Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!

Begonnen von andrej, 28.11.2023 09:10

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Saxum

Zum Sachverhalt bezüglich der AU und Abmahnung hier habe ich mich zur genüge geäußert und das bleibt mEn bisher so.

Zitat von: MoinMoin am 06.12.2023 10:48
Zitat von: BAT am 06.12.2023 10:39
Zitat von: MoinMoin am 06.12.2023 10:31
Auf welcher Rechtsbasis werdet ihr da verarscht?
Wenn man während des Tages sich AU meldet, dann gilt der Tag als Arbeitstag und man muss nicht nacharbeiten.

Gerade weil er Arbeitstag gilt, werden nur die erfüllten Sollstunden angerechnet.
Zitat von: MoinMoin am 06.12.2023 10:31
Auf welcher Rechtsbasis werdet ihr da verarscht?

Puh! @BAT

Wenn man während der Arbeitszeit krank wird, dann greift etwa § 611 BGB und § 4 Abs. 1 EntgFG i.V.m. § 3 Abs. 1 EntgFG

Kurztenor: ,,Wer krank ist, kann nicht arbeiten und einem erkrankten Arbeitnehmer dürfen hierdurch keine Nachteile entstehen". Eine Arbeitsunterbrechung während der Arbeitszeit aufgrund Krankheit führt an diesem Tag zu einem voll bezahlten Arbeitstag und ergibt keine plus oder minus Stunden. Das Arbeitssoll gilt für den Tag als erfüllt.

Eine AU dafür für diesen Tag ist absolut nicht erforderlich. Erst am nächsten Tag, wenn man weiterhin krank bleibt, gilt dann die reguläre 3-Tage-Krank-Regelung. Außer der AG hat pauschal oder Einzellfallbezogen mit Begründung Attestpflicht ab dem ersten Tag angeordnet.

Lasst euch nichts anderes erzählen.

Opa

Zitat von: Saxum am 06.12.2023 19:23
Zum Sachverhalt bezüglich der AU und Abmahnung hier habe ich mich zur genüge geäußert und das bleibt mEn bisher so.

Zitat von: MoinMoin am 06.12.2023 10:48
Zitat von: BAT am 06.12.2023 10:39
Zitat von: MoinMoin am 06.12.2023 10:31
Auf welcher Rechtsbasis werdet ihr da verarscht?
Wenn man während des Tages sich AU meldet, dann gilt der Tag als Arbeitstag und man muss nicht nacharbeiten.

Gerade weil er Arbeitstag gilt, werden nur die erfüllten Sollstunden angerechnet.
Zitat von: MoinMoin am 06.12.2023 10:31
Auf welcher Rechtsbasis werdet ihr da verarscht?

Puh! @MoinMoin


MoinMoin weiß das. Bei BAT läuft da was schief.

Saxum

Ja, das stimmt.
Habe mich von den Zitaten irreleiten lassen und es bereits korrigiert.

MoinMoin

Zitat von: Saxum am 06.12.2023 19:28
Ja, das stimmt.
Habe mich von den Zitaten irreleiten lassen und es bereits korrigiert.
kein Ding und Danke für die Konkretisierung für BAT, damit er sich nicht weiter verarschen lassen muss.

BAT

Zitat von: MoinMoin am 07.12.2023 07:55

kein Ding und Danke für die Konkretisierung für BAT, damit er sich nicht weiter verarschen lassen muss.

Ich bin in über 32 Jahren von dieser Regelung selbst nicht betroffen gewesen.

MoinMoin

Zitat von: BAT am 07.12.2023 09:34
Zitat von: MoinMoin am 07.12.2023 07:55

kein Ding und Danke für die Konkretisierung für BAT, damit er sich nicht weiter verarschen lassen muss.

Ich bin in über 32 Jahren von dieser Regelung selbst nicht betroffen gewesen.
Schön für dich, darfst aber diese Info gerne an deinen PR und PA und Kollegen weitergeben, da irgendwer bei euch offenbar verarscht wurde und werden wird.

BAT

Nein, inzwischen melden sich die meisten wohl sofort krank, statt es wie früher, erstmal zu versuchen. Hilft auch in Bezug auf das Infektionsgeschehen.

Ich halte die offizielle Regelung für eher wenig zielführend, weil, wie auch im vorliegenden Beispiel, auf Gedeih und Verderb gearbeitet wird, obwohl man eigentlich krank ist.

MoinMoin

Zitat von: BAT am 07.12.2023 11:02
Nein, inzwischen melden sich die meisten wohl sofort krank,
Stimmt, dass ich mein Finger geklemmt habe werden, weiß ich morgens schon!

Opa

Zitat von: MoinMoin am 07.12.2023 11:33
Zitat von: BAT am 07.12.2023 11:02
Nein, inzwischen melden sich die meisten wohl sofort krank,
Stimmt, dass ich mein Finger geklemmt habe werden, weiß ich morgens schon!
Während der Arbeitszeit hat der Finger im Popo nichts zu suchen.  :)

FearOfTheDuck

Das sieht mein Urologe aber ganz anders.

Opa

Fällt dein Urologe unter den Geltungsbereich des TVöD und des EntgFG?

Organisator

Zitat von: Opa am 07.12.2023 15:55
Fällt dein Urologe unter den Geltungsbereich des TVöD und des EntgFG?

Vielleicht nicht seiner, aber (irgend-) einer bestimmt, nach dem Teil III Nr. 3 TVöD.

Faunus