Krank während Freizeitausgleich

Begonnen von chegator, 21.07.2023 23:24

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chegator

Grundsätzlich erfolgt keine Gutschrift der Stunden, wenn ein Beschäftigter im Rahmen des Zeitausgleichs erkrankt. (Vgl. https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++2b553938-a626-11e0-7513-00093d114afd)

§ 10 Abs. 4 TVöD lässt in bestimmten Fällen eine Gutschrift des Zeitausgleichs zu, unter der notwendigen Bedingung, dass ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde.

Aufgrund der vielen Querverweise in § 10 Abs. 4 TVöD ist nicht wirklich übersichtlich dargestellt, wann KEINE Gutschrift - trotz Arbeitszeitkonto - erfolgt.

Wie verhält es sich beispielsweise, wenn ein Beschäftigter im Rahmen von Gleitzeitregelungen einen Zeitausgleichstag aufbaut und innerhalb des genehmigten Zeitausgleichstags erkrankt? Hat er einen Anspruch auf Gutschrift der Stunden?

EiTee


Umlauf

Zitat von: EiTee in 22.07.2023 00:18
Nein

Klingt komisch, kann ich aber bestätigen.

Das hat bei uns ordentlich eingeschlagen, als es einen entsprechende Weisung aus dem Ministerium gab.

MoinMoin

Wenn man Sonntags krank ist gibt es diesen freien Tag auch nicht zurück.

Aber im Ernst, es kommt auch darauf an, wie und wann Gleitzeittage storniert werden können.

Börnie

Ist aber auch logisch, wenn ich eigentlich 7:48 h Sollzeit habe, heute jedoch nur von 7.00 - 12.00 Uhr arbeiten war (5 Stunden, ich habe also 2:48 h "minus" gemacht) und ich werde dann um 13.00 Uhr krank, dann ist das ja auch in meiner Freizeit passiert und ich bekomme ja auch nicht meine vollen Sollstunden gutgeschrieben. Das Gleitzeitkonto dient ja nur der flexiblen Verteilung der Arbeitszeit. Also kann ich "Plusstunden" aufbauen und diese i.d.R. flexibel wieder abbauen. Ob ich einen ganzen Tag dafür nutze oder nur Stundenweise "abbaue" macht dabei keinen Unterschied. Es ist nur eine andere/flexiblere Verteilung der Wochenarbeitszeit.

Umlauf

Zitat von: MoinMoin in 22.07.2023 17:52
Wenn man Sonntags krank ist gibt es diesen freien Tag auch nicht zurück.

Aber im Ernst, es kommt auch darauf an, wie und wann Gleitzeittage storniert werden können.

Aber den Sonntag arbeitet ich nicht vor. ;)

MoinMoin

Zitat von: Umlauf in 25.07.2023 23:03
Zitat von: MoinMoin in 22.07.2023 17:52
Wenn man Sonntags krank ist gibt es diesen freien Tag auch nicht zurück.

Aber im Ernst, es kommt auch darauf an, wie und wann Gleitzeittage storniert werden können.

Aber den Sonntag arbeitet ich nicht vor. ;)
Doch du erholst dich für den AG damit du Montag angreifen kannst ;D

Börnie

Zitat von: Umlauf in 25.07.2023 23:03
Zitat von: MoinMoin in 22.07.2023 17:52
Wenn man Sonntags krank ist gibt es diesen freien Tag auch nicht zurück.

Aber im Ernst, es kommt auch darauf an, wie und wann Gleitzeittage storniert werden können.

Aber den Sonntag arbeitet ich nicht vor. ;)

De facto schon, da die Wochenarbeitszeit (39 h) auf die anderen Tage verteilt wird.

tina92

Genauso ist es, der Sonntag ist auch Teil der Woche.