Fachkräftezulage Ingenieure

Begonnen von Michael12345, 04.03.2023 11:03

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SVAbackagain

Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

tv-landschaft

#16
Gewonnene Fachkraft bist du ja schon, dann bleibt noch "gebundene Fachkraft". Das heißt du musst deinen Abwanderungswillen glaubhaft nachweisen. Beispielsweise mit dem Vorlegen eines anderen Arbeitsvertrags, eventuell reichen dazu auch Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Bei uns gibt es vom Bundesland ebenso die Möglichkeit der AT-Fachkräfte-Zulage zusätzlich zum TV-L bis 1.000€/Monat max. 5 Jahre (10 Jahre mit Verlängerung) und ich bekomme diese seit über einem Jahr. Ob deine Uni das Instrument überhaupt anwenden will kann dir aber vorher keiner sagen. Kommt eben auch darauf an für wie ersetzbar man dich im Zweifel hält (da steht ja extra begründeter Einzelfall) und wie du verhandelst. Ob du als wissenschaftlicher Mitarbeiter dafür in Bezug auf die Thematik Ingenieur überhaupt in Frage kommst, musst du allerdings selbst wissen je nach Stelle.

Michael12345

Vielen Dank für deine Antwort.
Hast du deine Zulage mit deinem direkten Vorgesetzten verhandelt oder mit einer anderen Stelle?
"Don't feed the troll"  ;D

MoinMoin

Zitat von: Michael12345 in 04.03.2023 12:06
Wie frustriert muss man mit seinem Leben sein. :'(.
Vll haben andere Mitglieder etwas konstruktives beizutragen?
Nun der liebe SVA pocht darauf, dass außertarifliches im Unterforum allgemeines zu stellen sind. Aufgrund seiner genetischen Disposition kann er halt nicht anders.

Zu deiner Frage:
Tarifliche (bei dir z.B. §16.5) und außertarifliche Zulagen kann in der Regel der direkter Vorgesetzter (Professor) nicht bewilligen, aber den Verwaltungsakt anstoßen und begründen, warum diese Ausgabe notwendig ist.
Sofern er die Kosten solcher Zulage aus seinem eigenem Haushalt oder via Drittmittel finanzieren kann, sind die Chance nicht schlecht, dass sie dann auch gezahlt werden.
Hier und da funkt dann noch der PR dazwischen.


Ich persönlich habe mehrfach solche Zulagen für mich und andere auf den Weg gebracht. Es lief immer über den Vorgesetzten, da der immer die Begründung schrieben muss, ob du unersetzlich oder unersättlich  8)  bist.

tv-landschaft

Zitat von: Michael12345 in 04.03.2023 13:44
Vielen Dank für deine Antwort.
Hast du deine Zulage mit deinem direkten Vorgesetzten verhandelt oder mit einer anderen Stelle?

ich bin nicht an einer Uni, ich habe das nicht mit meinem direkten Vorgesetzten verhandelt sondern mit dem Abteilungsleiter, welcher bei uns der höchsten Hierarchieebene angehört.

Michael12345

#20
Zitat von: MoinMoin in 04.03.2023 13:49
Zitat von: Michael12345 in 04.03.2023 12:06
Wie frustriert muss man mit seinem Leben sein. :'(.
Vll haben andere Mitglieder etwas konstruktives beizutragen?
Nun der liebe SVA pocht darauf, dass außertarifliches im Unterforum allgemeines zu stellen sind. Aufgrund seiner genetischen Disposition kann er halt nicht anders.

Zu deiner Frage:
Tarifliche (bei dir z.B. §16.5) und außertarifliche Zulagen kann in der Regel der direkter Vorgesetzter (Professor) nicht bewilligen, aber den Verwaltungsakt anstoßen und begründen, warum diese Ausgabe notwendig ist.
Sofern er die Kosten solcher Zulage aus seinem eigenem Haushalt oder via Drittmittel finanzieren kann, sind die Chance nicht schlecht, dass sie dann auch gezahlt werden.
Hier und da funkt dann noch der PR dazwischen.


Ich persönlich habe mehrfach solche Zulagen für mich und andere auf den Weg gebracht. Es lief immer über den Vorgesetzten, da der immer die Begründung schrieben muss, ob du unersetzlich oder unersättlich  8)  bist.

Viele Dank für eure antworten.
Damit kann ich arbeiten.

Viele Grüße

P.S. Ich hoffe er ist nicht wirklich behindert.
"Don't feed the troll"  ;D

SVAbackagain

Und ich hoffe, Du bist nicht wirklich zu dumm, das korrekte Unterforum zu wählen, sondern einfach nur uneinsichtig.

Michael12345

Zitat von: MoinMoin in 04.03.2023 13:49
Zitat von: Michael12345 in 04.03.2023 12:06
Wie frustriert muss man mit seinem Leben sein. :'(.
Vll haben andere Mitglieder etwas konstruktives beizutragen?
Nun der liebe SVA pocht darauf, dass außertarifliches im Unterforum allgemeines zu stellen sind. Aufgrund seiner genetischen Disposition kann er halt nicht anders.

Zu deiner Frage:
Tarifliche (bei dir z.B. §16.5) und außertarifliche Zulagen kann in der Regel der direkter Vorgesetzter (Professor) nicht bewilligen, aber den Verwaltungsakt anstoßen und begründen, warum diese Ausgabe notwendig ist.
Sofern er die Kosten solcher Zulage aus seinem eigenem Haushalt oder via Drittmittel finanzieren kann, sind die Chance nicht schlecht, dass sie dann auch gezahlt werden.
Hier und da funkt dann noch der PR dazwischen.


Ich persönlich habe mehrfach solche Zulagen für mich und andere auf den Weg gebracht. Es lief immer über den Vorgesetzten, da der immer die Begründung schrieben muss, ob du unersetzlich oder unersättlich  8)  bist.

Lieber @MoinMoin was bedeutet "PR"?
"Don't feed the troll"  ;D

Prüfer SH


Michael12345

"Don't feed the troll"  ;D