Frage zum Inflationsausgleich

Begonnen von Jutta20, 12.12.2023 12:13

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Jutta20

Hallo,
ich habe vom 1. - 21. Dezember 2023 zeitweise meine Stunden reduziert (von 30 auf 20 Stunden reduziert), da mein Mann sich in Reha befindet und wir 2 schulpflichtige Kinder haben. Die Haushaltshilfe (=ich ) wurde entsprechend von der DRV bewilligt.
Jetzt erhalte ich im Dezember nur auf Basis der 20 Stunden die Inflationsprämie nach TVL von meinem Arbeitgeber gezahlt, da die Prämie lt tvl auf die Verhältnisse am 9.12. abzielt! (Ich werde von meinem Arbeitgeber daher ca. 450 Euro weniger Inflationsprämie erhalten...). Eigentlich wird die Inflationsprämie für die gestiegenen Kosten 2023 und 2024 gewährt; ich habe vom 1.1.- 27.11.23 und werde ab dem 22.12.23 wieder mit 30 Stunden tätig sein und war dann nur diese 3 Wochen aufgrund der Reha meines Mannes mit 20 Stunden tätig.

Die DRV wird den Ausfall der Inflationsprämie nicht übernehmen.

Ist das richtig?
Ich würde mich über Antwort sehr freuen.

cyrix42

Korrekt:

*) Die Verhältnisse am 9.12. zählen für die Dezember-Rate der IAP, sodass du für deine Teilzeittätigkeit entsprechend diese anteilig erhältst.
*) Die DRV bezahlt offenbar die Haushaltshilfe, nicht den Ausfall von Zahlungen, die vom AG zusätzlich zum sowieso geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Jutta20

Aber was heißt denn die Verhältnisse am 9.12. zählen? Heißt nur dieser eine Tag wird für die Entscheidung herangezogen? Oder wie es im Dezember war laut den Verhältnissen die am 9.12. bekannt waren?

TV-Ler

Zitat von: Jutta20 in 12.12.2023 12:29
Aber was heißt denn die Verhältnisse am 9.12. zählen? Heißt nur dieser eine Tag wird für die Entscheidung herangezogen? Oder wie es im Dezember war laut den Verhältnissen die am 9.12. bekannt waren?
Das ist eine Stichtagsregelung: "die Verhältnisse am 9.12." heißt genau das.

FearOfTheDuck

Der 09.12. ist maßgeblich. Wer also zum Beispiel am 08.12. in Teilzeit gegangen ist, bekommt die IAP anteilig, wer am 07.12. auf Vollzeit gegangen ist, bekommt sie in voller Höhe. Wer am 06.12. ausgeschieden ist, bekommt sie nicht, wer am 08.12. seinen ersten Arbeitstag hatte hingegen schon.

Jutta20

Naja werde ich wohl mit leben müssen. Aber richtig finde ich es nicht. Ich habe meine Arbeitskraft durchgehend mit 30 Stunden zur Verfügung gestellt und nur diese 3 Wochen   reduziert...

cyrix42

Das ist halt Pech. Man hätte anstatt der Stichtagsregelung einen Durchschnitt bilden können. Aber so ist es eben einfacher...

MK

Hallo, das 4-seitige Dokument zum Inflationsausgleich, habe ich mir 2x angeschaut.
Ich habe nirgends etwas gefunden, dass bei reduzierter Stundenanzahl, z.B. 75%-Stelle auch entsprechend die IA-Prämie gekürzt wird. Es steht deutlich da, das wer am 9.12. im Beschäftigungsverhältnis steht, die 1.800 bekommt. Von Teilzeitkürzungen finde ich nichts.
Mal ehrlich auch, das würde ja auch keinen Sinn ergeben, denn Teilzeitkräfte trifft die Inflation auch zu 100% wie alle anderen, oder sind sie auch nur anteilig von Preissteigerungen betroffen...?

Reisinger850

Zitat von: Jutta20 in 12.12.2023 13:10
Naja werde ich wohl mit leben müssen. Aber richtig finde ich es nicht. Ich habe meine Arbeitskraft durchgehend mit 30 Stunden zur Verfügung gestellt und nur diese 3 Wochen   reduziert...

Das kann ich aber ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen. Habe mehrere Kollegen dazu gedrängt, zu erhöhen kurz vorher. Es war doch seit fast einem Jahr klar, als die Termine der Verhandlungsrunden veröffentlicht wurden, dass
Es entweder am 8. oder 9.12 zur Einigung kommt inklusive einer ,,Prämie", wo man nur die genaue Höhe noch nicht kannte. Das hätte man bei der Entscheidung zu reduzieren ja berücksichtigen können

Jutta20

Nein, ich konnte das nicht berücksichtigen mit meiner Stundenreduzierung. Mein Mann hatte einen Reha-Termin bekommen und da wir kleine Kinder haben musste ich halt reduzieren. Also das habe ich ja nicht unbegründet in dieser Zeit gemacht.

Aber ich rege mich nicht weiter drüber auf, bringt ja eh nix.

ich1974

Für die drei Wochen Kinderbetreuung hätte man vielleicht auch Urlaub oder Stunden nehmen können. Kinderbetreuung durch Oma, Onkel, Nachbarn, usw. Tarifverhandlungen und Reha waren bekannte Termine.

troubleshooting

Zitat von: ich1974 in 13.12.2023 13:26
Für die drei Wochen Kinderbetreuung hätte man vielleicht auch Urlaub oder Stunden nehmen können. Kinderbetreuung durch Oma, Onkel, Nachbarn, usw. Tarifverhandlungen und Reha waren bekannte Termine.

Das wichtige Stichwort ist "vielleicht". Aus eigener Erfahrung kann ich auch nur sagen, schön wer das nutzen kann, aber die Möglichkeiten hat eben nicht jeder. Und Krankheiten/Unfälle etc. nehmen üblicherweise selten Rücksicht auf Termine.

WillyWurm

Zitat von: cyrix42 in 13.12.2023 13:17
TV Inflationsausgleich, §2 Absatz (2) Satz 3 sowie §3 Absatz (2) Satz 3: ,,§24 Absatz (2) TV-L gilt entsprechend."

§24 Absatz (2) TV-L:

Zitat
Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwa anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.