Behördliches Führungszeugnis

Begonnen von Miri38, 17.11.2023 18:57

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Miri38

Hallo, ich soll für meine neue Stelle im ÖD ein behördliches Führungszeugnis vorlegen.
Was steht denn da alles so drin?
Hatte das Jemand schon?

SamFisher


Lämpel

Zitat von: Miri38 in 17.11.2023 18:57
Was steht denn da alles so drin?

Im Idealfall gar nichts.  ;)

Elur

Was im behördlichen Führungszeugnis aufgenommen wird, ist in § 32 BZRG geregelt.

ElBarto

Ja, im besten Fall nichts, Jugendsünden vor Straffähigkeit  meine ich auch nicht.

Also halb so schlimm

Ytsejam

Wenn man sich nicht sicher ist was drinsteht kann man es auch vor der Zusendung an die Behörde zur persönlichen Einsichtnahme an ein Gericht schicken lassen. "Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die antragstellende Person dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten." § 30 BZRG