Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!

Begonnen von andrej, 28.11.2023 09:10

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Brownyy

Sofern die Aussagen des Users zutreffen, er demnach auf Wunsch des Vorgesetzten gehandelt hat, wird jedes Gericht diese Abmahnung lachend kassieren.

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist im übrigen nur dann durch den Arbeitgeber anzuzweifeln, wenn es naheliegende Gründe gibt. Und dann hätte er dies über den Betriebsarzt überprüfen lassen müssen.

RsQ

Ich glaube nicht, dass "hat eine E-Mail weitergeleitet" (= Vorgang, der bspw. per Smartphone 10 Sekunden dauert)  im Ansatz Zweifel an einer AU (Arbeit = bis zu 8 Std. Leistung in mind. mittlerer Art und Güte) rechtfertigt.

MoinMoin

Ich glaube nicht, dass es sich um eine 10 Sekunden Tätigkeit in dem geschilderten Fall handelt.

Brownyy

Da der User im betrieblichen Interesse gehandelt hat, und nicht etwa mit AU für einen Nebenjob tätig war, bleibt die Frage, wo hier eine Pflichtverletzung denn stattgefunden haben könnte.

Viel eher könnte der Vorgesetzte abgemahnt werden, oder zumindest ermahnt, da er einen Mitarbeiter im Krankenstand zum Arbeiten aufgefordert hat.

Brownyy

Zitat von: MoinMoin in 28.11.2023 23:05
Ich glaube nicht, dass es sich um eine 10 Sekunden Tätigkeit in dem geschilderten Fall handelt.

Selbst wenn es 5 oder 10 Minuten gewesen wäre...

ElBarto

Ich bin schockiert.

Welcher Arbeit geht denn der Threadersteller nach?
Besteht diese hauptsächlich aus Mails lesen und beantworten?
Und welcher Art war die AU?


Auf einer AU-Bescheinigung steht immer AU festgestellt von/am ... voraussichtlich bis....
Das heißt der AN kann die AU früher beenden.
Eine offiziell Gesundmeldung müsste hier doch aber vom Personalreferat gefordert werden.
Bloß weil ich kurz Mails checke was im übrigen per Diensthandy nichtmal eine bewusste Einwahl ins Firmennetz erfordert, bin ich doch nicht direkt arbeitsfähig und die AU vorbei.

Jeder AG sollte froh sein, wenn ein MA Mails kurz checkt damit nichts wichtiges daneben geht.
Vor allem eine Aufforderung durch den Vorgesetzten darf hier nicht zum Nachteil des AN sein.

Solange die AU nicht wegen Blindheit, Überempfindlichkeit gegen Elektromagnetismus oder vielleicht traumainduziertem Analphabetismus bestand sollte die Abmahnung ungültig sein.

Ich lese dann mal noch das verlinkte Urteil und bin gespannt was die Paragraphenritter da machen.

andrej

Zitat von: ElBarto in 29.11.2023 08:21
Ich bin schockiert.

Welcher Arbeit geht denn der Threadersteller nach?
Besteht diese hauptsächlich aus Mails lesen und beantworten?
Und welcher Art war die AU?


Auf einer AU-Bescheinigung steht immer AU festgestellt von/am ... voraussichtlich bis....
Das heißt der AN kann die AU früher beenden.
Eine offiziell Gesundmeldung müsste hier doch aber vom Personalreferat gefordert werden.
Bloß weil ich kurz Mails checke was im übrigen per Diensthandy nichtmal eine bewusste Einwahl ins Firmennetz erfordert, bin ich doch nicht direkt arbeitsfähig und die AU vorbei.

Jeder AG sollte froh sein, wenn ein MA Mails kurz checkt damit nichts wichtiges daneben geht.
Vor allem eine Aufforderung durch den Vorgesetzten darf hier nicht zum Nachteil des AN sein.

Solange die AU nicht wegen Blindheit, Überempfindlichkeit gegen Elektromagnetismus oder vielleicht traumainduziertem Analphabetismus bestand sollte die Abmahnung ungültig sein.

Ich lese dann mal noch das verlinkte Urteil und bin gespannt was die Paragraphenritter da machen.

Leistungssachbearbeiter JC

Geht ja den AG nichts an, aber hier kann ichs ja schreiben?! F43

Eine frühere Arbeitsaufnahme war nicht möglich.

Mein Vorgesetzter und mein AG wissen natürlich nichts davon.

Wir haben nicht ein solches Diensthandy.

Welches verlinkte Urteil?

MoinMoin

Wenn dein Ag nichts davon weiß, wer hat denn dann die Abmahnung geschrieben?
Bzw. dann würde ich mal flugs eine Rundmail an Vorgesetzten und Cheffe des Hauses schreiben und den Sachverhalt dort darstellen.
und uU gleich an alle im Hause, damit die Wissen was los ist!

Mal sehen, ob da der Personaler zurückgepfiffen wird.

Und welches Bundesland, wg. PR Beteiligung?

Und wieso ist es überhaupt (und vom wem?) erlaubt worden, deine Emailaktivitäten zu überwachen?
Was sagt da der PR und der DS?

andrej

Die wissen nichts von der genauen Diagnose.

MoinMoin

Zitat von: andrej in 29.11.2023 09:31
Die wissen nichts von der genauen Diagnose.
ups hatte ich missverstanden.

OrganisationsGuy

Wie hat der Vorgesetzte dich aufgefordert Mails weiterzuleiten? Ist das schriftlich nachweisbar oder hat er dich dafür angerufen auf deinem privaten Anschluss?

Alien1973

Deine Diagnose ist eine Belastungsstörung, also ein Burn Out?
Dann ist es natürlich schon für den AG seltsam, wenn man bei dieser Diagnose wieder dienstliche Belange erledigt. Auch seien diese noch so winzig...

Und E-Mails von einer Woche sammeln und dann weiter leiten dürfte wohl auch nicht in 2 min erledigt sein. Hast die Teile auch noch alle gelesen vorher? Dann hockt man schon womöglich eine Zeit lang angemeldet vorm PC. Und genau das wird der Vorwurf deines AG sein.... hier geht es sicher nicht um belanglose 2 Minuten....

Trotzdem verstehe ich die heftige Reaktion deines AG nicht. War das der erste längere Ausfall mit der Diagnose? Hast du vorher eine Überlastungsanzeige gestellt?

Der AG ist in deinem Fall womöglich nicht mit deiner Vorgehensweise einverstanden und sucht jetzt nach jedem Detail um dir eins rein zu würgen, anders kann ich mir das nicht vorstellen.

tina92

Gibt es ein Arbeitsgericht in Deutschland, dass diese Abmahnung für wirksam erklärt?
Selten so einen Schwachsinn gelesen (wenn der Sachverhalt wirklich zu zutrifft).

MoinMoin

Zitat von: tina92 in 29.11.2023 13:24
Gibt es ein Arbeitsgericht in Deutschland, dass diese Abmahnung für wirksam erklärt?
Selten so einen Schwachsinn gelesen (wenn der Sachverhalt wirklich zu zutrifft).
Der SV ist der:
Jemand arbeitet während seiner AU, kann also als arbeitsfähig angesehen werden und für den AG sieht es so aus, als ob er vor Ende der AUB sich gesundgemeldet hat.
Danach fehlt er aber unentschuldigt, da er sich sich danach nicht weder aufs neue AU meldet und bringt danach keine neue AUB bei.
Ich denke diese SV reicht für eine Abmahnung, dass hier der Fall ein wenig anders liegen kann ist klar.


BAT

Wie war das noch bei Big Leboswki?

Walter, du musst mir helfen!!!

Am Sabbath darf ich noch nicht mal den Hörer abnehmen, sonst nur wenn es ein Notfall ist!

Es ist ein Notfall!

Deswegen bin ich auch ran gegangen!