Notdienstvereinbarungen und Traifbeschäftigte ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft

Begonnen von lsma, 20.11.2023 14:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

lsma

Moin,

können zu Notdiensten alle Traifbeschäftigten oder nur Gewerkschaftsmitglieder herangezogen werden?
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?

Thomas09

Gewerkschaftsmitglieder können prinzipiell zu garnichts herangezogen werden, da dem AG in der Regel nicht bekannt ist welche MA Mitglieder einer Gewerkschaft sind und welche nicht.

Gibt natürlich Ausnahmen wie die Automobilindustrie oder die Stahlindustrie wo der Organisationsgrad bei 100 % liegt. Aber auch dort wird es ein paar wenige geben die nicht in der Gewerkschaft sind.

MoinMoin


Warnstreik

Zitat von: lsma am 20.11.2023 14:58
Moin,

können zu Notdiensten alle Traifbeschäftigten oder nur Gewerkschaftsmitglieder herangezogen werden?
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?

Zitat von: VerDiDie Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –zumindest zunächst– gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft.
(BAG vom 31.01.1995–1 AZR 142/94)

Zitat von: DBBNotdienstvereinbarung
...
Weder Arbeitgebende noch Gewerkschaft (örtliche Streikleitung) sind einseitig berechtigt, Beschäftigte für Notdienstarbeiten auszuwählen. Das muss im Einvernehmen geschehen. Auch die Einteilung / Heranziehung zu Notdienstarbeiten ohne entsprechende Notdienstvereinbarung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.

lsma

Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 09:47
Geth es um den Streik Notdienst?

Ja. Da dort kein Tarifbeschäftigter in der Gewerkschaft ist, wurden die Anwesenden zum Notdiesnt verpflichtet.
Ich kann mich jedoch erinnern gelesen zu haben, dass zum Notedienst nur Gewerkschaftsangehörige herangezogen werden können, finde dafür jedoch keine Grundlage.

lsma

Zitat von: Warnstreik am 21.11.2023 12:08
Zitat von: VerDiDie Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –zumindest zunächst– gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft.
(BAG vom 31.01.1995–1 AZR 142/94)

Zitat von: DBBNotdienstvereinbarung
...
Weder Arbeitgebende noch Gewerkschaft (örtliche Streikleitung) sind einseitig berechtigt, Beschäftigte für Notdienstarbeiten auszuwählen. Das muss im Einvernehmen geschehen. Auch die Einteilung / Heranziehung zu Notdienstarbeiten ohne entsprechende Notdienstvereinbarung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Das sieht der hiesige AG in seinem Leitfaden anders, dort erntscheidet der AG alleine....

lsma

Zitat von: Thomas09 am 21.11.2023 09:44
Gewerkschaftsmitglieder können prinzipiell zu garnichts herangezogen werden, da dem AG in der Regel nicht bekannt ist welche MA Mitglieder einer Gewerkschaft sind und welche nicht.
Es gibt eine Notdienstvereinbarung, in soweit stellt sich der AG als Alleinentscheider dar, wird dies real vermutlich mit der Streikleitung abstimmen.
Sollten nur Gewerkschaftsmitglieder Notdienst verrichten können/dürfen und die nicht Gewerkschaftler würden streiken, hätte das eine Wirkung. Ansonsten verpufft das hier komplett.

Warnstreik

Zitat von: lsma am 21.11.2023 12:29
Zitat von: Warnstreik am 21.11.2023 12:08
Zitat von: VerDiDie Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –zumindest zunächst– gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft.
(BAG vom 31.01.1995–1 AZR 142/94)

Zitat von: DBBNotdienstvereinbarung
...
Weder Arbeitgebende noch Gewerkschaft (örtliche Streikleitung) sind einseitig berechtigt, Beschäftigte für Notdienstarbeiten auszuwählen. Das muss im Einvernehmen geschehen. Auch die Einteilung / Heranziehung zu Notdienstarbeiten ohne entsprechende Notdienstvereinbarung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Das sieht der hiesige AG in seinem Leitfaden anders, dort erntscheidet der AG alleine....

Dann ist der Leitfaden gesetzwidrig. Wenn du zum Streik aufgerufen bist, dann kannst, darfst und sollst du streiken außer du bist über eine Notdienst VEREINBARUNG (zwingend zwischen Gewerkschaft und AG) eingeteilt. Natürlich will man keinen Stress - du bist aber definitiv nicht verpflichtet auf Anordnung deines AG auf dein Streikrecht zu verzichten. Der beste Ansprechpartner hierzu ist aber die lokale Organisation der zum Streik aufrufenden Gewerkschaft - die wird deinem AG schon den Kopf waschen.

(siehe dazu akutell auch den Fall des Users Sozialarbeiter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118267.msg324743.html#msg324743 )

blondie


Notdienst gilt nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder, das ist Unsinn.

MoinMoin

Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin am 22.11.2023 08:04
Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Umgekehrt darf der Nicht-Gewerkschafter ja auch nur streiken, wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft. Wie das am Ende gelebt wird steht natürlich auf einem anderen Blatt.

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik am 22.11.2023 09:40
Zitat von: MoinMoin am 22.11.2023 08:04
Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Umgekehrt darf der Nicht-Gewerkschafter ja auch nur streiken, wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft. Wie das am Ende gelebt wird steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Wieso umgekehrt? Der Gewerkschafter darf doch auch nur streiken, wenn eine Gewerkschaft dazu aufgerufen hat  ;)

blondie

Zitat von: MoinMoin am 22.11.2023 08:04
Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Eine Gewerkschaft teilt niemand zum Notdienst ein, dass macht der Arbeitgeber. In der Notdienstvereinbarung vereinbaren Gewerkschaft und AG gemeinsam den Notdienst und damit ist geklärt, dass in meinem Beispiel 2 Mann dafür vorgesehen sind. Dabei sollte bei mehreren Streiktagen verschiedene Kollegen eingeteilt werden. So kompliziert ist das eigentlich nicht.

MoinMoin

Zitat von: blondie am 22.11.2023 09:58
Zitat von: MoinMoin am 22.11.2023 08:04
Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Eine Gewerkschaft teilt niemand zum Notdienst ein, dass macht der Arbeitgeber. In der Notdienstvereinbarung vereinbaren Gewerkschaft und AG gemeinsam den Notdienst und damit ist geklärt, dass in meinem Beispiel 2 Mann dafür vorgesehen sind. Dabei sollte bei mehreren Streiktagen verschiedene Kollegen eingeteilt werden. So kompliziert ist das eigentlich nicht.
Und diese 2 Mann sind keine Gewerkschafter und werden mit welchem Recht vom AG davon abgehalten streiken zugehen?
Die Gewerkschaft kann seine Mitglieder zum Notdienst "verpflichten", aber nicht andere. Verträge zu lasten Dritter ist wohl nicht so ganz erlaubt.
Wenn ein nicht Gewerkschafter es freiwillig macht, ok.

TV-Ler

Zitat von: MoinMoin am 22.11.2023 10:06
Zitat von: blondie am 22.11.2023 09:58
Zitat von: MoinMoin am 22.11.2023 08:04
Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Eine Gewerkschaft teilt niemand zum Notdienst ein, dass macht der Arbeitgeber. In der Notdienstvereinbarung vereinbaren Gewerkschaft und AG gemeinsam den Notdienst und damit ist geklärt, dass in meinem Beispiel 2 Mann dafür vorgesehen sind. Dabei sollte bei mehreren Streiktagen verschiedene Kollegen eingeteilt werden. So kompliziert ist das eigentlich nicht.
Und diese 2 Mann sind keine Gewerkschafter und werden mit welchem Recht vom AG davon abgehalten streiken zugehen?
Die Gewerkschaft kann seine Mitglieder zum Notdienst "verpflichten", aber nicht andere. Verträge zu lasten Dritter ist wohl nicht so ganz erlaubt.
Wenn ein nicht Gewerkschafter es freiwillig macht, ok.
Das Streikrecht von Arbeitnehmern, die zum Notdienst eingeteilt sind, ist insoweit eingeschränkt.