Höhergruppierung

Begonnen von Ülinator, 07.03.2023 11:46

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Ülinator

Hallo,

ich bin als Techniker in E9B/6 angelangt. Meine Tätigkeiten sind aber genau die gleichen wie bei meinen Kollegen
die in E11/E12 oder sogar E13 eingruppiert sind.
Besteht die Möglichkeit dass ich auch noch eine höhere Eingruppierung in E10 oder E11 erleben könnte?

Viele Grüße

SVAbackagain

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

MoinMoin

Sofern die Tätigkeiten deiner Kollegen tatsächlich genau die gleichen wären mit den gleichen Zeitanteilen, dann wären doch auch alle in der gleichen EG, bzw. max eine niedriger.
Also entweder irrst du dich, oder dein AG irrt sich.

SVAbackagain


FearOfTheDuck

Worauf beruht deine Vermutung, dass du die gleiche nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen bekommen hast wie die Kollegen?

Ülinator

Zitat von: FearOfTheDuck in 07.03.2023 12:33
Worauf beruht deine Vermutung, dass du die gleiche nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen bekommen hast wie die Kollegen?

Meine Kollegen sitzen zum Teil im gleichen Büro- ich will mal sagen dass ich sogar mehr Arbeit als Techniker leiste als mein Ingenieurkollege. Und das mach ich nun schon 14 Jahre so.

SVAbackagain

Maßgeblich ist nicht, was Du tust, sondern was Du tun sollst.

FearOfTheDuck

Das klingt eher nach Bauchgefühl und ist somit unbeachtlich. Du könntest zunächst einmal in Erfahrung bringen, ob nicht jedem einzelnen eben doch unterschiedliche Tätigkeiten übertragen wurden.

Es spricht erst mal nichts dagegen, dass die Rechtsmeinung des AG korrekt ist. Denn:

Zitat von: SVAbackagain in 07.03.2023 11:47
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

ElBarto

Ist denn vielleicht die Qualifikationsebene so unterschiedlich im Vergleich zu den besser eingruppierten Kollegen?

MoinMoin

Zitat von: Ülinator in 07.03.2023 13:56
Zitat von: FearOfTheDuck in 07.03.2023 12:33
Worauf beruht deine Vermutung, dass du die gleiche nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen bekommen hast wie die Kollegen?

Meine Kollegen sitzen zum Teil im gleichen Büro- ich will mal sagen dass ich sogar mehr Arbeit als Techniker leiste als mein Ingenieurkollege. Und das mach ich nun schon 14 Jahre so.
Schon mal darüber nachgedacht, dass du evtl. Dinge machst, die nicht von deinem AG dir übertragen wurde?
Aber wenn der AG dir doch die gleichen Tätigkeiten übertragen hat, dann würde ich flugs das dir zustehende Entgelt einfordern.

SVAbackagain

Zitat von: ElBarto in 07.03.2023 14:38
Ist denn vielleicht die Qualifikationsebene so unterschiedlich im Vergleich zu den besser eingruppierten Kollegen?

Das kann im Sachverhalt lediglich zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe führen.

Fenix503

Ich mache ebenfalls Tätigkeiten wie meine Kollegen in E11 und höher. Ich bin jetzt nach zwei Jahren gleicher Tätigkeit in 9c gelangt und mehr ist wahrscheinlich nicht drin.
Es wird immer argumentiert mit: Du bist ja nur Techniker

MoinMoin

Zitat von: Fenix503 in 08.03.2023 22:48
Ich mache ebenfalls Tätigkeiten wie meine Kollegen in E11 und höher. Ich bin jetzt nach zwei Jahren gleicher Tätigkeit in 9c gelangt und mehr ist wahrscheinlich nicht drin.
Es wird immer argumentiert mit: Du bist ja nur Techniker
Man könnte auch argumentieren, du bist Blond.
Hätte die gleiche Relevanz.

Man kann entweder davon ausgehen, dass du eben nicht die Tätigkeiten des Kollegen in E11 auszuüben hast.
Oder dass du betrogen wirst und es mit dir machen lässt.

MeinerEiner

Der Arbeitgeber könnte außerdem auch bei seiner Einschätzung zur Eingruppierung der Kollegen irren.

SebWeniger

Ich würde im Rahmen der Gleichbehandlung auf die gleiche Entgeltgruppe klagen.
Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst wie deine Kollegen und diese dir auch übertragen wurden, hast du ein Anrecht auf die gleiche Entgeltgruppe.
Entweder ist die Eingruppierung deiner Kollegen zu hoch oder deine zu niedrig.