TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt

Begonnen von Monakanona2, 01.12.2023 08:43

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Monakanona2

Liebe Alle,

unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung  kann bis  zu  10  v.H.  ihres  Jahrestabellenentgelts  betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.

Ihr auch?

Danke und lieber Gruss!

TV-Ler

Zitat von: Monakanona2 in 01.12.2023 08:43
Liebe Alle,

unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung  kann bis  zu  10  v.H.  ihres  Jahrestabellenentgelts  betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.

Ihr auch?

Danke und lieber Gruss!
Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.

Monakanona2

Mich interessiert es trotzdem

Danke und liebe Grüße!

Monakanona2

Zitat von: TV-Ler in 01.12.2023 08:52

Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.

Im § 40 taucht er wieder auf..