Jobticket 49 Euro Ticket

Begonnen von zinn123, 09.03.2023 10:27

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Floki

Es besteht auch die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten für den ÖPNV abzusetzen, vgl. § 9 Abs. 2 EStG

WasDennNun

Zitat von: Floki am 11.04.2023 09:48
Es besteht auch die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten für den ÖPNV abzusetzen, vgl. § 9 Abs. 2 EStG
Ok, stimmt, wenn sie höher sind als die Kilometerpauschale. Sind sie aber idR nicht, oder?

Floki

Es kommt auf den Einzelfall an, aber im Regelfall dürfte die Entfernungspauschale günstiger sein (bei 15km und 20 Tage in der Woche wären das schon 90€). Deswegen hatte mich auch die Aussage "In Bayern bewegt sich weder das Land noch die Mehrheit der Kommunen. Das 49-EUR wird nicht im Jobticket integriert. Damit ist das bisherige Jobticket verstorben und es lässt sich steuerlich für viele weniger absetzten. Sozialticket gibt es auch nicht." interessiert.

Lio1896

In der Region Hannover gibt es mehrere Modelle. Das 49 Euro Ticket wird entweder mit 25 % als Jobticket angeboten oder wie bei meinem AG sogar als JT 100 für 0 Euro Zuzahlung. Da muss aber wieder erstmal das Land zustimmen....

Bernstein

Zitat von: Floki am 11.04.2023 11:22
Es kommt auf den Einzelfall an, aber im Regelfall dürfte die Entfernungspauschale günstiger sein (bei 15km und 20 Tage in der Woche wären das schon 90€). Deswegen hatte mich auch die Aussage "In Bayern bewegt sich weder das Land noch die Mehrheit der Kommunen. Das 49-EUR wird nicht im Jobticket integriert. Damit ist das bisherige Jobticket verstorben und es lässt sich steuerlich für viele weniger absetzten. Sozialticket gibt es auch nicht." interessiert.
Bei euch sind die Wochen aber ganz schön lang.  ;)

JahrhundertwerkTVÖD

Zitat von: shenja am 25.03.2023 16:26
Hier bekommen einige Obst auf der Arbeit? Wir bekommen manchmal Getränke geschenkt, die normalerweise für Sitzungen mit Kunden sind, aber nur wenn die Getränke abgelaufen sind.

Das wird doch total unterschiedlich gehandhabt.
Ich kenne einige Gemeinden wo es gar nichts gibt. Selbst bei Besprechungen.

Ich kenne auch Gemeinden da gibt es: Kaffeegeldzuschuß, kostenloser Wasserspender (mit ohne Sprudel), Verpflegung bei Besprechungen etc.

Flowerpowerkiki

Hallo zusammen,
Mal eine andere Frage zum DeutschlandJobTicket.
Gibt es hierzu schon ein Gesetz oder ähnliches?
Das Deutschlandticket ist in der x. Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen, aber nirgendwo finde ich die Bestimmungen zum DeutschlandJobTicket.
Falls relevant.. Es betrifft Sachsen.
In den Medien wird überall viel darüber geredet. Aber was ist die Grundlage mit den 25 + 5 Prozent?
Danke :)

Doso

Zitat von: WasDennNun am 11.04.2023 10:47
Zitat von: Floki am 11.04.2023 09:48
Es besteht auch die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten für den ÖPNV abzusetzen, vgl. § 9 Abs. 2 EStG
Ok, stimmt, wenn sie höher sind als die Kilometerpauschale. Sind sie aber idR nicht, oder?

Wenn man vergleichsweise Nahe am Arbeitsort z.B. in einer Stadt wohnt dann dürfte es besser sein das ÖPNV Ticket abzurechnen.

Aleksandra

Hat hier eigentlich irgendeiner ne Ahnung, worin diese "rechtlichen Schwierigkeiten" liegen sollen, auf die sich viele Kommunen in NRW beziehen? Das wird nämlich als Grund genannt, dass sie derzeit kein Jobticket auf Grundlage des 49-EUR Tickets anbieten können.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

FearOfTheDuck

Wahrscheinlich sind die jeweiligen Hausjuristen noch dabei, den passenden Hinderungsgrund auszubaldowern? ;)

DerLustigeOpa

Zitat von: Aleksandra am 15.04.2023 13:56
Hat hier eigentlich irgendeiner ne Ahnung, worin diese "rechtlichen Schwierigkeiten" liegen sollen, auf die sich viele Kommunen in NRW beziehen? Das wird nämlich als Grund genannt, dass sie derzeit kein Jobticket auf Grundlage des 49-EUR Tickets anbieten können.

Schließe mich der Frage an. Bei meinem AG wird ebenfalls nur auf "aktuellen Regelungen" verwiesen, die es öffentlichen AG (angeblich) nicht erlauben, 25% zu übernehmen.

Finde dazu wenig Konkretes. Der dbb zitiert in einer PM das Land NRW mit "Keine Zahlung an die Beschäftigten ohne Rechtsgrund oder ohne tarifrechtliche Regelung".

Quelle: https://www.dbb.de/artikel/land-will-deutschlandticket-fuer-seine-beschaeftigten-nicht-foerdern.html

Aleksandra

Letztens hatte einer hier im Forum dazu was gesagt. Es geht wohl um die Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten.
Eine ähnliche Info habe ich nun mittlerweile auch von einer Kollegin erhalten. Beamte dürfen keinen geldwerten Vorteil erhalten. Und wegen der Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten, ist es daher schwierig einen solchen Vorteil an die Angestellten zu geben.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

FearOfTheDuck

 ;D Was für ein Quatsch. Mit dem Argument sollte man mal jeweils auf die anderen "Ungleichbehandlungen" verweisen.

Umlauf

Diese Argumentation ist an Armseligkeit nicht mehr zu überbieten.

Andersgesagt: Wertschätzung vom Feinsten.

BAT

Nein, das ist absolut in Ordnung und Fürsorgerpflicht des Arbeitgebers, wenn er seine Mitarbeiter möglichst gleich behandeln möchte.

Das Problem liegt doch im System des ÖPNV selbst. Auch wenn man alle Möglichkeiten nutzt, solche ein Ticket rauszubringen, gibt es doch immer Mitarbeiter, die den ÖPNV gar nicht nutzen können.

Die alte Weisheit, Arbeit gegen Geld, und nicht gegen Kartoffeln, Lachshappen oder Bahntickets einzutauschen, bleibt die Beste.