Wiedereinstellung nach Kündigung

Begonnen von Ole, 23.05.2023 15:49

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Ole

folgende Situation:

Mitarbeiter hat aus freien Stücken zum 30.06.2023 gekündigt. Kündigungsbestätigung nebst Arbeitszeugnis hat er erhalten. Nun wird er wohl doch bleiben, wie verhält sich das rechtlich?

Ich persönlich würde ihn ziehen lassen, andere entscheiden leider anders.

Organisator

Er wird nicht bleiben können, da er gekündigt hat. Wo kein Arbeitsverhältnis, da kein Arbeitsplatz.

Ole

Der Chef möchte das er bleibt :-( fragt lieber nicht.

Organisator

Ändert nichts an dem zum 01.07.2023 nicht mehr vorliegenden Arbeitsverhältnis. Oder darf der Chef Arbeitsverträge unterschreiben?

Ole

Der Chef darf Arbeitsverträge unterschreiben und ich soll nun einen neuen Vertrag zum 01.07.2023 aufsetzen :-(

Organisator

okay, und was ist jetzt dein Ziel, bzw. deine Frage?

Tagelöhner

#6
Ole hat offensichtlich persönlich etwas gegen den wieder einzustellenden Mitarbeiter und erhofft sich von diesem Thread jetzt genau was?  ::) ;D
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

MoinMoin

Die Stelle wird also neu ausgeschrieben und der alte/neue Bewerber kann dann die Stelle gewinnen, so what?
Oder habt ihr keinen PR und Chef, die das Grundgesetz ehren.

RsQ

Zitat von: MoinMoin am 23.05.2023 16:17
Die Stelle wird also neu ausgeschrieben
Das spricht doch eigentlich gegen eine Besetzung zum 01.07., egal mit wem?!

PiA

Zitat von: MoinMoin am 23.05.2023 16:17
Die Stelle wird also neu ausgeschrieben und der alte/neue Bewerber kann dann die Stelle gewinnen, so what?
Oder habt ihr keinen PR und Chef, die das Grundgesetz ehren.

Das war vermutlich (im ersten Teil) eher Ironie.

Die Stelle wird "natürlich" nicht neu ausgeschrieben, der Chef akzeptiert die Anfechtung der Kündigung durch den AN (wahlweise "finden" sie einen Formmangel: die Unterschrift war nur kopiert, das Orginal der Kündigung ist nicht mehr auffindbar oder verspätet eingegangen o. ä.); gleichzeitig wird ein als "Neuvertrag" bezeichneter Änderungsvertrag geschlossen.

Also eher Weiterbeschäftigung trotz Kündungung.

Sonst beschweren sich doch "alle" über fehlende kreative Lösungsansätze im Personalbereich.
Hier heißt es halt doch einmal: "Gestaltung statt Verwaltung"...  ::)

MoinMoin

Zitat von: PiA am 24.05.2023 09:12
Zitat von: MoinMoin am 23.05.2023 16:17
Die Stelle wird also neu ausgeschrieben und der alte/neue Bewerber kann dann die Stelle gewinnen, so what?
Oder habt ihr keinen PR und Chef, die das Grundgesetz ehren.

Das war vermutlich (im ersten Teil) eher Ironie.
Nicht wirklich, da wenn die Stelle nicht neu ausgeschrieben wird, obwohl eine bestätigte Kündigung existiert, würde man gegen das GG verstoßen und der PR müsste dort eingreifen.