Urlaubsabgeltung

Begonnen von MarieH, 01.11.2023 15:33

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MarieH

Hallo Zusammen,

eine Tarifbeschäftigte beantragt Sonderurlaub nach §28 TV-L für 5 Jahre, beginnend mit dem 01.11.2023.

Es besteht ein Resturlaubsanspruch von 12 Tagen. Vor der Beurlaubung wird die Beschäftigte jedoch krank. Besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

MoinMoin

Nein, es ist gesetzlich nicht erlaubt Urlaub auszuzahlen, solange ein AV besteht.

Marie Kreutz

Zitat von: MoinMoin in 01.11.2023 16:24
Nein, es ist gesetzlich nicht erlaubt Urlaub auszuzahlen, solange ein AV besteht.

Steht das im TV-L? Vielen Dank für die Antwort

cyrix42

Nein. Das Bundesurlaubsgesetz regelt, dass Erholungsurlaub genommen werden muss. (Siehe §7 Absatz (3) BUrlG) Eizige Ausnahme ist, dass dieser wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Dann -- und nur dann -- besteht die Möglichkeit und auch die Pflicht der Abgeltung.

Wenn ein Hinweis vom AG an die Beschäftigte erfolgt, dass der Resturlaub verfällt, dann kann dieser -- auch dann, wenn aus Krankheitsgründen dieser bisher nicht genommen wurde, nach 18 Monaten verfallen. Die Frist dürfte bei dem geplanten Sonderurlaub leicht überschritten werden.