Aufstieg in den höheren Dienst durch befristete E13 Stelle?

Begonnen von Bastel, 14.04.2023 22:22

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Bastel

Ist es rechtlich möglich, den Aufstieg nach § 24 auf einer befristeten Stelle (z.b. 4 Jahre) zu machen? Wäre das Thema Planstelle ein Problem?

2strong

Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.

Organisator

Zitat von: 2strong in 15.04.2023 01:44
Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.
Sicher? Ich meine, dass das nur der Grundsatz ist und für einen gewissen Zeitraum Beamte auch auf Stellen geführt werden können.

MDWiesbaden

Ich meine es können nur TB's befristet bis Max 2 Jahren auf Planstellen geführt werden. Dann ist diese Planstelle in eine Stelle zu wandeln. Umgekehrt können Beamte aber nicht auf Stellen geführt werden. So hatte ich es glaube gelernt. Mal sehen ob ich finde wo es steht.

Organisator

Zitat von: MDWiesbaden in 15.04.2023 10:12
Ich meine es können nur TB's befristet bis Max 2 Jahren auf Planstellen geführt werden. Dann ist diese Planstelle in eine Stelle zu wandeln. Umgekehrt können Beamte aber nicht auf Stellen geführt werden. So hatte ich es glaube gelernt. Mal sehen ob ich finde wo es steht.
Danke für die Aufklärung, dann hatte ich das falschrum in Erinnerung. Zu finden dürfte das irgendwo in der bho sein.

Amtsschimmel

Die zwei Jahre sind durch geschickte Umbuchung bei ausreichend verfügbaren Planstellen auch leicht zu umgehen.

2strong

Zitat von: Organisator in 15.04.2023 08:59
Zitat von: 2strong in 15.04.2023 01:44
Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.
Sicher? Ich meine, dass das nur der Grundsatz ist und für einen gewissen Zeitraum Beamte auch auf Stellen geführt werden können.
§ 49 Absatz 1 BHO regelt, dass "[e]in Amt (...) nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden" darf. Als es früher noch den Status des Beamten z. A. (zur Anstellung) gab, war auch eine Einstellung ohne Planstelle möglich. Diesen Status gibt es heute aber nicht mehr.

Bastel

Zitat von: 2strong in 15.04.2023 14:46
Zitat von: Organisator in 15.04.2023 08:59
Zitat von: 2strong in 15.04.2023 01:44
Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.
Sicher? Ich meine, dass das nur der Grundsatz ist und für einen gewissen Zeitraum Beamte auch auf Stellen geführt werden können.
§ 49 Absatz 1 BHO regelt, dass "[e]in Amt (...) nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden" darf. Als es früher noch den Status des Beamten z. A. (zur Anstellung) gab, war auch eine Einstellung ohne Planstelle möglich. Diesen Status gibt es heute aber nicht mehr.

Würde es dann nicht ausreichen wenn nach den 3 Jahren ,,Aufstieg" eine Planstelle vorhanden wäre? Kann der Dienstherr, wenn der Wille da wäre irgendwas drehen?

Organisator

Zitat von: Bastel in 15.04.2023 17:07
Zitat von: 2strong in 15.04.2023 14:46
Zitat von: Organisator in 15.04.2023 08:59
Zitat von: 2strong in 15.04.2023 01:44
Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.
Sicher? Ich meine, dass das nur der Grundsatz ist und für einen gewissen Zeitraum Beamte auch auf Stellen geführt werden können.
§ 49 Absatz 1 BHO regelt, dass "[e]in Amt (...) nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden" darf. Als es früher noch den Status des Beamten z. A. (zur Anstellung) gab, war auch eine Einstellung ohne Planstelle möglich. Diesen Status gibt es heute aber nicht mehr.

Würde es dann nicht ausreichen wenn nach den 3 Jahren ,,Aufstieg" eine Planstelle vorhanden wäre? Kann der Dienstherr, wenn der Wille da wäre irgendwas drehen?
Ja, das wäre auf jeden Fall möglich.

Bastel

Zitat von: Organisator in 15.04.2023 18:03
Zitat von: Bastel in 15.04.2023 17:07
Zitat von: 2strong in 15.04.2023 14:46
Zitat von: Organisator in 15.04.2023 08:59
Zitat von: 2strong in 15.04.2023 01:44
Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.
Sicher? Ich meine, dass das nur der Grundsatz ist und für einen gewissen Zeitraum Beamte auch auf Stellen geführt werden können.
§ 49 Absatz 1 BHO regelt, dass "[e]in Amt (...) nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden" darf. Als es früher noch den Status des Beamten z. A. (zur Anstellung) gab, war auch eine Einstellung ohne Planstelle möglich. Diesen Status gibt es heute aber nicht mehr.

Würde es dann nicht ausreichen wenn nach den 3 Jahren ,,Aufstieg" eine Planstelle vorhanden wäre? Kann der Dienstherr, wenn der Wille da wäre irgendwas drehen?
Ja, das wäre auf jeden Fall möglich.

Danke!