Heizungsbetrieb ab 2024

Begonnen von BAT, 25.04.2023 14:53

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BAT

Zitat von: MoinMoin am 13.07.2023 09:24

und das wenn es eine BWK ist, dann auch nach 30 Jahren noch weiterbetrieben werden darf.
(Abs 3)

Ab 2045 darf eigentlich gar nichts mehr laufen, was fossile Energien verbraucht. Oder nicht?

Bastel

Zitat von: BAT am 13.07.2023 13:29

Mit ist nur zu Ohren gekommen, dass eine Fernwärmeversorgung nur wirtschaftlich ist, wenn möglichst alle Gebäude im betroffenen Gebiet angeschlossen sind.


Ja... Ich möchte das aber trotzdem nicht.

Organisator

Zitat von: Bastel am 13.07.2023 13:14
Zitat von: BAT am 13.07.2023 09:35
Ich sprach doch von einem faktischen Verbot.

Egal was dann 2028 eingebaut wird, bei der Fernwärme ist ein Anschlusszwang ab 2030 dann sehr wahrscheinlich. Es geht hier um eine Kombination mit der verpflichtenden Wärmeplanung!

Ohne jetzt alles zu lesen, kann man sich mit einer WP dem Anschlusszwang entziehen?

So wurde es zumindest kommuniziert. Ich würde allerdings , wenn nicht allzugroße Eile gegeben ist, ganz in Ruhe bis ins nächstes Jahr abwarten und bis dahin meine bestehende Heizung - im Bedarfsfall - einfach reparieren. Zumal aktuell für Wärmepumpenmontagen ohnehin Mondpreise aufgerufen werden.

BAT

Zitat von: Bastel am 13.07.2023 13:53

Ja... Ich möchte das aber trotzdem nicht.

Wünsch dir was ist eine Sache. Engbebaute Innenstadtlagen die andere...

Organisator

Zitat von: BAT am 13.07.2023 13:57
Zitat von: Bastel am 13.07.2023 13:53

Ja... Ich möchte das aber trotzdem nicht.

Wünsch dir was ist eine Sache. Engbebaute Innenstadtlagen die andere...

Ich bin mir sicher, dass es für einen Anschluss- und Benutzungszwang Ausnahmen geben wird. Zwar werden solche Regelungen z.B. für Wärmenetze in den Gemeinde- bzw. Kommunalordnungen getroffen, dürften aber Ausnahmen für bereits bestehende, emissionsfreie Heinzungsanlagen beinhalten, da durch diese bereits die Ziele des Heizungsgesetzes erreicht werden.

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.

BAT

Zitat von: Organisator am 13.07.2023 14:07

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.

Das ist ja das Problem des Gesetzgebungsprozesses. Alles ist unklar. Selbst mit bereits bestehender Gesetzeskraft. Es reicht halt nicht ein konsistentes GEG zu beschließen, sondern da gehören halt noch viele Annexregelungen dazu. Keiner weiß nun für Monate, was er planen kann und soll. Und täglich havarieren Heizungen...

Mir scheint, das sich hier auch viel zu sehr, gerade im Diskurs, auf EFH konzentriert wird. Da ist das wohl recht klar.

Organisator

Zitat von: BAT am 13.07.2023 14:53
Zitat von: Organisator am 13.07.2023 14:07

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.

Das ist ja das Problem des Gesetzgebungsprozesses. Alles ist unklar. Selbst mit bereits bestehender Gesetzeskraft. Es reicht halt nicht ein konsistentes GEG zu beschließen, sondern da gehören halt noch viele Annexregelungen dazu. Keiner weiß nun für Monate, was er planen kann und soll. Und täglich havarieren Heizungen...

Mir scheint, das sich hier auch viel zu sehr, gerade im Diskurs, auf EFH konzentriert wird. Da ist das wohl recht klar.

Volle Zustimmung! Mein immer wieder genanntes "erstmal abwarten" ist da leider auch nur ein etwas hilfloses Beruhigungsmittel.

Klar sind so ziemlich alle defekten Heizungen reparabel, wenn das allerdings unwirtschaftlich wird, hätte man doch gerne eine Alternative, die kein rausgeschmissenes Geld darstellen könnte.

MoinMoin

Zitat von: BAT am 13.07.2023 09:35
Ich sprach doch von einem faktischen Verbot.

Egal was dann 2028 eingebaut wird, bei der Fernwärme ist ein Anschlusszwang ab 2030 dann sehr wahrscheinlich. Es geht hier um eine Kombination mit der verpflichtenden Wärmeplanung!
Zitat von: MoinMoin am 12.07.2023 22:44
Das höre ich immer als interpretation, aber eine verlässliche Quelle, dass das so ins Gesetz kommt, habe ich bisher nicht gefunden.
Ok, verstanden, also eine Interpretation, ohne verlässliche Quelle.

ich persönlich finde 30 Jahre Laufzeit absolut großzügig, insbesondere wenn es bei selbst bei einem NT-HK ausgesetzt wird. (und wer als Gaser keinen BWK einbaut, der hat nun wirklich den Schuss nicht gehört oder ist verantwortungsloser Vermieter.)

Also die paar Zeilen die ich da gelesen habe ist das krasses Weichspülen Kram und NULL Enteignung, da kann eine  Bestandsheizung unendlich weiterlaufen gelassen werden und man muss nur wenn die nicht mehr läuft auf
auf non fossil umrüsten (was in 10-30-40 Jahre eh angebracht sein wird.



MoinMoin

Zitat von: BAT am 13.07.2023 13:50
Zitat von: MoinMoin am 13.07.2023 09:24

und das wenn es eine BWK ist, dann auch nach 30 Jahren noch weiterbetrieben werden darf.
(Abs 3)

Ab 2045 darf eigentlich gar nichts mehr laufen, was fossile Energien verbraucht. Oder nicht?
Steht wo? Laut §72  kann eine BWK noch biss 2123 laufen

MoinMoin

Zitat von: BAT am 13.07.2023 14:53
Zitat von: Organisator am 13.07.2023 14:07

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.

Das ist ja das Problem des Gesetzgebungsprozesses. Alles ist unklar. Selbst mit bereits bestehender Gesetzeskraft. Es reicht halt nicht ein konsistentes GEG zu beschließen, sondern da gehören halt noch viele Annexregelungen dazu. Keiner weiß nun für Monate, was er planen kann und soll. Und täglich havarieren Heizungen...

Mir scheint, das sich hier auch viel zu sehr, gerade im Diskurs, auf EFH konzentriert wird. Da ist das wohl recht klar.
Naja, wenn jemand jetzt eine havarierte Gasheizung hat, dann kann der locker einen BWK einbauen und den locker die nächsten 2 Dekaden weiterbetreiben.
Zumindest sehe ich bisher keinen Gesetzestext, der das verbieten wollen würde.

MoinMoin

Zitat von: Organisator am 13.07.2023 15:55
Klar sind so ziemlich alle defekten Heizungen reparabel, wenn das allerdings unwirtschaftlich wird, hätte man doch gerne eine Alternative, die kein rausgeschmissenes Geld darstellen könnte.
Also glaubst du dass du eine zeitgemäße Gasheizung, die du heute einbaust, in den nächsten 15 Jahre ersetzen musst?
Ich nicht.
Höchstens, weil diese dann im Betrieb zu teuer wird.

BAT

Zitat von: MoinMoin am 13.07.2023 19:57

lso glaubst du dass du eine zeitgemäße Gasheizung, die du heute einbaust, in den nächsten 15 Jahre ersetzen musst?
Ich nicht.
Höchstens, weil diese dann im Betrieb zu teuer wird.

Oder weil man in einem Mehrparteienhaus wohnt.

MoinMoin

Zitat von: BAT am 13.07.2023 20:08
Zitat von: MoinMoin am 13.07.2023 19:57

lso glaubst du dass du eine zeitgemäße Gasheizung, die du heute einbaust, in den nächsten 15 Jahre ersetzen musst?
Ich nicht.
Höchstens, weil diese dann im Betrieb zu teuer wird.

Oder weil man in einem Mehrparteienhaus wohnt.
Wieso?
Weil die Eigentümerversammlung eine Zentralheizung beschließt?
Gibbet jetzt schon das Problem...hat mit dem dämlichen Gesetz nichts zu tun.

Opa

Zitat von: Organisator am 13.07.2023 14:07
Zitat von: BAT am 13.07.2023 13:57
Zitat von: Bastel am 13.07.2023 13:53

Ja... Ich möchte das aber trotzdem nicht.

Wünsch dir was ist eine Sache. Engbebaute Innenstadtlagen die andere...

Ich bin mir sicher, dass es für einen Anschluss- und Benutzungszwang Ausnahmen geben wird. Zwar werden solche Regelungen z.B. für Wärmenetze in den Gemeinde- bzw. Kommunalordnungen getroffen, dürften aber Ausnahmen für bereits bestehende, emissionsfreie Heinzungsanlagen beinhalten, da durch diese bereits die Ziele des Heizungsgesetzes erreicht werden.

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.
Da bin ich mir ebenfalls sicher. Der Anschluss- und Benutzungszwang kann rechtlich nicht in diesen Fällen greifen. Ich gehe sogar davon aus, dass auch eine funktionsfähige klassische Heizung mit fossilen Brennstoffen für eine lange Übergangszeit weiter betrieben werden darf. Und dass diese Zeit ausreicht, in zahlreichen Gerichtsverfahren noch Härtefall- und sonstige Ausnahmeregelungen zu generieren.
Die meisten Haushalte werden ihren Energieträger erst umstellen müssen, wenn die bisherige Heizung endgültig den Geist aufgibt oder der Weiterbetrieb einfach zu unwirtschaftlich wird. Bei letzterem wird der Gesetzgeber mit immer neuen Steuer-Erfindungen sicher nach besten Kräften nachhelfen.

MoinMoin

Zitat von: Opa am 13.07.2023 21:03
Da bin ich mir ebenfalls sicher. Der Anschluss- und Benutzungszwang kann rechtlich nicht in diesen Fällen greifen. Ich gehe sogar davon aus, dass auch eine funktionsfähige klassische Heizung mit fossilen Brennstoffen für eine lange Übergangszeit weiter betrieben werden darf. Und dass diese Zeit ausreicht, in zahlreichen Gerichtsverfahren noch Härtefall- und sonstige Ausnahmeregelungen zu generieren.
Die meisten Haushalte werden ihren Energieträger erst umstellen müssen, wenn die bisherige Heizung endgültig den Geist aufgibt oder der Weiterbetrieb einfach zu unwirtschaftlich wird. Bei letzterem wird der Gesetzgeber mit immer neuen Steuer-Erfindungen sicher nach besten Kräften nachhelfen.
101%ige Zustimmung.
Von daher kann ich diese Enteignungstheorie/-gerede nichts abgewinnen.
Wer in den letzten Jahren noch eine antiquierte Heizungstechnik einbauen hat lassen, hat sich selbst enteignet (und damit meine ich Dinge wie kein Brennwertkessel, sondern andere Gasbratschen z.B.)