Übertragung höherwertige Tätigkeit

Begonnen von IrgendwasmitHandwerk, 26.04.2023 15:20

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IrgendwasmitHandwerk

Kurze Frage: demnächst Gespräch zur Übertragung einer Tätigkeit, weil Stelle frei geworden ist. Übernahme durch mich, bis wieder besetzt ist. Bekomme ich den Ausgleich dieser EG auch in meiner Zeitstufe? Worauf muss ich generell achten? Hatte so ein Gespräch noch nicht und da keine Erfahrung, worauf ich achten muss.

Danke! :)

ISN

Bei der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit erwirbst du nach einem Monat einen Anspruch auf eine Zulage, die rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung gezahlt wird. Die Zulage steht in Höhe des Höhergruppierungsgewinns zu, den du bei dauerhafter Übertragung der höherwertigen Tätigkeit hättest.

MoinMoin

Und die Stufenlaufzeit läuft weiter.

IrgendwasmitHandwerk

Okay, danke bis hier. Formell ist es dann so, dass ich zB. weiter in EG7/3 bleibe, die Zeit in der 3 weiterläuft und ich die Differenz zu in diesem Fall 9b/3 bekomme. Wie ist es, wenn währenddessen der Aufstieg in E7/4 kommt. Wird dann die Differenz auch auch 9b/4 erhöht?

MoinMoin

Zitat von: IrgendwasmitHandwerk am 27.04.2023 10:56
Okay, danke bis hier. Formell ist es dann so, dass ich zB. weiter in EG7/3 bleibe, die Zeit in der 3 weiterläuft und ich die Differenz zu in diesem Fall 9b/3 bekomme. Wie ist es, wenn währenddessen der Aufstieg in E7/4 kommt. Wird dann die Differenz auch auch 9b/4 erhöht?

ISN


MoinMoin

 ;D
Da ist irgendwie mein Ja unter dem Quote verloren gegangen.
Danke ISN für das reinpasten :o