Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I

Begonnen von ChesterBe, 30.12.2022 15:11

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Insider2

Natürlich dürfen das beide Seiten. Jede Partei hat das Heft ihres Handelns in der eigenen Hand. Mit den daraus resultierenden Konsequenzen (in welche Richtung auch immer) versteht sich.

blanket

Insider 2 für was bist du in diesem Forum?

pagricola

Da haben sich ja mit Spid und Insider2 die richtigen gefgunden.

Stempelroboter

Zitat von: blanket am 07.03.2023 11:38
Insider 2 für was bist du in diesem Forum?

Das kann man die meisten hier fragen...

Insider2

Zitat von: pagricola am 07.03.2023 11:39
Da haben sich ja mit Spid und Insider2 die richtigen gefgunden.

Weil?

Insider2

Zitat von: blanket am 07.03.2023 11:38
Insider 2 für was bist du in diesem Forum?

Meine letzten Aussagen zu der hier benannten Thematik sind auf Sachebene vollkommen korrekt.

SVAbackagain

Zitat von: Insider2 am 07.03.2023 11:36
Natürlich dürfen das beide Seiten. Jede Partei hat das Heft ihres Handelns in der eigenen Hand. Mit den daraus resultierenden Konsequenzen (in welche Richtung auch immer) versteht sich.

Wie verträgt sich das mit der Negierung, Ansprüche an die Tarifverhandlungen zu stellen?

Insider2

Sofern man als Tarifvertragspartei handelt, negiert sich dies nicht.

SVAbackagain

Tarifvertragsparteien sind die jeweiligen Koalitionen, nicht deren Mitglieder.

Insider2

Zitat von: SVAbackagain am 07.03.2023 11:56
Tarifvertragsparteien sind die jeweiligen Koalitionen, nicht deren Mitglieder.

Ja und? Hab nichts gegenteiliges behauptet. Überdies ist nicht offensichtlich, dass blanket als Mitglied einer Koalition agiert, von daher ist der persönlich geforderte "Schluck aus der Flasche" obsolet.

Johannes1893

Nochmal zum Thema Erwartungen. Ver.di hat folgendes bei der Hochbahn (ÖPNV) in Hamburg abgeschlossen und die Mitglieder haben es angenommen:

01.01.2023: 4,5% mind. 300€
01.01.2024: 3% mind. 100€
1500€ Inflationsprämie
Laufzeit 18 Monate

Da ver.di mindestens 24 Monate abschließen wird müsste da eigentlich noch was drauf. Gerade den Mindestbetrag halte ich für deutlich zu hoch.



SVAbackagain

Zitat von: Insider2 am 07.03.2023 12:06
Zitat von: SVAbackagain am 07.03.2023 11:56
Tarifvertragsparteien sind die jeweiligen Koalitionen, nicht deren Mitglieder.

Ja und? Hab nichts gegenteiliges behauptet. Überdies ist nicht offensichtlich, dass blanket als Mitglied einer Koalition agiert, von daher ist der persönlich geforderte "Schluck aus der Flasche" obsolet.

Du hast ausgeführt:

Zitat von: Insider2 am 07.03.2023 11:53
Sofern man als Tarifvertragspartei handelt, negiert sich dies nicht.

Das können nur die Koalitionen, nicht deren Mitglieder; zumindest nicht jene auf Arbeitnehmerseite.

Bastel

Zitat von: Johannes1893 am 07.03.2023 12:07
Nochmal zum Thema Erwartungen. Ver.di hat folgendes bei der Hochbahn (ÖPNV) in Hamburg abgeschlossen und die Mitglieder haben es angenommen:

01.01.2023: 4,5% mind. 300€
01.01.2024: 3% mind. 100€
1500€ Inflationsprämie
Laufzeit 18 Monate

Da ver.di mindestens 24 Monate abschließen wird müsste da eigentlich noch was drauf. Gerade den Mindestbetrag halte ich für deutlich zu hoch.

Mindestbetrag weg, +2 x 0,5%, 3000€ Inflationsprämie.

FearOfTheDuck

Selbst ohne Mitgliedschaft in einer der Koalitionen kann blanket für sich sein Pillenschlückchen fordern, wenn er dieses bereits über seinen AV ausverhandelt hat.

Insider2

Zitat von: FearOfTheDuck am 07.03.2023 12:41
Selbst ohne Mitgliedschaft in einer der Koalitionen kann blanket für sich sein Pillenschlückchen fordern, wenn er dieses bereits über seinen AV ausverhandelt hat.

Wenn er es bereits ausverhandelt hat, brauch er es nicht mehr zu fordern. Aber danke, dass du mir hinsichtlich der Eigenverantwortung (hier: eigene Verhandlung) Recht gibst.