Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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egal

Wie siehts denn bei den Versorgungsempfängern aus. Wird da bei dem Sockelbetrag von 200€ auch der ruhegehaltsfähige Satz von maximal 71,75 Prozent genommen, oder die 200€?


BWBoy

Zitat von: egal am 08.06.2023 09:47
Wie siehts denn bei den Versorgungsempfängern aus. Wird da bei dem Sockelbetrag von 200€ auch der ruhegehaltsfähige Satz von maximal 71,75 Prozent genommen, oder die 200€?

Da müssen logischer Weise die 200€ genommen werden wenn es so kommt. denn aus den 200€ + 5,3% Errechnet sich ja das neue Gehalt von dem du dann maximal 71,75% bekommst.

wäre es anders, käme die Reduktion ja doppelt zum tragen. Der Sockelbetrag ist ja kein einmaliger Effekt sondern ein Bestandteil der dauerhaften Erhöhung.

BRUBeamter

Zitat von: Unknown am 08.06.2023 10:00
Zitat von: BRUBeamter am 08.06.2023 09:47
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++29efa0d4-05c2-11ee-bf8a-001a4a160123
Wo kann man diesen Entwurf lesen?

Gute Frage! Keine Ahnung, da das glorreiche BMI den Entwurf nicht veröffentlicht hat.
Sind mittlerweile sehr sparsam damit.

Auch die Stellungnahmen der Gewerkschaften/Verbände zum "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 01.02.2023 wurden noch nicht veröffentlicht. (auf der BMI Homepage)

Falls jemand den Entwurf BBVAnpÄndG 2023/2024 hat, gerne den Link teilen.

Bastel

Zitat von: BWBoy am 08.06.2023 10:01
Zitat von: egal am 08.06.2023 09:47
Wie siehts denn bei den Versorgungsempfängern aus. Wird da bei dem Sockelbetrag von 200€ auch der ruhegehaltsfähige Satz von maximal 71,75 Prozent genommen, oder die 200€?

Da müssen logischer Weise die 200€ genommen werden wenn es so kommt. denn aus den 200€ + 5,3% Errechnet sich ja das neue Gehalt von dem du dann maximal 71,75% bekommst.

wäre es anders, käme die Reduktion ja doppelt zum tragen. Der Sockelbetrag ist ja kein einmaliger Effekt sondern ein Bestandteil der dauerhaften Erhöhung.

Er hat glaube ich nicht verstanden, wie seine Pension genau berechnet wird. 

Nordbär

Zitat von: BRUBeamter am 08.06.2023 10:09
Zitat von: Unknown am 08.06.2023 10:00
Zitat von: BRUBeamter am 08.06.2023 09:47
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++29efa0d4-05c2-11ee-bf8a-001a4a160123
Wo kann man diesen Entwurf lesen?

Gute Frage! Keine Ahnung, da das glorreiche BMI den Entwurf nicht veröffentlicht hat.
Sind mittlerweile sehr sparsam damit.

Auch die Stellungnahmen der Gewerkschaften/Verbände zum "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 01.02.2023 wurden noch nicht veröffentlicht. (auf der BMI Homepage)

Falls jemand den Entwurf BBVAnpÄndG 2023/2024 hat, gerne den Link teilen.

Hier der Link des aktuellen Entwurfes:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html

maxg

Zitat von: Nordbär am 08.06.2023 12:46(...)
Hier der Link des aktuellen Entwurfes:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html

Danke!
Was ich mich beim Querlesen frage:
Woraus ergibt sich eigentlich, dass die Inflationsprämie ESt.-frei ist?

Hummel2805

Das ist ja interessant

Der Familienzuschlag für 3 Kinder erhöht sich von 826,68 € auf nun 1.091,38 €.
Das ist eine Erhöhung um über 32% !!!

Hat da jemand nährere Informationen? Ist der AEZ damit erledigt?

Unknown

Zitat von: Hummel2805 am 08.06.2023 13:23
Das ist ja interessant

Der Familienzuschlag für 3 Kinder erhöht sich von 826,68 € auf nun 1.091,38 €.
Das ist eine Erhöhung um über 32% !!!

Hat da jemand nährere Informationen? Ist der AEZ damit erledigt?
Ich mag mich täuschen, aber ich komme auf 920,10 Euro.

171,28 + 146,38 + 146,38 + 456,06 = 920,10
Stufe 1 + Kind 1  + Kind 2  + Kind 3



MasterOf

Auf Seite 43 im Entwurf steht etwas zum BBVAngG:

,, Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und - versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) erfolgen, das be-darfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung."

Dürfte nicht mehr lange dauern.

Hummel2805


BRUBeamter

Zitat von: Nordbär am 08.06.2023 12:46
Zitat von: BRUBeamter am 08.06.2023 10:09
Zitat von: Unknown am 08.06.2023 10:00
Zitat von: BRUBeamter am 08.06.2023 09:47
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++29efa0d4-05c2-11ee-bf8a-001a4a160123
Wo kann man diesen Entwurf lesen?

Gute Frage! Keine Ahnung, da das glorreiche BMI den Entwurf nicht veröffentlicht hat.
Sind mittlerweile sehr sparsam damit.

Auch die Stellungnahmen der Gewerkschaften/Verbände zum "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 01.02.2023 wurden noch nicht veröffentlicht. (auf der BMI Homepage)

Falls jemand den Entwurf BBVAnpÄndG 2023/2024 hat, gerne den Link teilen.

Hier der Link des aktuellen Entwurfes:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html

Vielen Dank und der Enwurf ist ja noch ganz warm  ;)

edeserver

Auf S. 8 des Entwurfes steht zum Inflationsausgleich "Die Zahlungen nach Absatz 4 für den Monat Juni 2023 werden nur ge-währt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf am 1. Mai 2023 bestanden und mindestens an einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat. Die Zahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 werden nur gewährt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf in dem jewei-ligen Monat besteht und mindestens an einem Tag in dem jeweiligen Monat ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht."

Was sind alles Dienstbezüge? Auf der Bezügeabrechnung steht für meine Frau, welche sich in Elternzeit befindet, "Laufende Bezüge: 1603 Erstattung zur Krankenversicherung". Wenn das zu den Dienstbezügen zählt, erhalten Beamtinnen und Beamte in Elternzeit, im Gegensatz zu Tarifbeschäftigen, den Inflationsausgleich.

Umlauf

Vielen Dank.

Da lag ich mit meiner Prognose-Tabelle richtig gut.
Nur den FS1 und FS2 habe ich jeweils 1 Cent zu niedrig.

Bei den beiden Erhöhungsbeträge passte es irgendwie nicht.

Heute Abend werde ich die Tabelle anpassen.

Allen, die frei haben einen schönen Feiertag. Den anderen ein gutes übersehen des Arbeitstages.

Lidius

Zitat von: edeserver am 08.06.2023 14:00
Auf S. 8 des Entwurfes steht zum Inflationsausgleich "Die Zahlungen nach Absatz 4 für den Monat Juni 2023 werden nur ge-währt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf am 1. Mai 2023 bestanden und mindestens an einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat. Die Zahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 werden nur gewährt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf in dem jewei-ligen Monat besteht und mindestens an einem Tag in dem jeweiligen Monat ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht."

Was sind alles Dienstbezüge? Auf der Bezügeabrechnung steht für meine Frau, welche sich in Elternzeit befindet, "Laufende Bezüge: 1603 Erstattung zur Krankenversicherung". Wenn das zu den Dienstbezügen zählt, erhalten Beamtinnen und Beamte in Elternzeit, im Gegensatz zu Tarifbeschäftigen, den Inflationsausgleich.

Siehe § 1 Absatz 2 BBesG
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__1.html