[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von gerzeb, 30.11.2021 08:53

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gerzeb

Zitat von: Unknown am 04.05.2023 08:11
Zitat von: gerzeb am 04.05.2023 06:58
Zitat von: smiteme am 03.05.2023 22:18
Und was ist eigentlich mit der Erhöhung des Bürgergeld? Ist hier nicht die alimentation anzupassen wegen der 15% Abstandsregel zur Grundsicherung?

Davon hört und sieht man auch nichts mehr...???

Weil- wie schon oft genug geschrieben, erst das Urteil des BVerfG über die Bremer A-Besoldung abgewartet wird
Ein Gesetzgeber kann ja auch kein verfassungskonformes Gesetz ohne Beschluss vom BVerfG beschliessen, das ist diesem ja nicht zuzumuten.

Der Gesetzgeber kann auch nicht MIT einem Urteil des BverfG ein verfassungskonformes Gesetz beschließen  ;D 8)

Opa

Kann er schon. Wollte er aber offensichtlich nicht.

smiteme

Wie ist eure Erfahrung mit dem lab NRW in Sachen Bestätigungsschreiben bei Einspruch gegen die Besoldung?

Wann kann man da mir einer Rückmeldung rechnen?
Scheint ja insgesamt ein sehr langsamer Laden zu sein wo a nicht weiss was b macht un c überhaupt nicht mehr kennt. 🤬

dae123

Ich habe für 2021 und 2022 Widerspruch beim LBV NRW eingereicht. Beide Male keine Antwort. Ein Schreiben mit Bitte um Rückmeldung hat auch nichts bewirkt. Ich kann den Eingang der beiden Schreiben nachweisen und werde dann wohl spätestens Ende 2024 aktiv werden müssen. Wer auch immer zuständig ist, scheint es ja gekonnt zu ignorieren. Oder ist es im Mülleimer gelandet? Tja...

NvB

Kleines Update:

Heute einen Brief vom LBV bekommen, dass der Widerspruch für 2022 eingegangen ist inkl. Ruhendstellung und Verzicht der Einrede zur Verjährung.

BerndStromberg

Hier das gleiche! Nur für 2021 noch nicht trotz mehrfacher Erinnerung...

Reisinger850

Hab auch heute das für 2022 erhalten. 2021 nicht, aber 2020 schon. Na ja zur Not hab ich die Einschreiben- Bestätigung.

BerndStromberg

Es geht aber um den Verzicht auf die Verjährungseinrede, die in jeder Eingangsbestätigung erklärt wird. Ohne die verfallen deine Ansprüche nach 3 Jahren, wenn du nicht klagst.

Reisinger850

Na wenn sie 2020 und 2022 verzichtet haben, und für 2021
habe ich den Nachweis, geschrieben zu haben, da denke ich, muss das LBV nochmal mit Nachdruck suchen, damit mir mehr Geld überwiesen wird.

Bin hinsichtlich der Entscheidungen und der Grössenordnung echt gespannt. Denn zB was die Beamten mit Kindern angeht, da hat doch auch noch niemand Geld für 2021 und länger erhalten, oder?

Woldemar

Zitat von: Reisinger850 am 03.06.2023 18:16
Denn zB was die Beamten mit Kindern angeht, da hat doch auch noch niemand Geld für 2021 und länger erhalten, oder?

Betreffs des Urteils zu "kinderreichen" Beamten, also ab Kind 3+ gab es eine Nachzahlung auch für die Vergangenheit (mit ziemlicher Verspätung).
Betreffs des erhöhten Familienzuschlags für die Kinder 1 und 2 gibt es meines Wissens bisher keine Regelung und somit auch keine Nachzahlung.

uw147

Zitat von: Woldemar am 05.06.2023 01:50
Betreffs des erhöhten Familienzuschlags für die Kinder 1 und 2 gibt es meines Wissens bisher keine Regelung und somit auch keine Nachzahlung.

Für 2021 und vorher korrekt. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Es gab nur eine Regelung für 2022 (gebündelt ausgezahlt im Dezember). Für die Vorjahre gibt es keine Regelung und auch keine Entscheidung zu den Widersprüchen.

NWB

Das Land will wohl erst noch die Bremer Entscheidung des BVerfG abwarten. Also weiter Spiel auf Zeit.