Kündigungsfrist

Begonnen von Guru2023, 07.03.2023 11:34

« vorheriges - nächstes »

Guru2023

Hallo zusammen,

die Kündigungsfristen im TVL sind wie folgt:
mehr als 1 Jahr - 6 Wochen zum Quartalsende
mehr als 5 Jahre - 3 Monate zum Quartalsende

Ab Anfang Juni dieses Jahr habe ich die 5 Jahre im öffentlichen Dienst zusammen.
Mein nächstmögliche Kündigung wäre also zum Ende Juni möglich.
Welche Kündigungsfrist zählt dann?
Muss ich bis Ende März gekündigt haben oder zählt die 6 Wochen zum Quartalsende (Anfang Juni hab ich nämlich die 5 Jahre zusammen)?
Danke euch

SVAbackagain

Maßgeblich ist der Fortschritt der maßgeblichen Beschäftigungszeit im Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Empfänger, nicht der Fortschritt der maßgeblichen Beschäftigungszeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Guru2023

Das heißt die Beschäftigungszeit zählt das Datum des Eingangs der Kündigung?

SVAbackagain


Koschte

Einmal offtopic, aber auch zum Thema:
Im vorigen Jahr wollte  ein Kollege von mir die Schwerbehindertenrente zum 1. März wechseln. Der Arbeitgeber wollte keinen Aufhebungsvertrag und eine Kündigung nur zum 1. April akzeptieren. Das hat er dann auch gemacht und vier Wochen Lohnfortzahlung wegen Krankheit erhalten. Dem Zusammenhang finde ich diese Kündigungsregelungen sinnlos.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

SVAbackagain


RsQ

Zitat von: Koschte am 10.03.2023 18:21
Das hat er dann auch gemacht und vier Wochen Lohnfortzahlung wegen Krankheit erhalten.
Weil er krank war? Oder weil er "krank" war?  ???

Koschte

Ich schätze vor Ärger ist er krank geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

SVAbackagain

Unsere Auswahlprozesse bewahren uns einigermaßen zuverlässig sowohl vor solchen, deren Mangel an emotionaler Stabilität sie für Erwerbsarbeit ungeeignet macht, als auch vor kriminellem Dreckspack, das betrügerisch Arbeitsunfähigkeit vortäuscht.

Koschte

Jemanden zwingen, einen Monat länger zu arbeiten, obwohl er schon Rentner ist es doch auch nicht nett.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

SVAbackagain

Nettigkeit ist unbeachtlich und ansonsten überbewertet.

Koschte

Eben, und deswegen hätte ich es genauso gemacht  :'(
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

SVAbackagain

Weil Du aufgrund eines Mangels an emotionaler Stabilität für Erwerbsarbeit ungeeignet bist oder weil Du kriminelles Dreckspack bist, das betrügerisch Arbeitsunfähigkeit vortäuscht?

Koschte

Mit freundlichen Grüßen
Koschte