Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt

Begonnen von Thomas673, 01.03.2023 12:00

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Thomas673

Hallo,

ich habe in einer Stellenausschreibung einer anderen Behörde eine höhere Eingruppierung gefunden, als ich sie bekomme. Die Anforderungen an die Stelle und der Ausübungsort sind dieselben.
Daher meine Frage: Steht mir nun auch die Eingruppierung zu, da ich ja schon lange meine Stelle mit der niedrigeren Eingruppierung besetze? Kann ich eine neue Stellenbewertung in meiner Behörde fordern?

Viele Grüße
Thomas

brian

Wer sagt, daß Deine Bezahlung falsch und die andere richtig ist (sollten es tatsächlcih gleiche Tätigkeiten sein, die zu einer gleichen Eingruppierung führen)?

Flying

Eine neue Stellenbewertung kann man grundsätzlich immer erbitten.

FearOfTheDuck

Dir steht keine Eingruppierung zu, du bist anhand deiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Und das immer korrekt. Der AG kann aber mit der Rechtsmeinung, die er sich darüber bildet, falsch liegen. Das wiederum lässt sich gerichtlich überprüfen.

was_guckst_du

...das ist nichts Besonderes und bringt im Vergleich gar nichts...

...wenn man meint, seine übertragenen Aufgaben stimmen nicht mit der Eingruppierung überein, fertigt man eine neue Stellenbeschreibung an und gibt diese mit der Bitte um neubewertung weiter...wenn man dann mit der Bewertung nicht eineverstanden ist, folgt Eingruppierungsfeststellungsklage...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

brian

Zitat von: Flying am 01.03.2023 12:22
Eine neue Stellenbewertung kann man grundsätzlich immer erbitten.

Bei wem soll man die erbitten? Es gibt niemanden, der eine STelle bewertet.

was_guckst_du

..woher weiß man denn sonst, dass eine Stelle die Eingrupierung xy hat?...letztendlich ist es der AG der eine Rechtsauffassung über die Eingruppierung hat und die schüttelt er sich auch nicht aus dem Ärmel
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

Stellen haben überhaupt keine Eingruppierung.

Flying

Zitat von: brian am 01.03.2023 13:27
Zitat von: Flying am 01.03.2023 12:22
Eine neue Stellenbewertung kann man grundsätzlich immer erbitten.

Bei wem soll man die erbitten? Es gibt niemanden, der eine STelle bewertet.

Beim Arbeitgeber

was_guckst_du

Zitat von: SVAbackagain am 01.03.2023 13:33
Stellen haben überhaupt keine Eingruppierung.
Es gibt keine Stellen
Gruß aus "Tief im Westen"

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SVAbackagain

Auch dann wäre meine Aussage zutreffend.

was_guckst_du

..und das wäre jetzt inwiefern von Interesse?
Gruß aus "Tief im Westen"

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Organisator

Zitat von: was_guckst_du am 01.03.2023 13:53
Zitat von: SVAbackagain am 01.03.2023 13:33
Stellen haben überhaupt keine Eingruppierung.
Es gibt keine Stellen
Auf welchem haushaltsmäßigem Instrument werden denn dann die Tarifbeschäftigten geführt?

was_guckst_du

..dazu trifft der TVöD keine Regelung :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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brian

Zitat von: Flying am 01.03.2023 13:51
Zitat von: brian am 01.03.2023 13:27
Zitat von: Flying am 01.03.2023 12:22
Eine neue Stellenbewertung kann man grundsätzlich immer erbitten.

Bei wem soll man die erbitten? Es gibt niemanden, der eine STelle bewertet.

Beim Arbeitgeber

Es gibt niemanden, der eine Stelle bewertet. Auch kein Arbeitgeber.