[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

Begonnen von VaPi, 23.01.2022 10:18

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DrStrange

Hier: weder separates Schreiben noch Nachzahlungen für Kind erhalten.
Hattet ihr Widerspruch eingelegt? Diese müssten doch jetzt beschieden werden !?
Ich rufe da mal an.

Anzweifler

Hallo in die Runde,
im Jahr 2017 wurde mit Schreiben des LSF darum gebeten, den oder die Widersprüche ab 2011 zurückzunehmen. Dieses wurde dann zurück gesendet. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es ab 2011 nun trotzdem Nachzahlungen gibt oder nicht. Könnte mir jemand diese Frage beantworten? Vielen Dank.

Ozymandias

Wenn der Widerspruch zurück genommen wurde, dann gibt es nichts.

Anzweifler

Danke für die schnelle Antwort dazu!

NewSN

Nachzahlung gab es für 3. Kind rückwirkend ab Januar 2023.

Und soweit ich weiß ab 2020 glaub auch ohne Widerspruch.

DrStrange

Es gibt doch aber auch für das erste Kind Nachzahlungen!?

VaPi

Die Nachzahlung für das 3. Kind, bezieht sich auf die rückwirkende Erhöhung des Familie Zuschlags ab 1.1.23.

Die Nachzahlungen für das erste und 2. Kind ergeben sich aus der PKV Anpassung.

DrStrange

Zitat von: VaPi am 01.09.2023 07:08
Die Nachzahlung für das 3. Kind, bezieht sich auf die rückwirkende Erhöhung des Familie Zuschlags ab 1.1.23.

Die Nachzahlungen für das erste und 2. Kind ergeben sich aus der PKV Anpassung.

Ich verstehe den Passus aber so, dass alle Beamten Nachzahlungen erhalten: "Monatliche Nachzahlungen für im Familienzuschlag zu berücksichtigende erste und zweite Kinder"

Da steht nix von behilfebrechtigt, pkv etc.

DrStrange

Nachtrag: laut Bezügestelle wurde jetzt erstmal für das dritte Kind ausgezahlt. 1.+2. Kind dann Ende des Jahres. Das bekommen dann alle Beamten mit 1 oder zwei Kindern unabhängig von pkv etc.

Rainer Hohn

Ja , das ist korrekt. Für die Nachzahlungen nach §87a des Änderungsgesetzes ist es unerheblich, ob die Kinder beihilfeberechtigt sind. Für die Zukunft soll dann der erhöhte Beihilfesatz von 70 % für das erste und 90 % für das zweite Kind die Lücke schließen.

DrStrange

was ich aber dann nicht verstehe: man zahlt dem Beamten (freie Heilfürsorge, Frau und kind GKV) jetzt die Kinderzuschläge für zwei jahre nach, erhöht diese dann aber nicht für die kommenden Jahre, sondern stellt dann auf die beihilferegelung ab!?

VaPi

Man zahlt ja keine Kinderzuschläge nach, sondern zahlt die Beträge nach, die man gespart hätte bei der PKV , wenn in der Vergangenheit schon 70% bzw. 90% Beihilfe gegolten hätte. So zumindest mein Verständnis.

Die amtsangemessene Alimentation über die Beihilfe zu regeln, ist selbstredend ein Griff ins Klo, und wurde genauso auch schon im Landtag festgestellt.

Zum Online Formular: diejenigen die im Prinzip nur eine Nachzahlung nach § 87a erhalten, müssten demzufolge das Formular nicht ausfüllen, oder sollte man es trotzdem tun?


DrStrange

Zitat von: VaPi am 01.09.2023 10:01

Zum Online Formular: diejenigen die im Prinzip nur eine Nachzahlung nach § 87a erhalten, müssten demzufolge das Formular nicht ausfüllen, oder sollte man es trotzdem tun?

Ich habe das Formular ausgefüllt. Also das erste Kästchen mit Nein angekreuzt, da ich nix mit Beihilfe am Hut habe. Damit war ich fertig. In dem Formular steht auch dein erstmaliges Widerspruchsdatum.


DrStrange

Zitat von: Dailydrvr am 07.09.2023 21:17
Ach Hartmut, gut wenn man eine Ausrede hat...: https://www.saechsische.de/sachsen/riesige-steuerausfaelle-sachsens-finanzminister-warnt-vor-haushaltssperre-5905357.html

Ich finde es erstaunlich, das Sachsen Rücklagen in solchen Höhen hat! Das ist ja erstmal nicht schlecht.