Probezeit nicht verhandelbar? Neue Probezeit hier rechtens?

Begonnen von haschimotor, 26.04.2023 13:49

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haschimotor

Hallo,

gerade ein Bewerbungsgespräch bei uns intern gehabt.

Aktuell arbeite ich seit über einem Jahr im Bereich Asyl(bewerberleistung), SGB II, SGB XII, SGB VIII beim neuen Arbeitgeber in einer befristeten 2-Jahres-Anstellung.

Die neue unbefristete Stelle ist im Bereich Unterhaltsvorschuss, also UVG und z. T. dieselben SGBs.

Da ich die erste Probezeit von 6 Monaten erfolgreich "überstanden" habe und auch danach mind. gute Arbeitsergebnisse abliefere (lt. Vorgesetztem), die neue Stelle auch im Bereich der Sozialleistungen angesiedelt ist, bin/war ich der Meinung, dass ich das Thema sehr gerne im Gespräch ansprechen darf und habe gesagt, dass ich an der Stelle nur interessiert bin, wenn ich keine neue Probezeit bekomme - aus gen. Gründen. Man antwortete mir, dass die Probezeit nicht verhandelbar ist und tariflich vorgeschrieben ist, man könnte über eine verkürzte Probezeit von 1 - 3 Monate sprechen und diese vorzeitig beenden, wenn ich mich im neuen Bereich genauso gut schlage sozusagen.

Was sagt ihr dazu?

Ist eine neue Probezeit im konkreten Fall tatsächlich auch rechtens?

Danke.

Gruß

MoinMoin

Neuer AG?
Oder gleicher AG (als das was oben im AV steht), aber andere Dienststellen?

Bei gleichem AG, können die vereinbaren was sie wollen, das KSchG gilt dann für dich.

Amtsschimmel

Die ersten 6 Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit, sofern keine kürzere vereinbart wird, §3 Abs. 4 TVÖD.
Auf den Kündigungsschutz hat das keine Auswirkung.

haschimotor

Zitat von: MoinMoin in 26.04.2023 14:00
Neuer AG?
Oder gleicher AG (als das was oben im AV steht), aber andere Dienststellen?

Bei gleichem AG, können die vereinbaren was sie wollen, das KSchG gilt dann für dich.

Intern, anderes Dezernat.

haschimotor


Amtsschimmel

Zitat von: haschimotor in 26.04.2023 14:11
Dann kann mir ja ne neue Probezeit egal sein?!

Die Probezeit wäre ohne Rechtsfolge, also eigentlich schon.

MoinMoin

Also gleicher AG.
Soweit ich es verstanden habe, hat die Bezeichnung Probezeit in deinem Fall nur die Auswirkung, dass du zwei Wochen zum Monatsschluss, gekündigt werden kannst, sofern die Kündigung nicht dem KSchG zuwiderläuft (sozial ungerechtfertigt Kündigung).

haschimotor

Wie ist das dann eigentlich bei Schwerbehinderten? Die wären dann ab Unterzeuchnung des neuen AVs quasi unkündbar?

Opa


Amtsschimmel

Zitat von: haschimotor in 26.04.2023 14:59
Wie ist das dann eigentlich bei Schwerbehinderten? Die wären dann ab Unterzeuchnung des neuen AVs quasi unkündbar?

Es gilt KSchG.
Hier könnte noch das Integrationsamt mit ins Spiel kopmmen.

haschimotor

Zitat von: Opa in 26.04.2023 16:38
Schwerbehinderte sind nicht unkündbar.

Ok, wusste ich nicht. Aber die Hürden sind wohl relativ hoch? Einer gewünschten Kûndigung muss nicht nur der PR, sondern auch die SBV zustimmen bzw. muss mind. vorher angehört werden und dann kommt noch oder anstelle dessen das Integrationsamt?