TVL zwei halbe Stellen / unterschiedliche Statusgruppen

Begonnen von Theophrastus, 27.09.2023 00:33

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Theophrastus

Hallo,

ich habe eine Teilzeitstelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni. Und ich habe mich jetzt zusätzlich auf eine Verwaltungsstelle in Teilzeit an der selben Uni beworben.
Die Tätigkeiten stehen in keinem unmittelbaren Sachzusammenhang (Paragraf 2 Abs. 2 TVL) und haben unterschiedliche Entgeltstufen. Jedoch wurde ich abgelehnt, weil es zwei verschiedene Statusgruppen sind (wissenschaftlicher Arbeit vs. Verwaltungsmitarbeiter).

Jetzt habe ich nichts über die Nichtvereinbarkeit von zwei halben Stellen beim selben Arbeitgeber aufgrund der unterschiedlichen Statusgruppen im Netz gefunden.

Weiß jemand was dazu?

MoinMoin

Das ist tariflich und arbeitsrechtlich kein Problem.
Wenn die aber schon von Statusgruppen reden, keine Ahnung was das tariflich oder arbeitsrechtlich sein soll, dann ist das wahrscheinlich klassischer Beamtekack, der da im Kopf schwirrt.

Theophrastus


Bahlsen

Schau mal in das für Dich einschlägige Hochschulgesetz und in die Wahlordnungen Deiner Hochschule.

Die Statusgruppen sind in der Regel

  • Professor:innen
  • Wissenschaftlicher Mittelbau
  • Verwaltungsmitarbeitende
  • Studierende

Diese Statusgruppen sind bei den Gremienwahlen (Akademischer Senat, Fakultätsräte etc.) getrennt wahlberechtigt, haben also jeweils eigene Listen und Kandidaten. Gehörst Du zwei Statusgruppen an, wärst Du zweifach wahlberechtigt und das kann in der Tat ein Hinderungsgrund sein.

cyrix42

Aber eben auch keiner, der irgendwie rechtlich begründet wäre. Im Zweifelsfall dürfte einfach die Wahlfreiheit bestehen, in welcher der beiden Statusgruppen man das Wahlrecht für Gremien wahrnimmt.

Theophrastus

Guter Punkt mit der Stimmberechtigung. Hatte ich nicht daran gedacht. Doch in der Wahlordnung steht: ,, Personen, die nicht nur vorübergehend Mitglied mehrerer Gruppen oder mehrerer Fakultäten bzw. Organisationseinheiten sind, können durch eine Zugehörigkeitserklärung gegenüber der Wahlleitung bestimmen, in welcher Gruppe oder in welcher Fakultät sie ihr Wahlrecht ausüben wollen."

Ich muss also noch mal persönlich nachfragen, warum Statusgruppen eine Ablehnung begründen sollen.