Inflationsausgleichprämie

Begonnen von Denntist, 17.04.2023 14:12

« vorheriges - nächstes »

G105

Zitat von: Wabi Sabi am 02.05.2023 13:26
§ 2 bzw. § 3 Absatz 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich iVm § 24 Absatz 2 TVöD.

Ok jetzt habe ich es auch gefunden, vielen Dank ;-)

Matzeee123

Servus, und kommt dann die Einmalzahlung im Juni einfach zum Gehalt dazu, also Ende Juni?? Oder gibt es eine Sonderzahlung?? Da ich glaub am Anfang mal gelesen hab dass es zu 01.06 sogar ausgezahlt wird??

Lg

Micolash

Zitat von: Matzeee123 am 02.05.2023 17:02
Servus, und kommt dann die Einmalzahlung im Juni einfach zum Gehalt dazu, also Ende Juni?? Oder gibt es eine Sonderzahlung?? Da ich glaub am Anfang mal gelesen hab dass es zu 01.06 sogar ausgezahlt wird??

Lg

Mit dem Junigehalt, welches üblicherweise Ende Juni ausbezahlt wird.

Hasolo

Hallo, ich habe im Öffentlichen Dienst TVöD VKA einen Minijob 520€. Werde ich hier auch Anspruch auf die Inflationsprämie haben? Danke für eure Hilfe

McOldie


ja, entsprechend der Teilzeit, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind
Die Frage wurde hier schon mehrfach im Forum beantwortet

MarieH

Die Fragen werden immer wilder. :D

Koschte

Hallo, gibt es diese Prämie auch für ein rundes Beschäftigungsverhältnis? Wenn man sich in befristeter Erwerbsminderungsrente befindet?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

SiegVibe

Wenn im Zeitraum 01.01.23 - 31.05.2023 Anspruch auf Entgelt für mindestens einen Tag bestand, ja.

§ 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich: "Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 (Inflati-onsausgleich 2023), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 An-spruch auf Entgelt bestanden hat."

Koschte

Mit freundlichen Grüßen
Koschte

McOldie

krankengeld ist auch Entgelt im Sinne dieses Tarifvertrages

afzeipv

Ich war seit 2014 angestellt bis Ende März 2023. Dann war ich bei einem anderen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft und komme jetzt  am 1.7.2023 wieder zurück. Da ich nur 3 Monate weg war kann man mich scheinbar wieder so einstellen dass ich keine Probezeit habe und in der gleichen Entgeltgruppe die Erfahrungsstufenlaufzeit auch weiterläuft. Ich war sozusagen nur pausiert zwischen April und Juni . Bekomme ich nun die 1200 Euro Prämie zeitanteilig für die ersten 3 Monate ? Oder sogar voll ? Würde es etwas ändern wenn ich schon zum 15.6. zurück käme ?

Umlauf

Bedingung ist der 1. Mai.

Es werden nur die monatlichen Zahlungen werden.

DNZRGN

Hi, extra hier angemeldet um zu wissen, ob ich berechtigt bin für die 1240€

War Juli 2022 Schwanger und seitdem Beschäftigungsverbot da ich in der KiTa arbeite.
Unser Baby kam am 9.4.2023 auf die Welt, war also davor und bis zum 15.6 in Mutterschutz. Bekomme ich die Prämie und wie schaut es mit den 220€ aus?

Echt schade diese Regelungen, dass AN die aussetzen MÜSSEN um das Geld was Ihnen zusteht bangen müssen.

LG

Micolash

Zitat von: afzeipv am 05.05.2023 14:07
Ich war seit 2014 angestellt bis Ende März 2023. Dann war ich bei einem anderen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft und komme jetzt  am 1.7.2023 wieder zurück. Da ich nur 3 Monate weg war kann man mich scheinbar wieder so einstellen dass ich keine Probezeit habe und in der gleichen Entgeltgruppe die Erfahrungsstufenlaufzeit auch weiterläuft. Ich war sozusagen nur pausiert zwischen April und Juni . Bekomme ich nun die 1200 Euro Prämie zeitanteilig für die ersten 3 Monate ? Oder sogar voll ? Würde es etwas ändern wenn ich schon zum 15.6. zurück käme ?

Es hätte nur was geändert wenn du am 01.05. zurückgekommen wärst.

McOldie

Auf die Einmalzahlung besteht Anspruch.
Für Monate ab Juli 23, in denen ein Entgelt (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld st Entgelt in diesem Sinne), besteht auch ein Anspruch auf die monatlichen Zahlungen