Frage TVL-Rückgruppierung

Begonnen von ELA52, 10.07.2023 14:58

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ELA52

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich bin bisher in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Referentin), der in der Entgeltgruppe TVL-13 eingruppiert ist. Mein Arbeitgeber bietet mir über eine Weiterbeschäftigungsantrag einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Entgeltgruppe TVL-12 für exakt die gleiche Tätigkeit. Ich selbst habe einen Masterabschluss.

Ist dies ein Angebot, welches rechtens ist? Wäre mein Arbeitgeber aufgrund der exakten gleichen Tätigkeit und meines Hochschulabschlusses eigentlich gesetzlich verpflichtet mich in die TVL-13 einzugruppieren?

Vielen Dank!

MoinMoin

Man ist entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und entsprechend macht der Ag einem bzgl. der EG keinen Angebot, sondern nur bzgl. der Tätigkeiten.

Wenn es also exakt die gleiche Tätigkeit mit gleichen Zeitanteilen ist, dann klagt man halt das korrekte Entgelt ein.

aronzo

Liebe Ela52, die Eingruppierung ergibt sich aus dem Tarifvertrag (Eingruppierungsordnung) und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht aus deinem Abschluss. So Du bleiben willst, nimm die Stelle an und stelle mit Ablauf einer (erneuten?) Probezeit einen entsprechenden Überprüfungsantrag (Geltendmachung der Zahlung des Differenzbetrags nicht vergessen)! Behalte aber mal die Stellenbeschreibung deines bisherigen Jobs, könnte bei einer Klage von Interesse sein.

egotrip

Zitat von: aronzo in 10.07.2023 16:04
Liebe Ela52, die Eingruppierung ergibt sich aus dem Tarifvertrag (EingruppierungsordnungEntgeltordnung und der tatsächlich ausgeübten übertragenen Tätigkeit, nicht aus deinem Abschluss. So Du bleiben willst, nimm die Stelle an und stelle mit Ablauf einer (erneuten?) Probezeit einen entsprechenden Überprüfungsantrag (Geltendmachung der Zahlung des Differenzbetrags nicht vergessen)! Behalte aber mal die Stellenbeschreibung deines bisherigen Jobs, könnte bei einer Klage von Interesse sein.

Ich habe einmal die Fehler  von Aronzo korrigiert.

Organisator

Zitat von: egotrip in 10.07.2023 16:19
Zitat von: aronzo in 10.07.2023 16:04
Liebe Ela52, die Eingruppierung ergibt sich aus dem Tarifvertrag (EingruppierungsordnungEntgeltordnung und der tatsächlich ausgeübten übertragenen Tätigkeit, nicht aus deinem Abschluss. So Du bleiben willst, nimm die Stelle an und stelle mit Ablauf einer (erneuten?) Probezeit einen entsprechenden Überprüfungsantrag (Geltendmachung der Zahlung des Differenzbetrags nicht vergessen)! Behalte aber mal die Stellenbeschreibung deines bisherigen Jobs, könnte bei einer Klage von Interesse sein.

Ich habe einmal die Fehler  von Aronzo korrigiert.


Nicht ganz vollständig, denn Probezeit und Überprüfungsantrag wäre auch noch zu streichen.

Wer solchen Vorschlägen folgt, kann nur scheitern.

aronzo

Zitat von: egotrip in 10.07.2023 16:19
Ich habe einmal die Fehler von Aronzo korrigiert.

Ersteres hatte ich auf die Schnelle noch ergänzt und lag offensichtlich falsch, lieben Dank! Letzteres ist nicht falsch, aber ich kann damit leben!  :)

Hoffentlich ist der Fragestellerin damit geholfen.

Organisator

Zitat von: aronzo in 10.07.2023 16:56
Zitat von: egotrip in 10.07.2023 16:19
Ich habe einmal die Fehler von Aronzo korrigiert.

Ersteres hatte ich auf die Schnelle noch ergänzt und lag offensichtlich falsch, lieben Dank! Letzteres ist nicht falsch, aber ich kann damit leben!  :)

Hoffentlich ist der Fragestellerin damit geholfen.

Wenn du mit "letzteres" die ausgeübten Tätigkeiten meinst, ist das leider auch falsch. Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten.

aronzo

Zitat von: Organisator in 10.07.2023 16:33
Wer solchen Vorschlägen folgt, kann nur scheitern.
Das spricht für Dich!