[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf

Begonnen von Kai, 07.07.2023 15:11

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Kai

Hallo Kollegen,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Ich bin als Angestellter in E9a TVöD beschäftigt. Ich spiele jedoch mit dem Gedanken den AG zu wechseln, inkludiert mit dem Ziel noch Beamter zu werden. Ich bin gerade 30 geworden und sonst geht es mir auch gut.

Es gibt für mich auch immer wieder passende Ausschreibungen, da ich einen anderen Beruf erlernt habe und insofern den AI nicht belegt habe und auch kein Vfa bin. Jedoch erhalte ich bei Bewerbungen immer wieder die Rückmeldung, dass die Verbeamtung in der Laufbahn 1.2 (m.D.) nur für die Verwaltungswirte geöffnet sei.

Jedoch wird zum einen bei der Ausschreibung explizit mein Beruf gesucht und (meiner Meinung nach) habe ich die notwendige Qualifikation im Sinne des § 16 Abs. 1 LVO NRW i.V.m. Anlage 1.

(https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=62820161004091233148
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=45844)


Theoretisch sollte daher doch eine Verbeamtung möglich sein, oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Ich freue mich über eure Antworten.

PS: ich weiß, dass ich sehr wahrscheinlich bei A6 anfangen muss, usw. Darum geht es mir nicht.

10481178

Guten Tag,
um welchen Beruf handelt es sich denn?
Gruß

Kai

Hallo!

Um den Sozialversicherungsfachangestellten.

Dieser wird z.B. beim LBV, Versorgungskassen (LWL, LVR) oder bei den Sozialämtern gesucht.

Gruß!

Matze1986

Natürlich können Sie mit diesem Beruf verbeamtet werden, aber eben nur dort, wo man diesen auch als Einstellungsvoraussetzung nennt.
Mit diesem Berufsabschluss werden Sie in beispielsweise in einer städtischen Verwaltung geringe bis gar keine Chance haben.

Kai

Hallo Matze,

danke für den Post.

Ich habe leider schon entsprechende Erfahrungen gemacht, jedoch vermute ich hier Unwissenheit der Personaler, bzw. auch der Entscheidungsträger. Daher auch meine Nachfrage.

Mir ist wiederholt, von verschiedenen Behörden mitgeteilt worden, dass nur die Verwaltungswirte verbeamtet werden können.

Ich wollte mit meiner Frage klären, ob ich eine Verbeamtung quasi bei positiver Entscheidung mich einzustellen auch unter Verweis auf die obigen Vorschriften ,,Fordern" könnte, denn die Sicht der Dienststellen scheint ja nicht richtig zu sein.

Ich habe nur auf dem Stellenportal des Landes NRW bereits einige Stellen für Sozifas gefunden... Ich würde gerne den Hebel am Fachkräftemangel ansetzen...

Gruß!

Matze1986

Nein, eine Verbeamtung können Sie nicht einfordern, darauf besteht kein Rechtsanspruch.

Man könnte natürlich bei der Ausgestaltung des AV etwas entsprechendes hineinschreiben.

10481178

Guten Morgen!
Grundsätzlich ist es richtig, dass der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten die Verbeamtungsmöglichkeit eröffnet.
Dies gilt aber grundsätzlich nur bei entsprechendem Bedarf!
Es besteht die Möglichkeit, bei einer entsprechenden hauptberuflichen Tätigkeit die Laufbahnbefähigung als Beamter besonderer Fachrichtungen (hier: nichttechnische Dienste)zu erwerben. Dies bedeutet nicht, dass man einen Anspruch darauf hat.
Der öffentliche Dienst bildet aber regelmäßig in der Laufbahn des "allgemeinen Verwaltungsdienst" aus, so dass er sich hieraus bedient. Der Vorrang gebührt dem Laufbahnbewerber, also dem, der sich durch den Vorbereitungsdienst "gequält" hat.
Es schließt jedoch nicht aus, dass einzelne Dienstherrn eine Verbeamtungsmöglichkeit bieten, die (o. a.) grundsätzlich gegeben ist.

Kai

Hallo!

Vielen Dank für den Post.

Ich würde mich hier nur auf Stellen bewerben, in welchen der Sozifa auch gefordert wird.

Soweit aufgrund der schlechten Bewerberlage und des Fachkräftemangels (mal abgesehen von meinen ++ Leistungen 8)) die Wahl auf mich fällt, werde ich dies nun einfach mal so anstoßen.

Ich war mir bzgl. der Vorschriften sehr unsicher. Es war bisweilen nur sehr ernüchternd, alleine schon bei vorsichtigen telefonischen Rückfragen, zuletzt beim LBV NRW, gleich das ,,NEIN" kassiert...

Lex specialis hilft doch.

Dankeschön!!

Organisator

Zitat von: Kai in 12.07.2023 18:01
Hallo!

Vielen Dank für den Post.

Ich würde mich hier nur auf Stellen bewerben, in welchen der Sozifa auch gefordert wird.

Soweit aufgrund der schlechten Bewerberlage und des Fachkräftemangels (mal abgesehen von meinen ++ Leistungen 8)) die Wahl auf mich fällt, werde ich dies nun einfach mal so anstoßen.

Ich war mir bzgl. der Vorschriften sehr unsicher. Es war bisweilen nur sehr ernüchternd, alleine schon bei vorsichtigen telefonischen Rückfragen, zuletzt beim LBV NRW, gleich das ,,NEIN" kassiert...

Lex specialis hilft doch.

Dankeschön!!

Ich sehe auch keine rechtlichen Hinderungsgründe, die gegen eine Verbeamtung sprächen. Allerdings: wenn der potentielle Dienstherr das nicht will (obwohl es rechtlich möglich wäre), dann hast du auch keine Chance. So kenne ich Arbeitgeber, die Sozifas nicht verbeamten sondern ausschließliche Beamte im gD/hD.

Bastel

Wer geht den freiwillig von der 9a in die A6? Da braucht man eine Menge Kinder ;D

Kai

... daran kann man(n) ja arbeiten  ;D


Zumeist sind die Stellen mit A9 (m.D.) bewertet, was schon interessant wäre... Ich sehe den Vorteil jedoch in der späteren Versorgung und anderen "Vorzügen" im Vergleich zu einem TB dasein.

Vielen Dank zunächst!!

Beamter

Zitat von: Kai in 13.07.2023 12:26
... daran kann man(n) ja arbeiten  ;D


Zumeist sind die Stellen mit A9 (m.D.) bewertet, was schon interessant wäre... Ich sehe den Vorteil jedoch in der späteren Versorgung und anderen "Vorzügen" im Vergleich zu einem TB dasein.

Vielen Dank zunächst!!

Sie sollten sich informieren und Konkretisieren, was diese "Vorzüge" sein sollen.

Organisator

Zitat von: Beamter in 13.07.2023 15:02
Zitat von: Kai in 13.07.2023 12:26
... daran kann man(n) ja arbeiten  ;D


Zumeist sind die Stellen mit A9 (m.D.) bewertet, was schon interessant wäre... Ich sehe den Vorteil jedoch in der späteren Versorgung und anderen "Vorzügen" im Vergleich zu einem TB dasein.

Vielen Dank zunächst!!

Sie sollten sich informieren und Konkretisieren, was diese "Vorzüge" sein sollen.

In der Tat! Ohne (viele) Kinder sehe ich da noch nicht einmal monetäre Vorteile im mittleren Dienst.

Kai

Hallo!

Ja da antworte ich doch gerne drauf!

•   Pension
•   Unbefristete Entgeltfortzahlung (bis zur amtsärztlichen Untersuchung)
•   Familienzuschlag (Kinder (plural) kommen bestimmt)
•   Ortszuschlag (Mietzuschlag?)
•   ,,echte" Unkündbarkeit
•   PKV (inkl. PV) für rund 300-350 Euro (E9a Stufe 4  =  GKV 315,90 Euro UND PV 73,57 Euro)
•   Versetzung in den Ruhestand (Keine EU Rente)
•   Erreichen von A9 m.D. reicht zwei Jahre vor dem Pensionsbeginn um als Grundlage für die gesamte Pensionsdauer herangezogen zu werden


Die Liste kann gerne ergänzt werden   ;)


Bastel

Ich sehe gerade NRW, + vermutlich 2-3 Kinder -> macht aufgrund der absurd hohen Zuschläge finanziell Sinn.