Kündigungsfrist TVL

Begonnen von Poggeliese, 03.05.2023 12:16

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Poggeliese

Hallo, ich versuche gerade meine Kündigungsfrist zu ermitteln und brauche das Schwarmwissen des Forums.

1. AG Land 1 Beschäftigungszeit 3 Jahre 9 Monate
2. AG Land 2 Beschäftigungszeit 2 Jahre 9 Monate
3. AG Land 2 Beschäftigungszeit 2 Jahre 4 Monate

Zähle ich alle zusammen oder nur das der einzelnen Beschäftigungen in den Ländern?

McOldie

Für die Berechnung der Kündigungsfrist sind weiterhin nur die Beschäftigungszeiten (vgl. Abs. 3) zu berücksichtigen, die bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt wurden. Dies wird durch den Klammerzusatz in § 34 Abs. 1 Satz 2, der nur auf die Sätze 1 und 2 des Abs. 3 Bezug nimmt, konkretisiert. Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber bleiben für die Berechnung der Kündigungsfrist selbst dann unberücksichtigt, wenn der andere Arbeitgeber ebenfalls unter den TV-L fällt.