Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von NWB, 12.12.2023 09:27

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rundmc87

Laut Rechner habe ich ca. 45€ netto mehr über.
3 Kinder A12 Besoldungsstufe 6.


shimanu

Zitat von: rundmc87 in 13.12.2023 21:32
Laut Rechner habe ich ca. 45€ netto mehr über.
3 Kinder A12 Besoldungsstufe 6.



Dann hast du bei den Eingaben einen Fehler.
A12 Stufe 6 3 Kinder unverheiratet sind aktuell 4258,99 € in Steuerklasse 1 und Mietstufe 1
A12 Stufe 6 3 Kinder unverheiratet sind ab 01.02.2025 = 4575,71 in Steuerklasse 1 und Mietstufe 1

Differenz: + 316,72 €

Hejo1909

Hallo,

erhält man die Inflationsausgleichsprämie auch in voller Höhe, wenn man sich von September 2023 bis Mai 2024 und somit an dem besagten Stichtag (09.12.) in Elternzeit befindet und Elterngeld bezieht?

Gibt es hierzu bereits entsprechende niedergeschriebene Regelungen?

Vielen Dank.

Reisinger850

Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit... ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Jörn85

Zitat von: Reisinger850 in 14.12.2023 10:35
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit... ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Verstehe ich auch nicht. Soll das Baby sich nicht so anstellen und sich alleine zu Hause beschäftigen.

Hejo1909

Zitat von: Reisinger850 in 14.12.2023 10:35
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit... ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Naja, man nimmt ja EZ um einem Bedürfnis nach Kindesbetreuung (nach der Geburt) nachzukommen - Säuglinge leben nicht von alleine. Dann hätte man ja bereits die Zeugung, die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes nach diesem Stichtag planen müssen. ;)

Davon abgesehen, Bezieher*innen von Elterngeld unterliegen ja auch der Inflation. Ich meine, dass es bei der damaligen Corona-Prämie eine entsprechende Regelung gab, nämlich einen Tag Anspruch auf Besoldung in dem entsprechenden Jahr. Warten wir es ab ...


Adler

#81
Wenn die Stichtage und anderen Rahmenbedingungen aus der Tarifeinigung übernommen werden (Arbeitsverhältnis besteht am 09.12.23, vom 01.08.23 bis 08.12.23 an mindestens  1 Tag Entgelt), müsste es die 1800 € geben. Die 120 € erst nach Rückkehr, da die Bedingungen auf den jeweiligen Monat bezogen sind. Ggf. Teilzeitkürzung
Siehe hier: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++6576f539ddbac0e6f5e3802a/download/231209%20TV%20IAG%20-%20Einigung%20final.pdf

LehrerInNRW

Zitat von: Reisinger850 in 14.12.2023 10:35
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit... ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Du musst Satire bitte als solche kennzeichnen.

Reisinger850

Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren...

Hejo1909

Zitat von: Adler in 14.12.2023 11:42
Wenn die Stichtage und anderen Rahmenbedingungen aus der Tarifeinigung übernommen werden (Arbeitsverhältnis besteht am 09.12.23, vom 01.08.23 bis 08.12.23 an mindestens  1 Tag Entgelt), müsste es die 1800 € geben. Die 120 € erst nach Rückkehr, da die Bedingungen auf den jeweiligen Monat bezogen sind. Ggf. Teilzeitkürzung
Siehe hier: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++6576f539ddbac0e6f5e3802a/download/231209%20TV%20IAG%20-%20Einigung%20final.pdf

Vielen Dank für die schnelle Information! 👍🏼

nevarro

Zitat von: Reisinger850 in 14.12.2023 13:11
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren...

Die Tatsache, dass Dich außer deinen eigenen Vorteilen wenig interessiert, hast Du in diesem Forum bereits zu Genüge (bis zur Peinlichkeit) aufgezeigt. Belasse es doch dann einfach bei Verweisen auf den Stichtag und lasse Sachverhalte,  von denen Du keine Peilung hast die dich nicht interessieren unkommentiert.

FalconeNRW

Die Auszahlung des Inflationsausgleiches (hier: Einmalbetrag in Höhe von 1800,- EUR netto) wird laut Angaben des LBV NRW Ende Januar 2024 erfolgen, das gilt sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamten... ob allerdings die monatlichen Zahlungen (i.H.v. 120,- EUR netto) wirklich mit den Januarbezügen starten oder erst mit den Februarbezügen, kann ich dem nicht so ganz entnehmen. 

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander

Reisinger850

#87
Zitat von: nevarro in 14.12.2023 17:52
Zitat von: Reisinger850 in 14.12.2023 13:11
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren...

Die Tatsache, dass Dich außer deinen eigenen Vorteilen wenig interessiert, hast Du in diesem Forum bereits zu Genüge (bis zur Peinlichkeit) aufgezeigt. Belasse es doch dann einfach bei Verweisen auf den Stichtag und lasse Sachverhalte,  von denen Du keine Peilung hast die dich nicht interessieren unkommentiert.

Bin gespannt, wer wirklich keine Ahnung hat.
Bei der Corona Prämie:
Gibt es die Sonderzahlung auch bei Krankheit, im Mutterschutz oder während der Elternzeit?
Alle Beschäftigten, die unter den TV-L fallen, am 29. November 2021 beschäftigt waren und zwischen dem 1. Januar und 29. November 2021 wenigstens für einen Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistungen hatten, erhalten die Einmalzahlung. Zu den Entgeltersatzleistungen zählen die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen nach § 56 IfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI oder Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchuG. Das Elterngeld zählt leider nicht zu den Entgeltersatzleistungen.

Bei der TV-ÖD Inflationsprämie:

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.

Aber vlt. haste Glück


Olive86

Guten Morgen in die Runde,

kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Ich habe zum 01.11.2023 als Beamter vom Land NRW zum Bund gewechselt. Ich gehe eigentlich davon aus, dass mir die Inflationsausgleichsprämie somit nicht mehr zu steht, oder?

Gewerbeaufsichtbeamter

Das dein Dienstherr jetzt der Bund ist, bekommst du vom Land erst mal kein Geld.