bei wem hat der Personalrat keine /eingeschränte Mitbestimmungrecht?

Begonnen von Aussie1000, 05.12.2023 07:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Aussie1000

die Hochschule (BW) nennt mich abwechselnd akademische Mitarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Stimmt es, dass der Personalrat nur eingeschränkte Mitbestimmungrecht bei beide Kategorien von Beschäftigten hat?


TV-Ler

Zitat von: Aussie1000 in 05.12.2023 07:54
die Hochschule (BW) nennt mich abwechselnd akademische Mitarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Stimmt es, dass der Personalrat nur eingeschränkte Mitbestimmungrecht bei beide Kategorien von Beschäftigten hat?
Was sagt denn das Personalvertretungsgesetz (BW) dazu?

Garfield

Zitat von: Aussie1000 in 05.12.2023 07:54
die Hochschule (BW) nennt mich abwechselnd akademische Mitarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Stimmt es, dass der Personalrat nur eingeschränkte Mitbestimmungrecht bei beide Kategorien von Beschäftigten hat?

Ja, leider gibt es den §99 im LPVG BW. Demnach gilt das ganze LPVG nicht für dich, wenn du ein befristeter akademischer Mitarbeiter bist.