Änderung Familienzuschlag I

Begonnen von Urmel, 14.04.2023 10:42

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Urmel

Hi zusammen,

habe von Kolleginnen gehört, dass sich der Familienzuschlag I künftig ändern soll.

Demnach gibt es für Ehen nach dem 30.06.2023 keinen Anspruch mehr auf Familienzuschlag I. Alle die vorher noch verheiratet sind erhalten eine Besitzstandswahrung über eine regelmäßige Ausgleichszahlung.

Ist das ein Aprilscherz oder ist da wirklich was dran?

Finde im Netz nicht wirklich Informationen dazu.

Weiß jemand mehr?

LG
Urmel

CoTrainer

Steht tatsächlich so im Referentenentwurf des BMI zur amtsangemessenen Alimentation. Ist also kein Aprilscherz.

PolareuD



Ghjkl

Aber habe ich es richtig verstanden: diejenigen, die schon verheiratet sind, sind nicht betroffen?

Sputnik1978

Der Verheiratetenzuschlag soll für ALLE abgeschafft werden.

Für "Bestandsehen" soll es aber eine - ruhegehaltsfähige - Ausgleichszahlung geben. Wirtschaftlich ändert sich also nichts.

PolareuD

Genau. Diejenigen, die bis zum 30.06.23 den FamZ Stufe 1 bezogen haben, erhalten ab dem 01.07.23 einen Ausgleichszuschlag in selbiger höhe wie der FamZ Stufe 1. Ob der Ausgleichsbetrag zukünftig angepasst wird, z.B. bei Übernahme von Tarifverhandlungsergebnissen, bleibt abzuwarten. Vermutlich aber nicht.

herbstsonne83

Das ist ja sehr interessant. Bei den Bundesbeamten wird der Kinderzuschlag ja im Anschluss an das Tarifverhandlungsergebnis neu berechnet. Aber dass der Familienzuschlag wegfallen soll? Wir fallen in Gruppe 2, obwohl wir nicht verheiratet sind, aber zusammenleben. Bin gespannt, inwieweit sich da was ändert...

Alexander79

Zitat von: Sputnik1978 am 16.04.2023 14:28
Für "Bestandsehen" soll es aber eine - ruhegehaltsfähige - Ausgleichszahlung geben. Wirtschaftlich ändert sich also nichts.
Das stimmt nicht.
Wirtschaftlich ändert sich sehr wohl etwas, denn es wird nie wieder eine Erhöhung geben, bisher wurde der Familienzuschlag mit einer Besoldungserhöhung ebenfalls erhöht.

Urmel

Hab doch nochmal eine Frage:

Ist das alles denn bereits beschlossene Sache? Oder kann es sich auch nochmal ändern? Bleibt der Stichtag 30.06.? Muss das ganze nicht noch verabschiedet werden?

Finde es komisch, dass unsere Behörde hierzu noch gar nichts hat verlauten lassen. Scheint mir irgendwie alles sehr klamm heimlich abzulaufen.

Weiß jemand wie es hier hinsichtlich einer Verabschiedung der Gesetzesänderung aktuell steht?

LG

tumnus

Zitat von: Urmel am 18.04.2023 08:23
Hab doch nochmal eine Frage:

Ist das alles denn bereits beschlossene Sache? Oder kann es sich auch nochmal ändern? Bleibt der Stichtag 30.06.? Muss das ganze nicht noch verabschiedet werden?

Finde es komisch, dass unsere Behörde hierzu noch gar nichts hat verlauten lassen. Scheint mir irgendwie alles sehr klamm heimlich abzulaufen.

Weiß jemand wie es hier hinsichtlich einer Verabschiedung der Gesetzesänderung aktuell steht?

LG

Warum soll deine Behörde dazu etwas verlauten lassen, wenn noch nichts beschlossen ist? Und warum soll sie überhaupt was verlauten lassen?

PolareuD

Es handelt sich bei dem verlinkten Dokument um einen offiziellen Gestzesentwurf des BMi. Der Entwurf ist aber weder vom Bundeskabinett, noch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Änderung sind also prinzipiell noch möglich.

mranonym

Weiß jemand, ob die geplanten Ausgleichszuschläge für die jetzigen Bezieherinnen und Bezieher des FZ1 an das Bestehen einer Ehe geknüpft sind, oder ob auch für alle anderen FZ Stufe 1-Empfänger Ausgleichszuschläge vorgesehen sind? Üblicherweise wird der FZ Stufe 1 zwar auch als "Verheirateten-Zuschlag" bezeichnet, unter bestimmten Umständen wird er aber bisher auch an z.B. an Ledige mit Kind(ern) ausbezahlt, sofern ein Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, "nicht nur vorübergehend in die eigene Wohnung aufgenommen wurde" (§ 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG).
Damit ist es bisher so, dass ledige Beamtinnen und Beamte, die mit ihrem Kind zusammen wohnen, sowohl den FZ Stufe 1 als auch Stufe 2 (und folgende) erhalten. Ist auch diese Beamtengruppe vor einer finanziellen Schlechterstellung auf Grundlage des Referentenentwurfs geschützt?

Alexander79

Sollte ja ...

Zitat:"(2) Beamte, Richter und Soldaten, die am 30. Juni 2023 einen Familienzuschlag
der Stufe 1 erhalten haben, erhalten einen Ausgleichszuschlag, wenn ihnen der Fami-
lienzuschlag nach dem bis zum 30. Juni 2023 geltenden § 40 zugestanden hat."

Chris88CV

Bekomme mein 1.Kind voraussichtlich Mitte Juli. Lebe mit meiner Partnerin zusammen aber unverheiratet. Welchen Familienzuschlag bekommen wir dann? Danke für euren Input.