Bewerbung im ö. D. aus der freien Marktwirtschaft, Einstufung und Möglichkeiten

Begonnen von lllJohnlll, 22.05.2023 22:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

lllJohnlll

Zitat von: Bastel in 24.05.2023 08:24
Je nach Bundesland, kann dein drittes Kind ein kleines Goldesselchen sein.

Hallo Bastel,
Was genau ist damit gemeint und gilt das nur für Beamte?

Vielen Dank

John

MoinMoin

Es geht darum, dass man als Beamter pro Kind einen Zuschlag bekommt.
Und das man für das 3. Kind auf Grund einer BVerG Feststellung so rund 600 Netto (monatlich) bekommen muss.

Prüfer SH


lllJohnlll

Vielen Dank für eure Antworten.

Nach den Beiträgen weis ich jetzt grob was möglich ist.

Ich bereite gerade die Bewerbungsunterlagen vor und werde mich bewerben.

Vielen Dank 

lllJohnlll

Zitat von: Bastel in 24.05.2023 08:24
Frag nach, ob dich der Laden auch verbeamtet.

Hallo zusammen,

es ist ein bisschen vorgegriffen, aber mich würde interessieren kann ich auch selber herausfinden ob "der Laden" verbeamtet?
Falls, ja, welche Voraussetzungen müssen gegeben seine bzw. erfüllt werden?

Vielen Dank
John   

FearOfTheDuck

Nachfragen.

Ich empfehle dir, dich aber auch eingehender mit dem Thema Verbeamtung zu befassen, bevor du über den tatsächlichen Schritt nachdenkst. Es gibt z.B. hier im Forum zahlreiche Threads, die sich mit dem Thema Verbeamtung in Abwägung zum Angestelltenverhältnis beschäftigen und es du findest einige Beamten-Unterforen.