TV V: Mehrjährige Studententätigkeit im gleichen Unternehmen und Stufenlaufzeit

Begonnen von Deibel, 28.06.2023 13:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Deibel

Hallo,
ich arbeite nun seit fast 7 Jahre im gleichen Unternehmen. Ca. 6 Jahre dieser Zeit habe ich als studentische Hilfskraft mit 50% gearbeitet und seit ca. 1 Jahr habe ich eine Festanstellung.
Zur Zeit bin ich bei meiner Endgeldgruppe auf Stufe 1. Während meiner Studentenzeit war ich aufgrund der langjährigen Tätigkeit jedoch bereits in Stufe 2 aufgestiegen. Nun die Frage: Müsste nicht eigentlich meine bisherige Betriebszugehörigkeit angerechnet werden und sich somit auch auf meine derzeitige Stufeneinteilung niederschlagen? Von der Personalabteilung hieß es, das ginge aufgrund des Wechsels von Aushilfe zum Angestellten nicht.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Cheers!

McOldie

Lag zwischen den Tätigkeit eine Unterbrechung?
Handelt es sich hier in etwa gleiche Tätigkeiten?

ISN

Warst du als studentische Hilfskraft ebenfalls Tarifbeschäftigte und warst du in derselben Entgeltgruppe?

ISN


Rene


McOldie

Zitat von: victorpatrick in 29.06.2023 09:33
Hallo,

Es ist verständlich, dass Sie Fragen zu Ihrer Stufeneinteilung haben, insbesondere in Bezug auf Ihre langjährige Betriebszugehörigkeit als studentische Hilfskraft und den Wechsel zur Festanstellung.
Um eine klare Antwort auf Ihre Frage zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich erneut an Ihre Personalabteilung zu wenden und nach einer detaillierten Erläuterung der Stufeneinteilung zu fragen. Sie können Ihre Bedenken und Ihre Betriebszugehörigkeit als studentische Hilfskraft hervorheben und um eine Überprüfung Ihrer aktuellen Stufeneinteilung bitten.
tunnel rush

Hier hat wohl jemand mit Hilfe von ChatGPT geantwortet ohne von der Sache Ahnung zu haben

ISN


Deibel

Hallo zurück und vielen, lieben Dank für Eure Antworten!

Es lag zwischen den Tätigkeiten keine Unterbrechung. Die Verträge sind jedes Mal vor Ablauf erneuert worden. Es handelt sich ebenfalls um ähnliche Tätigkeiten, wobei ich natürlich nun ein angepasstes/erweitertes Aufgabenspektrum habe.
Ich bin bereits als Student nach TV-V bezahlt worden (Entgeldgruppe 2, erst Stufe 1 dann Stufe 2)

Cheers!

PiA

Nach § 5 Abs. 2a gilt auch im TV-V die stufengleiche Höhergrupperung.

Die Argumentation mit der "Aushilfe" verstehe ich nicht. Was soll denn eine Aushilfe iSd. TV-V sein?

Ich kenne "Aushilfen" im SV-Kontext als kurzfristig Beschäftigte, in Abgrenzung zu Minijobbern als geringfügig entlohnte Beschäftigte und voll SV-pflichtige AN. Das hat (im weitersten Sinne) etwas mit dem Arbeitsumfang zu tun, aber nicht mit der Tätigkeit.

Dann kenne ich "Aushilfen" im Sinne von Hilfsarbeitern bzw. ungelernten Kräften. Da geht es in der Tat um die jeweilige Tätigkeit, aber das wird ja durch die Eingrupperung ausgedrückt.

Bei dieser Gelegenheit - warum zum Ende der Zeit als Werkstudent noch Stufe 2?
Nach vier Jahren geht es doch schon in Stufe 3 oder werden die Laufzeiten im TV-V (dann anders als im TVöD) in Vollzeit umgerechnet?

ISN

War es dieselbe Entgeltgruppe? Handelte es sich um Verlängerungen des ursprünglichen Vertrages oder um eine Neueinstellung?

Deibel

Endgeldgruppe 2 als Student, danach Endgeldgruppe 10 als Angestellter. Die Verträge wurden regelmäßig lediglich geändert und waren jeweils für ein Jahr befristet (Grundlage §14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Cheers

ISN

Wenn es sich um dasselbe Arbeitsverhältnis handelt, dessen Befristung verlängert wurde, handelt es sich um eine Höhergruppierung, die im TVöD stufengleich erfolgt. Wenn es sich dagegen um verschiedene Arbeitsverhältnisse handelt, ist es keine Höhergruppierung.