Tarifrunde 2023

Begonnen von Jeans, 23.09.2022 17:07

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Knarfe1000

Zitat von: Beamtix in 19.04.2023 09:13
https://ver-und-entsorgung.verdi.de/branchen/energiewirtschaft/tarifinfos_energie/++co++44bfe35c-69a4-11ed-a78a-001a4a160100

Hier gibt es keine Nullrunde und die Inflationsausgleichszahlung kommt extra. Dank fetter Gewinne kann RWE es sich leisten...
Fände ich für den ÖD auch besser. 6 % und nur 13 Monate Laufzeit, damit könnte man gut leben. Die SZ halt on top.

Vetran

Hat eigentlich schon mal jemand daran gedacht, wer mit großer Wahrscheinlichkeit eine tatsächliche Null- bzw Minusrunde hat?
Sollte der Bund nämlich so agieren wie die Länder letztes Jahr, dann bekommen Versorgungsempfänger frühestens zum 1. März 2024 eine Erhöhung, da die Inflationssonderzahlung nicht gezahlt wird.

Es wäre vllt mal zu überlegen, ob man die Versorgungsempfänger nicht an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung koppelt wie Rentner und Bundestagsabgeordnete.

Versuch

Zitat von: Knarfe1000 in 19.04.2023 09:29
Zitat von: Beamtix in 19.04.2023 09:13
https://ver-und-entsorgung.verdi.de/branchen/energiewirtschaft/tarifinfos_energie/++co++44bfe35c-69a4-11ed-a78a-001a4a160100

Hier gibt es keine Nullrunde und die Inflationsausgleichszahlung kommt extra. Dank fetter Gewinne kann RWE es sich leisten...
Fände ich für den ÖD auch besser. 6 % und nur 13 Monate Laufzeit, damit könnte man gut leben. Die SZ halt on top.

Selbst das ist ein Reallohnverlust.

Knarfe1000

Zitat von: Versuch in 19.04.2023 12:06
Zitat von: Knarfe1000 in 19.04.2023 09:29
Zitat von: Beamtix in 19.04.2023 09:13
https://ver-und-entsorgung.verdi.de/branchen/energiewirtschaft/tarifinfos_energie/++co++44bfe35c-69a4-11ed-a78a-001a4a160100

Hier gibt es keine Nullrunde und die Inflationsausgleichszahlung kommt extra. Dank fetter Gewinne kann RWE es sich leisten...
Fände ich für den ÖD auch besser. 6 % und nur 13 Monate Laufzeit, damit könnte man gut leben. Die SZ halt on top.

Selbst das ist ein Reallohnverlust.
Der wird nicht ausbleiben, selbst mit der Verdi-Forderung von 10,5 % (ohne SZ) wäre ein Verlust (bezogen auf den Zeitraum ab 2020) verbunden gewesen. Zumindest was die Tabelle betrifft. Mit den 3000 Euro zu den 6 % wäre es aber wirklich in Ordnung gewesen. Plus die Option, für 2024 neu zu verhandeln.


InVinoVeritas

Zitat von: Beamtix in 19.04.2023 19:27
https://www-br-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.br.de/nachrichten/amp/wirtschaft/tarifstreit-warum-gehaelter-durch-einmalzahlungen-sinken,TblIvcc?amp_gsa=1&amp_js_v=a9&usqp=mq331AQIUAKwASCAAgM%3D#amp_tf=Von%20%251%24s&aoh=16819251545783&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&ampshare=https%3A%2F%2Fwww.br.de%2Fnachrichten%2Fwirtschaft%2Ftarifstreit-warum-gehaelter-durch-einmalzahlungen-sinken%2CTblIvcc

Die Meldung habe ich heute auch gelesen und dachte mir: endlich wird auch mal sachlich gerecht und analytisch berichtet...

Diese sogenannte Inflationsausgleichspräme wurde ja nicht ohne Grund von der politischen Führung eingebracht... man hat eine Preis-Lohn-Spirale befürchtet.. und nunja sie erfüllt wohl nach der genannten Studie im Artikel ihren Zweck. Nur schlecht für die Beschäftigten

Ozymandias

Zitat von: Vetran in 19.04.2023 11:58
Hat eigentlich schon mal jemand daran gedacht, wer mit großer Wahrscheinlichkeit eine tatsächliche Null- bzw Minusrunde hat?
Sollte der Bund nämlich so agieren wie die Länder letztes Jahr, dann bekommen Versorgungsempfänger frühestens zum 1. März 2024 eine Erhöhung, da die Inflationssonderzahlung nicht gezahlt wird.

Es wäre vllt mal zu überlegen, ob man die Versorgungsempfänger nicht an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung koppelt wie Rentner und Bundestagsabgeordnete.

Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Landesbedienstete rechtmäßig
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Koblenz&Datum=22.11.2022&Aktenzeichen=5%20K%20645/22

Da hat sich eine neue Sparmaßnahme eröffnet. Ob bei der hohen Inflation gewisse Parameter verletzt werden, müsste man prüfen. Für Versorungsempfänger kann sich die Rechtssprechung durch das BVerfG gewaltig ändern, gewisse Verfahren sind anhängig. Wenn man pech hat, gibt es sogar noch weniger als bisher.

Wäre nicht das erste Eigentor vor dem BVerfG.

Beamtix

Die NRW Pensionäre haben aber doch eine prozentuale Erhöhung erhalten? Hier gäbe es bis 2024 nichts für die Bundespensionäre...


TorteJones


Vetran

Zitat von: Ozymandias in 19.04.2023 21:30
Zitat von: Vetran in 19.04.2023 11:58
Hat eigentlich schon mal jemand daran gedacht, wer mit großer Wahrscheinlichkeit eine tatsächliche Null- bzw Minusrunde hat?
Sollte der Bund nämlich so agieren wie die Länder letztes Jahr, dann bekommen Versorgungsempfänger frühestens zum 1. März 2024 eine Erhöhung, da die Inflationssonderzahlung nicht gezahlt wird.

Es wäre vllt mal zu überlegen, ob man die Versorgungsempfänger nicht an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung koppelt wie Rentner und Bundestagsabgeordnete.



Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Landesbedienstete rechtmäßig
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Koblenz&Datum=22.11.2022&Aktenzeichen=5%20K%20645/22

Da hat sich eine neue Sparmaßnahme eröffnet. Ob bei der hohen Inflation gewisse Parameter verletzt werden, müsste man prüfen. Für Versorungsempfänger kann sich die Rechtssprechung durch das BVerfG gewaltig ändern, gewisse Verfahren sind anhängig. Wenn man pech hat, gibt es sogar noch weniger als bisher.

Wäre nicht das erste Eigentor vor dem BVerfG.

Coronaprämie ist gewissermaßen noch logisch, dass die nur an aktiv Beschäftigte ausgezahlt wurde.
Bei einem Inflationsausgleich sehe ich das anders, da hier wirklich ALLE betroffen sind.

andreb


kimonbo

Zitat von: andreb in 20.04.2023 07:55
Zitat von: kimonbo in 20.04.2023 07:11
Was regt ihr euch alle auf? Ist doch alles schon gebongt hahahaaaa
https://m.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/beamte-koennen-sich-auf-lohnplus-von-bis-zu-1000-euro-freuen-83610794.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.fr%2F

Aufgrund der Inflation kann ich mir Bild plus Abo leider nicht mehr leisten.

Die da oben machen sich die Taschen voll und wir Beamten bekommen den Hals voll gestopft wie eine slawische Weihnachtsgans hahaaaa

Von: FELIX RUPPRECHT
20.04.2023 - 07:58 Uhr
Neuer Geld-Hammer für Beamte!
2,5 Millionen Beschäftigte sollen im ersten Schritt ein steuerfreies Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3000 Euro erhalten, ausgezahlt in mehreren Raten bis Februar 2024.

Ab 1. März 2024 werden die Tarifgehälter im zweiten Schritt um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben und dann um 5,5 Prozent erhöht. Der Erhöhungsbetrag soll mindestens 340 Euro erreichen.
Die Laufzeit soll 24 Monate betragen. Studenten, Auszubildende und Praktikanten sollen zunächst einen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro und ab Juli 2023 monatlich 110 Euro erhalten.
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Vom Bürgergeld profitieren nicht nur Arbeitslose und Stütze-Bezieher – sondern auch Beamte.
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Berechnet nach Besoldungsstufen A (Stufe 4) und B  Sachbearbeiter (A 8): 3145,99 Euro = 373 Euro Lohnplus Polizeikommissar (A 9): 3393,94 Euro =387 Euro Lohnplus Lehrer (Studienrat, A 13): 5276,57 Euro = 490 Euro Lohnplus Ministerialrat (A 16): 7145,22 Euro = 593 Euro Lohnplus Abteilungsdirektor (B 3): 8919,75 Euro = 691 Euro Lohnplus Landrat (B 5): 10 034,23 Euro = 751 Euro Lohnplus Ministerialdirektor (B 9): 12 425,82 Euro = 883 Euro Lohnplus Staatssekretär (B 11): 15 074,80 Euro = 1029 Euro Lohnplus
Die von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingesetzte Schlichtungskommission hatte am Samstag im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen einen Kompromissvorschlag vorgelegt.

BWBoy

Man munkelt, dass den Spinnern von der Bild ganz deutlich bewusst ist, wie wenig der Beamten B11 sind.
Aber mit ner Erhöhung von über 1000€ hetzt es sich ja so gut :D

kimonbo

Zitat von: BWBoy in 20.04.2023 08:28
Man munkelt, dass den Spinnern von der Bild ganz deutlich bewusst ist, wie wenig der Beamten B11 sind.
Aber mit ner Erhöhung von über 1000€ hetzt es sich ja so gut :D

Genau. Deswegen nicht aufregen sondern seine eigenen Schlüsse ziehen als Bundesbeamter. Ich sage nur Besoldung bis zum Sankt Nimmerleinstag bei Krankheit