Inflationsausgleichprämie

Begonnen von Denntist, 17.04.2023 14:12

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Umlauf

Zitat von: MoinMoin am 26.04.2023 21:36
Zitat von: lenykrl am 26.04.2023 20:20
Doch gab es. Man muss sich nur dafür einsetzen.
Welche Regelungslücke gab es denn bei dir?
Bisher hast du das noch nicht erklären können, sondern nur die missliche Situation, in der du dich durch den AG Wechsel gebracht hast, beklagt.

Oder anders gesagt, warum solltest du einen anteiligen InfPr bei deinem neuem AG bekommen, für Zeiten wo du nicht für den AG gearbeitet hast.

Ergänzend: Die 1240 € sind für die Monate Januar bis Juni 2023. Macht 204 € je Monat bis Mai. Ab Juni dann 220 € je Monat. Die alten Tariftabellen waren bis Dezember 2022 vereinbart.

MH

Zitat von: Börnie am 23.04.2023 17:46
...macht doch noch bitte 20 weitere Threads mit immer der gleichen Fragstellung auf... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich (zu finden zB hier: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf) bevor noch 20 mal die gleiche Frage stellt...
Bringt mir zum Beispiel nichts... Ich bin TV-BA und wir sind nicht aufgelistet 🤷 und es würde mich daher auch interessieren, ob ich diese 3000 während der EZ erhalte....

Netto

Wie wird es in der Ansparphase zum Sabbatical gehandhabt, ich bekomme zur Zeit 66,6% für 100% Arbeit.

BAT

Wie charmant doch einfache prozentuale Erhöhungen auch in der Umsetzung des Tarifergebnisses wären.  :D

tina92

Hätte halt den Nachteil, dass es jeder versteht.

Anne


Silentgalaxy


TworeckA

Bis Ende April 2023 bin ich im Mutterschutz.
Meine Elternzeit fängt am 01.05.2023 an. Ab August 2023 während der Elternzeit 40 % Beschäftigung.

Meine 2 Fragen:
1. Bekomme ich die volle 1240€, weil ich zwischen dem 1.1 - 01.05.23 Leistungsentgelt mit 100 % erhalten habe?

Ich zweifle nur, weil ich ausgerechnet ab dem 01.05  in Elternzeit gehe und mein Arbeitsvertrag RUHT.

2. Wie erhalte ich die weiteren 220€ ab Juni, wenn ich ab August 40 % arbeite?

Erhalte ich für Juli 220€? .... und ab August anteilig 40%?

Anne


lenykrl

Das passt auch nicht, denn alle die am 01.05. in Vollzeit anfangen, bekommen die volle Einmalzahlung und müssen nicht von Januar bis April angestellt gewesen sein.

Umlauf

Zitat von: lenykrl am 27.04.2023 12:26
Das passt auch nicht, denn alle die am 01.05. in Vollzeit anfangen, bekommen die volle Einmalzahlung und müssen nicht von Januar bis April angestellt gewesen sein.

Richtig. Meine Text zeigt nur die Herleitung des Satzes.
Man sich dabei bewusst zur Stichtagsgenauen Einmalzahlung entscheiden. Es verkauft sich dann wesentlich besser.

Bastel

Gehe ich richtig in der Annahme das ein Minijobber (520€) dann die 220/169 zusätzlich pro Stunde bekommt?

McOldie

Zitat von: Bastel am 27.04.2023 17:33
Gehe ich richtig in der Annahme das ein Minijobber (520€) dann die 220/169 zusätzlich pro Stunde bekommt?
Teilzeitbeschäftigte, auf deren Arbeitsverhältnis der TVöD angewandt wird, erhalten die Prämie anteilig. Ich gehe davon aus, dass - wie üblich - eine Teilzeitbeschäftigung mit einer anteiligen Wochenarbeitszeit vereinbart worden ist. Die Vereinbarung einer Stundenvergütung ist m.E. nach dem TVöD nicht vorgesehen.

McOldie

Entscheidend dürfte der Zeitpunkt sein, an das Entgelt fällig ist

McOldie

Das Arbeitsverhältnis bestand am 1.5.23 (trotz des Ruhens) und es wurde ein Entgelt gezahlt. Insoweit dürften die Voraussetzungen für die einmalige Zahlng bestehen.
Wenn ab August 23 wieder mit mit 40% gearbeitet wird, wird ab diesem Zeitpunkt die monatl. Prämie anteilig gezahlt.