Masterthesis eines Asylentscheiders?

Begonnen von Masticcio, 25.08.2023 22:25

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Masticcio

Hi,
habt Ihr eine Idee für das Thema einer Masterarbeit, die zu meiner Stelle als Asylentscheider im BAMF passt? Ich bin im operativen Bereich tätig und habe in der täglichen Arbeit nur mit juristischen Fallkonstellationen zu tun (Anhörungen durchführen & Bescheide schreiben). Zur Wirtschaft hat meine Stelle keinen großen Bezug, abgesehen davon, dass unsere Leistung vor allem im quantitativen Output bemessen und bewertet wird. Mein Arbeitgeber weiß nicht, dass ich nebenher studiere.

Thx in advance
Masticcio

2strong

Ich nehme an es handelt sich um eine wirtschaftswissenschaftliche Thesis. Was hältst Du von "Controlling in Non-Profit-Organisationen am Beispiel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge"?

RsQ

Zitat von: Masticcio in 25.08.2023 22:25
Mein Arbeitgeber weiß nicht, dass ich nebenher studiere.
Das klingt irgendwie ... spannend.  8)

2strong

Wenn der Arbeitgeber das Studium nicht finanziert, weshalb sollte er davon wissen? Er weiß ja auch nicht, in welchen Sportvereinen seine Mitarbeiter aktiv sind. Ist schließlich privat.

Masticcio

#4
Zitat von: 2strong in 26.08.2023 14:38
Wenn der Arbeitgeber das Studium nicht finanziert, weshalb sollte er davon wissen? Er weiß ja auch nicht, in welchen Sportvereinen seine Mitarbeiter aktiv sind. Ist schließlich privat.
Danke

Masticcio

Zitat von: 2strong in 26.08.2023 10:08
Ich nehme an es handelt sich um eine wirtschaftswissenschaftliche Thesis. Was hältst Du von "Controlling in Non-Profit-Organisationen am Beispiel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge"?
Danke. Das ist ein schönes Thema.
In meiner täglichen Arbeit habe ich es mit juristischen Fragestellungen zu tun. Ich muss einmal prüfen, ob und wie ich an betriebswirtschaftlich relevante Quellen gelangen kann und inwieweit ich diese überhaupt nutzen darf.

2strong

Schau doch erstmal, was es an offiziell verfügbaren Berichten gibt. Ihr werdet ja sicherlich sowas wie Jahresberichte veröffentlichen. Ggf. frag inoffiziell mal bei 31F und LS 4 statt, mit welchen Methoden die arbeiten. Diese Methoden kannst Du dann schon mal allgemein beschreiben. Dann hast Du 3/4 der Arbeit schon zusammen.

BalBund

Mehr als die offiziellen Zahlen, die unter www.bamf.bund.de veröffentlicht sind darfst Du nicht heranziehen. Diese taugen für die Ansprüche an einen wissenschaftlichen Abschluss i.d.R. nicht, es sei denn, Du willst mit einer empirischen Methode vorgehen und diese z.B. mit Zahlen aus den Bundesländern verschranken.

Weitere Zahlen bekommst Du zwar mittels IFG-Anfrage, dann wird aber ggf. bekannt, dass Du bei Deinem eigenen Arbeitgeber anfragst.

Ansonsten: Solange Du nicht in Vollzeit immatrikuliert bist, sondern eine berufsbegleitenden Abschluss machst ist es Dir völlig freigestellt, so etwas anzuzeigen.


2strong

Zitat von: BalBund in 27.08.2023 11:55
Mehr als die offiziellen Zahlen, die unter www.bamf.bund.de veröffentlicht sind darfst Du nicht heranziehen.
Das ist doch albern. Es gilt allein dutzende Drucksachen, die Aufschluss über vorliegende Controllingansätze liefern. Da nimmt man sich zwei operative Instrumente, zwei strategische, stellt am Ende fest, dass bestimmte Ergebnisse gar keinen Steuerungsimpuls auslösen, da Pflichtaufgabenwegen hoher Kosten nicht einfach eingestellt werden dürfen, stellt in Aussicht, dass im Rahmen von Digitalisierung hohe Effizienzsteigerungen möglich erscheinen, jedoch Fragen des Datenschutzes zu klaren sind,
so dass man Anknüpfungspunkte fur weitere Arbeiten bietet. und Ende. Für mehr ist in der Masterarbeit gar kein Platz.