Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?

Begonnen von aaalterrr, 11.07.2023 18:45

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aaalterrr

Hallo,

bei uns im Wohngebiet ist überall 30 km/h. Das ist bei jeder Einfahrt entsprechend beschildert. Allerdings fahren sogar Alteingessene hier deutlich schneller als 30.

Muss das OA tätig werden, wenn man anhand seiner subjektiven Wahrnehmungen die Fahrer mit den Kfzs und Kennzeichen mit "Tatort" meldet? Falls nein, warum nicht? Falls doch, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Muss das OA tätig werden, wenn man diesem anonym Fotos von Fahrzeugen, von denen das Kennzeichen auf den Fotos zu sehen ist, schickt, die z. B. auf Bürgersteigen parken, unter Angabe von Uhrzeit, Datum, Straße ...?

Wie verhält es sich beim Befahren von z. B. landwirtschaftlichen Wegen? Hier um die Ecke gibts einen, der sehr gerne als Abkürzung genutzt wird, und das leider nicht nur vom landwirtschaftlichen Verkehr, sondern von ganz normalen Fahrern sozusagen, die eben nicht "außenrum" fahren wollen.

Danke schon mal.

Grüße

Tagelöhner

Wie wäre es mit einer Initiativbewerbung bei dem zuständigen Ordnungsamt als "Hilfssheriff"? Du könntest damit Deinen Traumjob gefunden zu haben...
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

aaalterrr

Zitat von: Tagelöhner in 11.07.2023 19:08
Wie wäre es mit einer Initiativbewerbung bei dem zuständigen Ordnungsamt als "Hilfssheriff"? Du könntest damit Deinen Traumjob gefunden zu haben...

Danke, aber sorry. Das ist/sind keine Antwort/en auf meine Frage/n.

flip

Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

Opa

Welche Rechtsgrundlage räumt der Verwaltungsbehörde ein Ermessen darüber ein, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt?

modesty

Zitat von: aaalterrr in 11.07.2023 18:45
Hallo,

bei uns im Wohngebiet ist überall 30 km/h. Das ist bei jeder Einfahrt entsprechend beschildert. Allerdings fahren sogar Alteingessene hier deutlich schneller als 30.

Muss das OA tätig werden, wenn man anhand seiner subjektiven Wahrnehmungen die Fahrer mit den Kfzs und Kennzeichen mit "Tatort" meldet? Falls nein, warum nicht? Falls doch, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Muss das OA tätig werden, wenn man diesem anonym Fotos von Fahrzeugen, von denen das Kennzeichen auf den Fotos zu sehen ist, schickt, die z. B. auf Bürgersteigen parken, unter Angabe von Uhrzeit, Datum, Straße ...?

Wie verhält es sich beim Befahren von z. B. landwirtschaftlichen Wegen? Hier um die Ecke gibts einen, der sehr gerne als Abkürzung genutzt wird, und das leider nicht nur vom landwirtschaftlichen Verkehr, sondern von ganz normalen Fahrern sozusagen, die eben nicht "außenrum" fahren wollen.

Danke schon mal.

Grüße

Nein müssen Sie nicht. Rechtsgrundlage kenne ich grad nicht, aber die Stasi wurde m.E. mit der Wiedervereinigung abgeschafft.

Zinc

Wenn du eine Verkehrsgefährdung in einem verkehrsberuhigten Bereich siehst, kannst du dich an die Polizei wenden. Snitch *hust*  ;D Du kannst deinen netten Nachbarn dann anzeigen. Allerdings wird das schwierig, da deine Angaben nur auf einer von dir geschätzten Geschwindigkeit basieren. Das führt also zu gar nix. Solltest du dich allerdings mit anderen Snitches zusammen tun, könntet ihr eine Snitch-Allianz bilden und somit zumindest eine oder sogar regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen erwirken.

clarion

Tja Ermessensspielräume hat jede Behörde bei jedem Verwaltungsakt.

Thomber

Zitat von: Opa in 11.07.2023 20:35
Welche Rechtsgrundlage räumt der Verwaltungsbehörde ein Ermessen darüber ein, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt?


§ 47 OWiG
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
_______________________________


btw, ich wusste nicht, dass das Ordnungsamt im Bereich des "fließenden Verkehrs" überhaupt tätig werden darf.
Muss neu sein.

_______________________________

ZitatTja Ermessensspielräume hat jede Behörde bei jedem Verwaltungsakt.
Ja, sofern keine  "Ermessensreduktion auf Null" vorliegt.

Floki

Ordnungswidrigkeit = Opportunitätsprinzip
Straftat = Legalitätsprinzip

Mask

Zitat von: Thomber in 12.07.2023 07:21

btw, ich wusste nicht, dass das Ordnungsamt im Bereich des "fließenden Verkehrs" überhaupt tätig werden darf.
Muss neu sein.


Nach § 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) obliegt es den Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Im Rahmen dieser Aufgabenzuweisung stellt die Verkehrsüberwachung eine der Aufgaben dar und dient der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden ist § 3 der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12 November 2007 (GVBI. I S. 800), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2012 (GVBI. I S. 328) in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Nr. 5 HSOG-DVO in der jeweils geltenden Fassung, die auch die Verwendung technischer Mittel zur Verkehrsüberwachung regelt.

So zumindest die Lage in Hessen, sollte anderswo aber ähnlich sein.

Thomber

Danke Mask.
Ich weiß nur noch, dass damals als die Ordnungsämter ins Leben gerufen worden sind, durften sie nicht in den fließenden Straßenverkehr "eingreifen".    (Habe auch nie gesehen, dass so etwas passiert ist.)   Das OA durfte nur Kontrollen vornehmen, die sich auf abgestellte KFZ bezogen.

Suchte man heute bei Google, findet man:

"...Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich..."   

Aber in Hessen mag die Welt anders aussehen.

MoinMoin

Zitat von: aaalterrr in 11.07.2023 18:45
Muss das OA tätig werden, wenn man diesem anonym Fotos von Fahrzeugen, von denen das Kennzeichen auf den Fotos zu sehen ist, schickt, die z. B. auf Bürgersteigen parken, unter Angabe von Uhrzeit, Datum, Straße ...?
Hier mal was zur rechtlichen Betrachtung von Falschparker Meldungen.
https://www.heise.de/news/DSGVO-Urteil-Buerger-duerfen-Falschparker-zum-Anzeigen-fotografieren-7328875.html

Und Bremen wurde wohl durch ein Verwaltungsgerichtsurteil vor geraumer Zeit dazu verknackt, gegen die Gehwegparker vorzugehen, bitte selber google.

BAT

Was hat denn diese nervige Umwelthilfe hiermit wieder zu tun? Herr Resch ist für mich der absolute Anscheisser.

P.S.: natürlich darf man landwirtschaftliche Wege nutzen, wenn sie nicht besonders für den landwirtschaftlichen Verkehr gekennzeichnet sind.

Matze1986