich kann der AG vom ersten Tag eine AU verlangen, macht dies aber überwiegend aus Praktikabilitätsgründen nachvollziehbar nicht...

Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.

was_guckst_du

Zitat von: VaPi am 09.02.2023 19:49

Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.
...umgekehrt wirds richtig...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Opa

Karenztage sind, wie jeder weiß:
Urlaubstage, die Kimonbo ausnahmsweise einreicht, wenn seine Krank-Tage mal alle sein sollten ;)

VaPi

Zitat von: was_guckst_du am 10.02.2023 07:48
Zitat von: VaPi am 09.02.2023 19:49

Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.
...umgekehrt wirds richtig...

Das sieht das Gesetz anders.

SVAbackagain

Jetzt komm doch nicht mit gesetzlichen Regelungen oder anderen Fakten. Was_guckst_du ist an der Realität nicht interessiert. Ihm geht es darum, mit unsinnigem Geschwurbel herumzutrollen.

VaPi

Dann muss ich mich wohl entschuldigen  8)

BAT

Wir haben nun Altweiber und Karneval teils positiv durchgefeiert. Wo ist das Problem?