Wechsel unbefristet auf befristet?

Begonnen von mamu1982, 10.03.2023 07:06

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Casa

Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.

I. E. ist der Versuch einer Versetzung wohl das Beste.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

SunshineR

Zitat von: Casa in 21.03.2023 18:27
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.

I. E. ist der Versuch einer Versetzung wohl das Beste.

Danke! 🙂

MoinMoin

Zitat von: Casa in 21.03.2023 18:27
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?

SunshineR

Zitat von: MoinMoin in 21.03.2023 19:05
Zitat von: Casa in 21.03.2023 18:27
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?


Richtig, Grund (Mutterschutzvertretung) liegt vor.

Dann läuft wohl, sollten sie sich für mich entscheiden, alles auf eine Kündigung meinerseits hinaus.

Meine bisher erreichte Stufe kann ich aber behalten, oder?

MoinMoin

Zitat von: SunshineR in 21.03.2023 19:17
Zitat von: MoinMoin in 21.03.2023 19:05
Zitat von: Casa in 21.03.2023 18:27
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?


Richtig, Grund (Mutterschutzvertretung) liegt vor.

Dann läuft wohl, sollten sie sich für mich entscheiden, alles auf eine Kündigung meinerseits hinaus.
Warum?
Zitat
Meine bisher erreichte Stufe kann ich aber behalten, oder?
Wenn du kündigst, Urlaub etc. alles abgegolten wird und abgefrühstückt wird (wie bei einem echtem AG wechsel) dann gilt:  Wenn es einschlägige Berufserfahrung ist, ja bis zur Stufe 3, Laufzeit fängt von vorne an.
Wenn sie dir förderliche Zeiten anerkennen, dann auch mehr, Laufzeit fängt von vorne an.

SunshineR

Abwarten wie sie sich entscheiden!

Habt ihr dennoch Tipps für mich, sollten sie sich für mich entscheiden?

MoinMoin

Ja:

Man sieht sich immer zweimal.

Casa

Versuchs mit der Abordnung. Kündigen kannst du später immer noch.


ZitatDer Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?

Jupp. Beim Antworten werden immer nur die letzten Beiträge angezeigt, deswegen hatte ich den ersten Beitrag nicht mehr präsent. Daran muss ich mich noch gewöhnen.
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