Interner Stellenwechsel - Eingruppierung

Begonnen von Frieda2015, 17.04.2023 09:39

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Frieda2015

Guten Morgen,

ich habe mich intern beworben und auch die Zusage für den neuen Job bekommen. Momentan werde bin ich auf einer E6 Stelle (Stufe 3) und die neue Position ist eine E10. Für die neue Position bringe ich die erforderlichen Vorkenntnisse mit. Meine Frage ist nun, ob eine Eingruppierung in Stufe 4 für den neuen Job möglich ist? Eingestellt wurde ich vor 2 Jahren in Stufe 3, da es eine Neueinstellung war und ich aus einem anderen Bereich kam. Nun bin ich aber der Meinung, dass meine bisherige Berufserfahrung für den neuen Job auch eine Stufe 4 rechtfertigt. Spricht da was gegen? Werde im Internet irgendwie nicht schlau.
Zur Info ich habe einen unbefristeten Vertrag und der Arbeitgeber bleibt auch unverändert.
Danke für eure Hilfe

MoinMoin

Einschlägige Berufserfahrung führt maximal zur Stufe 3 (ob diese vorliegen ist so nicht erkennbar).

förderliche Zeiten müssen vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden.

brian

Es handelt sich um eine interne BEwerbung,also Höhergruppierung. Die erfolgt Stufengleich wobei die Stufenlaufzeit wieder neu beginnt.

Die Aussage von MoinMoin bezieht sich auf Arbeitgeberwechsel, der hier nicht vorliegt.

Frieda2015

Danke erstmal für eure Antworten.
Anders gefragt, ist eine Eingruppierung in Stufe 4 bei Höhergruppierung generell möglich? Gibt es dafür Voraussetzungen oder ist es Verhandlungssache?

Organisator

Zitat von: Frieda2015 in 17.04.2023 10:27
Danke erstmal für eure Antworten.
Anders gefragt, ist eine Eingruppierung in Stufe 4 bei Höhergruppierung generell möglich? Gibt es dafür Voraussetzungen oder ist es Verhandlungssache?

Die Stufe 4 kann in deinem Fall durch eine Stufenlaufzeitverkürzung erreicht werden. Das ist von einer Höhergruppierung unabhängig. Voraussetzung ist, dass dein AG das machen möchte.

Beamter

Zitat von: MoinMoin in 17.04.2023 10:14
Einschlägige Berufserfahrung führt maximal zur Stufe 3 (ob diese vorliegen ist so nicht erkennbar).

förderliche Zeiten müssen vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden.

Völlig am Ausgangsthread vorbei.

MoinMoin

Zitat von: Frieda2015 in 17.04.2023 10:27
Danke erstmal für eure Antworten.
Anders gefragt, ist eine Eingruppierung in Stufe 4 bei Höhergruppierung generell möglich? Gibt es dafür Voraussetzungen oder ist es Verhandlungssache?
Nein. Weder noch.
Nur bei einer Neueinstellung wäre es möglich dir entsprechend eine höher Stufe zu geben, als die du derzeitig hast.
Es bleibt die von Organisator benannte Stufenlaufzeitverkürzung nach §17.2. Die ist aber relativ unwahrscheinlich, da du dafür eine erheblich überdurchschnittliche Leistung beim AG erbracht haben musst.
Und da du noch keine Leistung in der EG erbracht hast, wird es dem AG schwer fallen dieses Verkürzung anzuwenden.

MoinMoin

Zitat von: Beamter in 17.04.2023 10:51
Zitat von: MoinMoin in 17.04.2023 10:14
Einschlägige Berufserfahrung führt maximal zur Stufe 3 (ob diese vorliegen ist so nicht erkennbar).

förderliche Zeiten müssen vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden.

Völlig am Ausgangsthread vorbei.
Nein, nur es fehlte mein einleitender Satz, dass es keine Möglichkeit gibt - via Berufserfahrung - eine höhere Stufe als die aktuelle bei einer HG zu erhalten.
Sorry dafür.
Und völlig vorbei nur, wenn man nicht den zweiten gedanklichen Schritt nach der einfache Beantwortung NEIN machen möchte.

Frieda2015

Nein. Weder noch.
Nur bei einer Neueinstellung wäre es möglich dir entsprechend eine höher Stufe zu geben, als die du derzeitig hast.
Es bleibt die von Organisator benannte Stufenlaufzeitverkürzung nach §17.2. Die ist aber relativ unwahrscheinlich, da du dafür eine erheblich überdurchschnittliche Leistung beim AG erbracht haben musst.
Und da du noch keine Leistung in der EG erbracht hast, wird es dem AG schwer fallen dieses Verkürzung anzuwenden.
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Wenn ich es richtig verstehe, hieße es dass dann aber, dass ich durch Höhergruppierung in Stufe 3 verbleibe und die Stufenlaufzeit von vorne beginnt? Das ist jetzt nicht wirklich attraktiv, dass ich dann wieder 3 Jahre in Stufe 3 bleiben soll, weil ich jetzt einen höherwertigen Job mache. Oder habe ich was falsch verstanden?

Organisator

Zitat von: Frieda2015 in 17.04.2023 12:12
Wenn ich es richtig verstehe, hieße es dass dann aber, dass ich durch Höhergruppierung in Stufe 3 verbleibe und die Stufenlaufzeit von vorne beginnt? Das ist jetzt nicht wirklich attraktiv, dass ich dann wieder 3 Jahre in Stufe 3 bleiben soll, weil ich jetzt einen höherwertigen Job mache. Oder habe ich was falsch verstanden?

Das hast du richtig verstanden. im TVöD bleibt die Stufe, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

MoinMoin

Zitat von: Frieda2015 in 17.04.2023 12:12
Wenn ich es richtig verstehe, hieße es dass dann aber, dass ich durch Höhergruppierung in Stufe 3 verbleibe und die Stufenlaufzeit von vorne beginnt? Das ist jetzt nicht wirklich attraktiv, dass ich dann wieder 3 Jahre in Stufe 3 bleiben soll, weil ich jetzt einen höherwertigen Job mache. Oder habe ich was falsch verstanden?
Warum ist es unattraktiv? 1100€ mehr sind doch durchaus schon mal was. ;)

Und sei "Froh" im TV-L würdest du in die Stufe 2 kommen  :o

Dein "Fehler" war in der Stufe 3 in der EG6 sich einstellen zu lassen, obwohl du offensichtlich mehr förderliche Zeiten gehabt hättest. Als Neueinstellung könntest du die Stufe 4 bekommen, verrückt aber ist leider so im TVöD.

Das Beste ist, dass du mit deinem AG vereinbarst, erst nach Stufenaufstieg zur Stufe 4, die neuen Tätigkeiten übertragen bekommst.

PRLVR

Hallo,

absolut legitim seitens des AG, mit deiner Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorne. Man kann es auch pragmatisch sehen, die bisher gewonnene Berufserfahrung hast du ja in E 6 gemacht. In E 10 sammelst du ganz andere Erfahrungen :) und wie schon geschrieben 1100 € finde ich attraktiv. 

Sputnik

Tatsächlich handelt es sich laut Schilderung doch nicht um eine Höhergruppierung (derselben, alten Stelle) sondern um die Bekleidung einer anderen Stelle.


FearOfTheDuck

Was trotzdem eine Höhergruppierung ist.