Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pendler1

Ja, schon richtig.

Aber der Beamte mD, wie hier im Forum zu lesen ist. ist ja wohl ein Auslaufmodell (in den Bundesländern)?

Beamte eD sowieso, da mag sich die Laufbahn Verordnung in rhetorischen Rittbergern üben, aus is 😁

Organisator

Zitat von: Pendler1 am 14.09.2023 14:26
Ja, schon richtig.

Aber der Beamte mD, wie hier im Forum zu lesen ist. ist ja wohl ein Auslaufmodell (in den Bundesländern)?

Beamte eD sowieso, da mag sich die Laufbahn Verordnung in rhetorischen Rittbergern üben, aus is 😁

zumindest bei der Polizei im mD. eD sowieso. Aber da kommt es zu den Problemen, die die zu niedrige Besoldung mit sich bringt. Statt angemessen zu bezahlen schafft man einfach die unteren Ämter ab, um so eine angemessene Besoldung sicherzustellen. Blöd nur, dass man damit das gesamte Besoldungsgefüge durcheinanderbringt aber sich die Aufgaben nicht ändern.

Wer macht denn die mit A6 bewerteten Tätigkeiten, wenn die Laufbahn mit A7 beginnt. Und weitergedacht: wer macht dann die A7er-Aufgaben usw. Wenn die Laufbahn dann nur noch aus 2 Ämtern besteht, kann man einerseits kaum von Laufbahnen sprechen und andererseits nicht alle Aufgaben auf zwei Funktionen sinnig runterbrechen.

Das Gepfusche der letzten Jahre führt dann zu so einem Mist. Dann soll man ganz das Laufbahnprinzip abschaffen und wie im Tarif entsprechend der übertragenen Tätigkeiten bezahlen.

Der einfache Dienst ist ja schon defakto abgeschafft, da es in diesen Bereichen kaum noch hoheitliche Tätigkeiten gibt. Im Tarif ist der Bereich defakto auch abgeschafft, weil dank der Sockelerhöhungen die EGs 1-4 so hoch bezahlt sind, dass es unwirtschaftlich wäre, diese Tätigkeiten nicht outzusourcen.

Pendler1



flip

Zitat von: AdenosinTP am 15.09.2023 14:28
Der Rückhalt in der Bevölkerung für unsere Anliegen ist da... NICHT:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rechnungshof-rueffelt-bundesregierung-wegen-geplanter-zulagen-fuer-beamte-und-soldaten-a-2efb899f-4b19-4280-b14d-f43afe6807c8

Da hat der Bundesrechnungshof recht. Beamte brauchen keine neuen Zulagen sondern eine amtsangemessene (Grund-) Besoldung.
Alles Andere führ zu Recht zu Unmut in der Bevölkerung.

Alexander79

Mal eine Frage ...
Gibt es eigentlich irgendwo etwas das bei Besoldungsrunden alle Zulagen erhöht werden müssen/sollen?

Ein Bekannter ist bei der Bundeswehrfeuerwehr.
Ihnen wurde 2012 die Mehrarbeitsvergütung gestrichen und Schichten pauschal vergütet.
Seit 2017 beträgt die Vergütung 51€ für eine 24 Std Schicht, vormals waren es 50€.
https://www.buzer.de/gesetz/12579/a206294.htm

Müssten solche Zulagen eigentlich auch mit einer Besoldungsanpassung erhöht werden?

Mittlerweile wurde der alte Paragraph 79 in den Paragraph 50c des Besoldungsgesetzes überführt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__50c.html

An den 51€ hat sich aber auch nichts geändert.

LehrerBW

Haben die Bundesbeamten mittlerweile ihre Inflationsausgleichszahlung erhalten?

Gibt es schon ein Gesetz über die Erhöhung der Bezüge im Frühjahr?

PolareuD

Zitat von: LehrerBW am 16.09.2023 09:03
Haben die Bundesbeamten mittlerweile ihre Inflationsausgleichszahlung erhalten?

Zum Teil, ja.

Zitat
Gibt es schon ein Gesetz über die Erhöhung der Bezüge im Frühjahr?

Es gibt nur einen Referentenentwurf samt Kabinettsbeschluss.

Connor

#1793
Verrat! Das Besoldungsgesetz 368/23 wird im Bundesrat erst am 29.09. behandelt! Erst dann geht es mit dem vorgelegtem Gesetzentwurf im Bundestag weiter! Obwohl der Entwurf als ,,sehr eilbedürftig" und nicht zustimmungspflichtig eingestuft wurde. BT-Dokument 20/8291.

Bastel

Zitat von: Connor am 17.09.2023 07:17
Verrat! Das Besoldungsgesetz 368/23 wird im Bundesrat erst am 29.09. behandelt! Erst dann geht es mit dem vorgelegtem Gesetzentwurf im Bundestag weiter! Obwohl der Entwurf als ,,sehr eilbedürftig" und nicht zustimmungspflichtig eingestuft wurde. BT-Dokument 20/8291.

Hauptsache das Geld fließt. Wann die das Gesetz beschließen ist mir eigentlich egal.

Connor

Als pensionierter Polizist ist mir das überhaupt nicht egal, weil erst ich erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag auf Berücksichtigung der Polizeizulage bei der Pension beantragen kann.

SeppelMeier

@Connor

Machst du jetzt auf Pendler1?

Wer als Pensionist auf so ein paar EUR angewiesen ist / sich aufregt dass die Kohle (in deinem Fall von der Höhe her das Taschengeld) erst einen Monat später kommt, hat in seinem Leben echt alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Eine Tüte Mitleid für Euch zwei.
Lösungsvorschlag:
Lässt du halt mal ein paar Monate die Butter unter dem Lachsbelag weg, dann kommt die Nachzahlung der Polizeizulage und dein Leben wird mit 50 EUR mehr total lebenswert. Mein Tipp:  Unbedingt darauf warten, sich täglich rumärgern und auf gar keinen Fall die Freizeit und die Pension genießen!!! Das wäre fatal.

Pendler1

Meine Güte #SeppelMeier,

Du solltest erstmal lernen, Kommentare richtig zu erfassen und nicht ,,irgendwas" hinein zu interpretieren.
   
Es geht und ging mir nicht ums Geld sondern, alle aufmerken:  😁

Meine Pensionsbehörde  BAV Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist Bundesoberbehörde beim BMDV – Bundesministerium für DIGITALES und Verkehr.

Diese Bundesoberbehörde firmiert als total kompetente Servicepartnerin unter anderem für Bezüge und Pensionen. Und firmiert auf ihrer Homepage mit:
-   sicher
-   verantwortungsvoll
-   termingerecht

Und diese Bundesoberbehörde bekommt es nicht auf die Reihe, einen einfachen Inflationsausgleich anzuweisen????

Bei solcher ,,digitalen Fähigkeit" kann einem ja Angst und Bange werden 😊)

Anscheinend bei einigen Behörden immer noch NEULAND???

BalBund

Zitat von: Connor am 17.09.2023 07:17
Verrat! Das Besoldungsgesetz 368/23 wird im Bundesrat erst am 29.09. behandelt! Erst dann geht es mit dem vorgelegtem Gesetzentwurf im Bundestag weiter! Obwohl der Entwurf als ,,sehr eilbedürftig" und nicht zustimmungspflichtig eingestuft wurde. BT-Dokument 20/8291.

Das ist kein Verrat, sondern genau der beschriebene, parlamentarische Ablauf. Die IAP wurde ja bereits vorläufig zahlbar gemacht, der Rest nach der Nullrunde folgt ja erst ab März 2024.

Das zweite Gesetz wird jedenfalls nicht vor diesem angefasst, womit meine Glaskugel vermutlich auch da Recht behält..

xap

Tipp: Clown Seppl ist ein guter Kandidat für die Ignorierliste, dann muss man seine Verbaldiarrhoe auch nicht mehr lesen.