Tarifrunde 2023

Begonnen von Jeans, 23.09.2022 17:07

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Knarfe1000

Zitat von: Eukaryot am 21.04.2023 14:33

Die Entwicklung der Inflationsrate wird interessant. Bei 2,8% in 2024 und 2,3% bleiben die Reallohnverluste aus 2022 und 2023 zwar bitter, doch danach wird es zumindest nicht mehr unbedingt schlechter. Alleine die Erhöhung des CO2-Preises (Benzin, Heizöl, Erdgas) wird die Gesamtinflation laut KfW von 2024 bis 2026 alleine schon um 0,6% pro Jahr in die Höhe treiben.

Andererseits kann eine Inflation oft nur durch ein Aushebeln der Lohn-Preis-Spirale (d.h. Reallohnverluste) beendet werden. Einige Volkswirte dürften die Nullrunde somit als notwendig erachten.
Wie du richtig sagst, einige Volkswirte. Solche die der Wirtschaft SEHR nahe stehen. Wie z.B. Herr (Un)Sinn.

Es gibt diesen Automatismus jedoch nicht, sofern die Lohnerhöhungen nicht deutlich über der Inflation liegen, sondern diese nur ausgleichen (oder knapp darüber).

Die Inflation wird viel eher durch geldpolitische Maßnahmen beeinflusst (in beide Richtungen). Oder halt durch schwere Krisen wie in den letzten 3 Jahren.

Hummel2805

zum Thema Referentenentwurf - Abschmelzbeträge
Abschmelzbeträge nach § 41 Absatz 2

A 5 4,00
A 6 12,00
A 7 27,00
A 8 42,00
A 9 62,00
A 10 81,00
A 11 124,00
A 12 149,00
A 13 204,00
A 14 216,00
A 15 294,00
A 16 350,00

Kann mich mal jemand aufklären, welches mathematische Geheimnis und Rätsel hinter diesem System steckt?
Bei der Besoldungsgruppe A 8 - A 10 gibt es einen Abstand von ca. 20 Euro, von A 10 auf A 11 ist er be 43 Euro, von A 11 bis A 12 ist wieder im 20iger Bereich, von A 12 bis A 13 dann der große Sprung auf 55 Euro und dann von A 13 bis A 14 nur 12 Euro, also weniger als bei A 8 bis A 10

Vielleicht bin ich so zu blöd, dass zu verstehen!

BVerfGBeliever

Zitat von: Hummel2805 am 21.04.2023 16:39
Kann mich mal jemand aufklären, welches mathematische Geheimnis und Rätsel hinter diesem System steckt?

Da gibt es kein großes Rätsel.

Der AEZ wurde mit der einzigen Zielsetzung erdacht, möglichst billig in jeder denkbaren Kombination (Besoldungsgruppe / Wohnort / Kinderzahl) mindestens 115% der Grundsicherung zu erreichen. Wobei ich noch nicht mal sicher bin, ob dies tatsächlich in sämtlichen Konstellationen erfüllt wird, dazu könnte Swen uns vermutlich Genaueres erzählen.

Hat natürlich rein gar nichts mit einer amtsangemessenen Besoldung zu tun, da alle anderen Anforderungen (außer dem Mindestabstandsgebot von 115%) vollständig ignoriert werden..

Rollo83

Zitat von: Hummel2805 am 21.04.2023 16:39
zum Thema Referentenentwurf - Abschmelzbeträge
Abschmelzbeträge nach § 41 Absatz 2

A 5 4,00
A 6 12,00
A 7 27,00
A 8 42,00
A 9 62,00
A 10 81,00
A 11 124,00
A 12 149,00
A 13 204,00
A 14 216,00
A 15 294,00
A 16 350,00

Kann mich mal jemand aufklären, welches mathematische Geheimnis und Rätsel hinter diesem System steckt?
Bei der Besoldungsgruppe A 8 - A 10 gibt es einen Abstand von ca. 20 Euro, von A 10 auf A 11 ist er be 43 Euro, von A 11 bis A 12 ist wieder im 20iger Bereich, von A 12 bis A 13 dann der große Sprung auf 55 Euro und dann von A 13 bis A 14 nur 12 Euro, also weniger als bei A 8 bis A 10

Vielleicht bin ich so zu blöd, dass zu verstehen!

Ich habe jetzt etwas recherchiert danach den Begriff ,,Abschmelzungsbetrag" heute tatsächlich zum ersten Mal gelesen habe.
Vielleicht bin ich zu dumm aber so richtig hab ich es nicht verstanden.
Der Familienzuschlag Stufe 1 (für mich relevant da verheiratet ohne Kind) fällt weg, der Geldbetrag wird aber weiterhin gezahlt wegen Besitzstandswahrung. Quasi nur neue Ehen werden nicht mehr anerkannt.
Aber wo kommt da jetzt dieser Abschmelzungsbetrag zum tragen ?

PolareuD

@ Rollo83

Ausschließlich, wenn man einen Anspruch auf den AEZ haben sollte. Ab der Besoldungsgruppe A5 wird der AEZ abgeschmolzen.

Rollo83

Zitat von: PolareuD am 21.04.2023 17:49
@ Rollo83

Ausschließlich, wenn man einen Anspruch auf den AEZ haben sollte. Ab der Besoldungsgruppe A5 wird der AEZ abgeschmolzen.
Ah, ok, da der für mich nicht zum tragen kommt hatte ich von der Thematik auch noch nicht wirklich was mitbekommen bzw. mich tiefer damit auseinander gesetzt.

lotsch

Zitat von: Knarfe1000 am 21.04.2023 15:05
Zitat von: Eukaryot am 21.04.2023 14:33

Die Entwicklung der Inflationsrate wird interessant. Bei 2,8% in 2024 und 2,3% bleiben die Reallohnverluste aus 2022 und 2023 zwar bitter, doch danach wird es zumindest nicht mehr unbedingt schlechter. Alleine die Erhöhung des CO2-Preises (Benzin, Heizöl, Erdgas) wird die Gesamtinflation laut KfW von 2024 bis 2026 alleine schon um 0,6% pro Jahr in die Höhe treiben.

Andererseits kann eine Inflation oft nur durch ein Aushebeln der Lohn-Preis-Spirale (d.h. Reallohnverluste) beendet werden. Einige Volkswirte dürften die Nullrunde somit als notwendig erachten.
Wie du richtig sagst, einige Volkswirte. Solche die der Wirtschaft SEHR nahe stehen. Wie z.B. Herr (Un)Sinn.

Es gibt diesen Automatismus jedoch nicht, sofern die Lohnerhöhungen nicht deutlich über der Inflation liegen, sondern diese nur ausgleichen (oder knapp darüber).

Die Inflation wird viel eher durch geldpolitische Maßnahmen beeinflusst (in beide Richtungen). Oder halt durch schwere Krisen wie in den letzten 3 Jahren.

Es gibt 3 Gründe warum die Inflation hoch bleibt (sagt mein Lieblingsökonom):
- Demographie
- Dekarbonisierung
- Deglobalisierung

Claudia13

https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/was-bedeutet-die-schlichtungsempfehlung-fuer-dich

Also wenn man die Seite von Verdi so anschaut...die Schlichtungsempfehlung ist doch gefühlt schon angenommen.

Ozymandias

Zitat von: Claudia13 am 21.04.2023 18:18
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/was-bedeutet-die-schlichtungsempfehlung-fuer-dich

Also wenn man die Seite von Verdi so anschaut...die Schlichtungsempfehlung ist doch gefühlt schon angenommen.

Dann kann man wieder zum üblichen Prozedere über gehen und die Streikkasse für das verwenden, wofür sie eigentlich gedacht ist. Leckere Häppchen für Gewerkschaftssekretäre.  ;D

Beamtix

Ja, allein der Hinweis auf die Tarifverhandlungen 2025 ist ja schon ziemlich aussagekräftig...

Knarfe1000

Eher kippen die AG noch den Schlichterspruch als Verdi. Wobei ich auch daran nicht so wirklich glaube. Beide Seiten können damit ganz gut leben, mit Vorteilen auf Seiten der AG.

Streik will man offenkundig nicht, es sei denn, die AG kommen noch mit frechen Forderungen um die Ecke (01.07.2024 oder so was).

Sleyana

Zitat von: Claudia13 am 21.04.2023 18:18
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/was-bedeutet-die-schlichtungsempfehlung-fuer-dich

Also wenn man die Seite von Verdi so anschaut...die Schlichtungsempfehlung ist doch gefühlt schon angenommen.

Ich finde schön wie man Netto und Brutto durcheinander wirft, in der Hoffnung das fällt nicht so auf.

Mal kurz überflogen mit Steuerklasse 1, Kinderlos und 1,6 Zusatzbeitrag dann wären das Netto 204 und damit sogar weniger als die monatlichen 220 €. Aber 380 € Brutto klingen erstmal richtig viel gell.

Versuch

https://www.klassegegenklasse.org/tvoed-schlichtung-empfiehlt-reallohnverlust-urabstimmung-fuer-den-erzwingungsstreik-noetig/

Wenn das angenommen wird und man in der Gewerkschaft oder den Verbänden bleibt, ist man selbst schuld.
Die Gewerkschaften schaufeln sich ihr eigenes Grab.

egal01

Zitat von: Versuch am 22.04.2023 03:48
https://www.klassegegenklasse.org/tvoed-schlichtung-empfiehlt-reallohnverlust-urabstimmung-fuer-den-erzwingungsstreik-noetig/

Wenn das angenommen wird und man in der Gewerkschaft oder den Verbänden bleibt, ist man selbst schuld.
Die Gewerkschaften schaufeln sich ihr eigenes Grab.

Wenn man sich die letzten Wochen so anaschaut, inkl. Aufstellung der Forderung fragt man sich, ob dort die richtigen Personen als Entscheidungsträger uns vertreten. Die Mitglieder von ver.di wurden befraget welche Forderung denn gefordert wird. Wenn jetzt nur 10,5 % gefordert wurde, stellt sich mir die Frage wie man überhaupt zu dieser Zahl gekommen ist - wurden im Durschnitt tatsächlich "nur" etwa 10 % von den Mitgliedern gefordert, oder kam der Würfel zum Einsatz?

LehrerBW

Ich frage mich wirklich wie das Schlichtungsergebnis auf die Beamten übertragen werden soll...denn ein Sockelbetrag in dieser Höhe, der dermaßen angleichend wirkt, ist schlichtweg verfassungswidrig.