[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

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Kleeblatt

Der vh Zuschlag wird durch die jeweils individuelle Ortsklasse abgelöst.
Der vh Bestandsbeame hat Bestandsschutz in Höhe seiner Besoldung, d.h. der bisherige vh Zuschlag bleibt bestehen (Besitzstandswahrung).
Aber...
Der vh Zuschlag nimmt zukünftig nicht mehr an Besoldungserhöhungen teil. Die jeweils individuelle Ortsklasse nimmt an den Besoldungserhöhungen teil. Das nennt sich Abschmelzung.. Wenn nun diese Ortsklasse die Höhe des bisherigen vh Zuschlages erreicht wird in des neuen Recht übergeführt.
Dies gilt für vh Beamte, solange sich die Familienverhältnisse nicht ändern. 
-
Bei Bestandsbeamten mit Familie bei denen ein Kind hinzukommt, bzw. wegfällt wird mit diesem Ereignis das neue Recht angewendet.
Ebenso bei Beamten die rechtskräftig gechieden werden.
Bis dahin wird mit Abschmelzungsbeträgen für den vh Zuschlag (nur für diesen)

Somit bleibe ich dabei, dass dies eine Gehaltskürzung ist.

Würde die Ortsklasse I in Höhe des aktuellen vh Zuschlag geleistet, wäre das eine Sache. Aber so....

xingshu

A10 Stufe 5 mit 2 Kindern und Ortsklasse 2. Es ist für mich 100€ netto weniger im Jahr.

Kann das richtig sein? :o

Der Obelix

Ja, weil du bisher dermaßen im Luxus gelebt hast wird dein Gehalt normalerweise gekürzt. Durch die Abschmelzung und die Gnadenerweisung des Freistaates bleiben aber die 100€ und von Besoldungserhöhung zu Erhöhung wird es dann abgeschmolzen.

Techniker37

Also ich blicke jetzt nicht mehr durch. Was bedeutet das neue Gesetz für mich?
Ich wohne in Nürmnberg, bin Beamter (Freistaat Bayern) (A7/6) bin verheiratet und habe ein Kind. Erhalte außerdem die Meisterzulage.

Vielen dank!

Münchern85

Hallo zusammen,
weiß jemand wie Rechtslage bei der rückwirkenden Einführung dieses Gesetzes ist? Ich heirate dummerweise diesen Monat und bekomme noch die Ballungsraumzulage. Den alten Familienzuschlag würde ich ja dann nicht mehr bekommen, weil der ja einfach gestrichen wird. Vermutlich heißt das, Pech gehabt für mich oder?

AnToK

Zitat von: xingshu am 06.03.2023 10:24
A10 Stufe 5 mit 2 Kindern und Ortsklasse 2. Es ist für mich 100€ netto weniger im Jahr.

Kann das richtig sein? :o

Der Rechner ist noch nicht aktuell, er hat einen Fehler bei den Jahressonderzahlungen. LG

Juli69

Hallo! Wie sieht das mit dem Bestandsschutz aus? Muss man quasi alles zusammen wählen oder kann man den Verheiratetenzuschlag alt und den Kinderzuschlag neu wählen. Andernfalls bekäme ich bei mietstufe 2 keinen Cent mehr trotz vier Kindern!

Grisupoli

Der Bestandsschutz gleicht lediglich aus, falls man durch das neue Gesetz schlechter gestellt wäre. Eine Wahl gibt es hier nicht. Wenn man durch das neue Gesetz besser wegkommt. Gibt es auch keinen Bestandsschutz mehr.

Juli69

Entschuldigung, ich habe folgende Situation:
Variante alt mit 4 Kindern ist um 15 Euro schlechter als die neue Variante  wegen des niedrigeren vH- Zuschlages. Hätte ich aber den alten vh-Zuschlag und die neuen Kinderzuschlaege hätte ich eine Verbesserung von etwa 50 Euro. Aber ob diese Mischung alt( Bestandsschutz)/neu eben so umgesetzt wird, das ist mir unklar.

Grisupoli

Eine Mischung geht nicht. Entweder alt oder neu.

Überwacher

Gibt es denn irgendwo ein Muster für eine Klagebegründung? Die Klageschrift an sich hab ich mir schon gebastelt. Nur die Begründung fehlt mir noch.

Evtl. Bei nem anderen Beamtenbund?

Bin hier für jedes Muster dankbar.

Ozymandias

https://www.drb-bw.de/index.php/stellungnahmen/stellungnahmen-politik/2022/233-widerspruch-gegen-die-besoldung-2022

Direkter Link - Neu aber BW lastig,  im Prinzip Widerspruch auf Klageniveau:
https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/widerspruch-und-klage/widerspruch-und-klage/news/besoldung-musterklage

Direkter Link - Etwas älter nicht mehr ganz aktuell, sehr ausführlich:
https://www.drb-berlin.de/fileadmin/Landesverband_Berlin/Dokumente/Besoldung_Mustervorlage/Musterschriftsatz_V2.pdf

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/sichern-sie-ihre-rechte-und-klagen-sie/

Direkter Link - Kurz, aber wichtig für die Anträge und Rubrum der Klage, damit alle Formalien eingehalten werden
https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2022/220830_Muster_Klageerhebung.docx

Habe mir daraus einen Klageentwurf gebastelt, aber bisher wird dieser nicht benötigt, weil Widersprüche in BW noch ruhend gestellt werden.

Wichtig ist vor allem richtiger Beklagter, Datum, Unterschrift etc. es gilt der Grundsatz, dass das Gericht das Recht kennt. Das BVerfG wird bald zu älteren A-Besoldung Vorlagen entscheiden. Ein einfaches Verwaltungsgericht wird bis dahin sowieso nicht positiv urteilen, sondern höchstens einen weiteren Vorlagebeschluss fassen. Im schlimmsten Fall gibt es eine Ablehnung = Bestandskraft oder höhere Kosten in der nächsten Instanz. Ohne das BVerfG läuft aus meiner Sicht nichts, deshalb ist die Begründung auch nicht so sehr wichtig.  Wichtig ist vor allem eine Bestandskraft zu verhindern.

Kurze Frage: Rechnest du mit einem Ablehnungsbescheid oder gibt es einen dringenden Bedarf der eine Klage nötig macht?

Überwacher

Zitat von: Ozymandias am 06.03.2023 20:00
https://www.drb-bw.de/index.php/stellungnahmen/stellungnahmen-politik/2022/233-widerspruch-gegen-die-besoldung-2022

Direkter Link - Neu aber BW lastig,  im Prinzip Widerspruch auf Klageniveau:
https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/widerspruch-und-klage/widerspruch-und-klage/news/besoldung-musterklage

Direkter Link - Etwas älter nicht mehr ganz aktuell, sehr ausführlich:
https://www.drb-berlin.de/fileadmin/Landesverband_Berlin/Dokumente/Besoldung_Mustervorlage/Musterschriftsatz_V2.pdf

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/sichern-sie-ihre-rechte-und-klagen-sie/

Direkter Link - Kurz, aber wichtig für die Anträge und Rubrum der Klage, damit alle Formalien eingehalten werden
https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2022/220830_Muster_Klageerhebung.docx

Habe mir daraus einen Klageentwurf gebastelt, aber bisher wird dieser nicht benötigt, weil Widersprüche in BW noch ruhend gestellt werden.

Wichtig ist vor allem richtiger Beklagter, Datum, Unterschrift etc. es gilt der Grundsatz, dass das Gericht das Recht kennt. Das BVerfG wird bald zu älteren A-Besoldung Vorlagen entscheiden. Ein einfaches Verwaltungsgericht wird bis dahin sowieso nicht positiv urteilen, sondern höchstens einen weiteren Vorlagebeschluss fassen. Im schlimmsten Fall gibt es eine Ablehnung = Bestandskraft oder höhere Kosten in der nächsten Instanz. Ohne das BVerfG läuft aus meiner Sicht nichts, deshalb ist die Begründung auch nicht so sehr wichtig.  Wichtig ist vor allem eine Bestandskraft zu verhindern.

Kurze Frage: Rechnest du mit einem Ablehnungsbescheid oder gibt es einen dringenden Bedarf der eine Klage nötig macht?

Vielen Dank für die Informationen. Die Klageschrift an sich habe ich schon so gut wie fertig. Mir erschließt sich nur noch nicht ganz wer der richtige Beklagte ist bei einem kommunalen Dienstherren.(Freistaat Bayern über LFF und dann die Kommune?) Aber dafür werde ich die Rechtsantragsstelle aufsuchen.

Aktuell sind meine Widersprüche noch ruhend gestellt. Ich rechne jedoch mit einer zeitnahen Ablehnung meiner Widersprüche, da die Rechtslage für Bayern ja durch das neue Gesetz aus Sicht der Politik zur Zufriedenheit aller gelöst wurde.

Ozymandias

Kenne mich mit Kommunalbeamtensachen nicht wirklich aus.
Wer zahlt das Gehalt? An wen wurde der Widerspruch gerichtet?

Bayern, BW und NRW haben kleine Besonderheiten bei § 78 VvwGO.

ZitatDie Klage ist zu richten
   1.    gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat; zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde,

Im Zweifel dennoch lieber nur die Behörde nennen, beim falschen Rechtsträger kann eine Auslegung scheitern. Oder eben die Rechtsantragsstelle fragen, aber die haften nicht für falsche Auskünfte...

HansPeter23

#1034
Ich verfolge hier das Geschehen jetzt auch schon längere Zeit.

Nachdem ich die Debatte im Landtag in der Mediathek nun aber verfolgt habe, musste ich mir hier jetzt auch mal einen Account zulegen.

Anbei der Link zur Debatte. Hier kann man manuell alle Redebeiteäge nochmal anschauen.
https://www1.bayern.landtag.de/player/index.html?playlist=https://www1.bayern.landtag.de/streamingservice/jsonmetafiles/wp18/18_554/meta_vod_44417.json&startId=1


Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.

Fazit: Mal wieder werden die Reichen entsprechender entlohnt. Ich rede jetzt explizit nicht von Familien, sondern ich möchte einfach mal einen ledigen A6 Beamten mit einem A16 Beamten vergleichen. Der A6 Münchner geht leer aus und der A16 fliegt von dem Geld auf die Malediven und lacht sich eins.

Mich wundert es gar nicht mehr, dass aus diesen Gründen selbst im ö. D. die Politikverdrossenheit immer weiter foranschreitet.

Früher habe ich zudem immer gesagt, werde Beamter, und sobald du heiratest wird dies finanziell honoriert. Mittlerweile muss ich sagen: ja also die lächerlichen 77 brutto....lass es sein, niemals heiraten.

Das mit den 20.000 Euro habe ich leider nicht verstanden. Der Betrag lag bis 2020 noch bei 18.000. Was wird denn hier und von der SPD und warum genau gefordert?