Inflationsausgleichprämie

Begonnen von Denntist, 17.04.2023 14:12

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Micolash

Zitat von: geigerzaehler am 24.04.2023 19:22
Im vom dbb veröffentlichten Vertragstext steht nichts davon, das Teilzeitbeschäftigte die Inflationsprämie
nur anteilig bekommen - hab ich was übersehen?
§2 Abs 2 Satz 3 sowie §3 Abs 2 Satz 3:
Zitat§ 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V gelten entsprechend.

§ 24 Abs 2 TVÖD:
Zitat(2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten
Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten
durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer
Vollzeitbeschäftigter entspricht

Opa

Ist ja okay, wenn Hausmeister, Schulsekretärinnen und Reinigungskräfte die 5 Paragraphen dieses Vertrags nicht verstehen. Aber dann noch herumzudiskutieren, nachdem man es vernünftig erklärt hat, ist schon fast unverschämt.

Ich hoffe, §5 2. Halbsatz TV Inflationsausgleich kommt zum tragen.

Marie

Zitat von: Opa am 24.04.2023 21:33
Ist ja okay, wenn Hausmeister, Schulsekretärinnen und Reinigungskräfte die 5 Paragraphen dieses Vertrags nicht verstehen. Aber dann noch herumzudiskutieren, nachdem man es vernünftig erklärt hat, ist schon fast unverschämt.

Ich hoffe, §5 2. Halbsatz TV Inflationsausgleich kommt zum tragen.

Das verstehe ich jetzt leider nicht :(.

Könnten Sie mir diesen Halbsatz nochmal erklären, das wäre ganz toll :)

Dridri

Zitat von: Micolash am 24.04.2023 18:34
Elternzeit = kein Entgeltanspruch = keine Inflationsausgleichsprämie.
§2 Abs 1 und §3 Abs 1

Jap. Das weiß ich. Ist sachlich begründet.  Ist für mich jedoch immer noch kein guter Grund. Wir befinden uns ja augenscheinlich in einem Sozialstaat und außerhalb unserer EZ leisten wir für diesen unseren Dienst ab. Nun fühlt sich weder der AG noch das Amt für Versorgung zuständig diejenigen zu unterstützen, die in EZ sind und man wird dermaßen abgefrühstückt seitens Tarifparteien und sogar hier noch blöd angemacht, wenn man das hinterfragt. Wir sind ja in einem Forum, da darf man das auch mal missmutig erwähnen und darüber diskutieren.  ;) dachte ich zumindest. Aber vorher wird man eher noch mit Berufsgruppen betitelt die in den Augen mancher Trolle nicht schlau und ehrbar genug sind, um diesen Beschluss zu kapieren. Alter weißer Mann hat diese Probleme ja nicht. Echt unfassbar 

liamsmith

Bei den Lohnerhöhungen ab März 2024 käme es auf die konkrete Ausgestaltung der Elterngeldstelle an. In einigen Fällen können Lohnerhöhungen berücksichtigt werden, die sich möglicherweise auf die Höhe des Elterngeldbezugs auswirken. Es wird empfohlen, sich direkt an die Elterngeldstelle zu wenden, um deren Richtlinien und Verfahren zu klären.

DERARO

Servus,
erhält man die 1240 Euro, wenn sein erster Arbeitstag am 15.05 ist?


Micolash

Zitat von: DERARO am 25.04.2023 05:54
Servus,
erhält man die 1240 Euro, wenn sein erster Arbeitstag am 15.05 ist?

Nein, da am 01.05. kein Arbeitsverhältnis bestand.

TworeckA

Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?

Gerade, wenn man unterschiedlich verdient hat?

Micolash

Zitat von: TworeckA am 25.04.2023 07:49
Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?

Gerade, wenn man unterschiedlich verdient hat?

Für 1240€:
Ein Tag Entgeltanspruch zwischen 01.01. und 31.05. und ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 01.05.

220€:
Ein Tag Entgeltanspruch im jeweiligen Monat

MoinMoin

Zitat von: TworeckA am 25.04.2023 07:49
Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?

Gerade, wenn man unterschiedlich verdient hat?
Du meinst sicher du hast unterschiedliche Teilzeit gehabt, oder?
Denn der verdienst ist irrelevant bei der Prämie.

Brandywine17

Hallo,
ich wechsle ab 01.07.23 vom TV-L in den TVöD-VKA.
Ich gehe mal davon aus, dass ich die Einmalzahlung über 1240€ nicht erhalten werden. Wie siehts es dann anschließend mit den monatlichen Zahlungen über 220€ aus?
Vielen Dank für eine Info.

Micolash


Brandywine17


niagAkcaBdipS

Zitat von: Brandywine17 am 25.04.2023 08:32
Die Einmalzahlung auch?

Maximal rückwirkend von deinem alten AG, wenn das Ergebnis analog zu dem Ergebnis im TVÖD ist.

MoinMoin

Zitat von: niagAkcaBdipS am 25.04.2023 08:39
Zitat von: Brandywine17 am 25.04.2023 08:32
Die Einmalzahlung auch?

Maximal rückwirkend von deinem alten AG, wenn das Ergebnis analog zu dem Ergebnis im TVÖD ist.
Nein, da der TV-L noch bis 30.9. läuft, kann da nichts rückwirkend passieren.