Zeiterfassung nach Kündigung

Begonnen von Matthias83B, 08.03.2023 16:55

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Matthias83B

Hallo zusammen,

ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Daten der Zeiterfassung eines Mitarbeiters auch nach dessen Kündigung aufzubewahren? Wenn ja, welche Fristen gelten hier?

Kann der Arbeitnehmer nach Kündigung Einsicht in seine Zeiterfassung verlangen?

Vielen Dank!

LG Matthias

Tiffy

Klar kann der AN das verlangen.

Matthias83B

Die Reaktion meines (ehemaligen) Arbeitgebers ging eher so in Richtung "Sie arbeiten nicht mehr hier, Einsicht ist nicht mehr möglich, Pech gehabt"...

Tiffy

Du fragtest ja, ob er das verlangen kann... Klar kann er... Hat er aber auch ein Recht darauf, dass seinem Verlangen nachgekommen wird?

TVWaldschrat

Zitat von: Matthias83B in 08.03.2023 19:51
Die Reaktion meines (ehemaligen) Arbeitgebers ging eher so in Richtung "Sie arbeiten nicht mehr hier, Einsicht ist nicht mehr möglich, Pech gehabt"...

Dann macht man halt vom DSGVO-Auskunftsrecht gebrauch, und erweitert die Anfrage entsprechend um alle Daten, die die Person betreffen. Eventuelle Verwaltungsgebühren können entstehen.

CC an den Datenschutzbeauftragten

(Art.15 DSGVO)