Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion

Begonnen von Erpelente, 09.12.2023 13:05

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MoinMoin

Zitat von: Oliver1976 in 15.12.2023 11:52
Wenn man die Pressemitteilung https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2023/pressemeldung.1.verdi.html
von Verdi zum Abschluss nimmt, dann könnte man schon von einer Auszahlung im Dez 23 ("Für den Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt.") ausgehen. Der Betrag wird nun einmal für den Dezember und nicht Januar, Februar oder März gewährt. Aber auch hier muss man einfach leider nicht mehr viel erwarten, weder von der Gewerkschaft, noch von AG-Seite. Jede spätere Auszahlung führt de facto zur Abwertung der 1800 € im Rahmen der Inflation. Anlageeffekte noch vernachlässigt dabei.
Richtig, sobald der TV gültig ist, was ja locker bis Januar dauern wird, wg. Mitgliederbefragung und so...., ist der AG im Verzug, wenn er nicht mit der nächsten Zahlung das Geld rausrückt.
Also wenn Ende Januar die 1800 nicht auf dem Konto landen, kannst du deinen AG anmahnen und den Gerichtsvollziher losjagen😎

TV-Ler

Zitat von: MoinMoin in 15.12.2023 12:30
Zitat von: Oliver1976 in 15.12.2023 11:52
Wenn man die Pressemitteilung https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2023/pressemeldung.1.verdi.html
von Verdi zum Abschluss nimmt, dann könnte man schon von einer Auszahlung im Dez 23 ("Für den Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt.") ausgehen. Der Betrag wird nun einmal für den Dezember und nicht Januar, Februar oder März gewährt. Aber auch hier muss man einfach leider nicht mehr viel erwarten, weder von der Gewerkschaft, noch von AG-Seite. Jede spätere Auszahlung führt de facto zur Abwertung der 1800 € im Rahmen der Inflation. Anlageeffekte noch vernachlässigt dabei.
Richtig, sobald der TV gültig ist, was ja locker bis Januar dauern wird, wg. Mitgliederbefragung und so...., ist der AG im Verzug, wenn er nicht mit der nächsten Zahlung das Geld rausrückt.
Also wenn Ende Januar die 1800 nicht auf dem Konto landen, kannst du deinen AG anmahnen und den Gerichtsvollziher losjagen
Auf Basis der Pressemitteilung: Ok
Auf tatsächlicher Basis: Besser nicht

BlackVoodoo

Von der LBV Fellbach (Baden-Württemberg) gab es diese Antwort: '...aktuell liegt uns noch keine endgültige Zustimmung der Tarifkommision vor. Zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erhielten wir daher noch keine genaueren Anweisungen.'

Soviel zum Thema 'zeitnah im Dezember'.

TV-Ler

Zitat von: BlackVoodoo in 15.12.2023 12:51
Von der LBV Fellbach (Baden-Württemberg) gab es diese Antwort: '...aktuell liegt uns noch keine endgültige Zustimmung der Tarifkommision vor. Zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erhielten wir daher noch keine genaueren Anweisungen.'

Soviel zum Thema 'zeitnah im Dezember'.
Die tarifliche Vereinbarung ist eindeutig: "...zum frühestmöglichen Zeitpunkt".
Alles andere ist (Fehl)Interpretation...

MoinMoin

Zitat von: TV-Ler in 15.12.2023 12:55
Zitat von: BlackVoodoo in 15.12.2023 12:51
Von der LBV Fellbach (Baden-Württemberg) gab es diese Antwort: '...aktuell liegt uns noch keine endgültige Zustimmung der Tarifkommision vor. Zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erhielten wir daher noch keine genaueren Anweisungen.'

Soviel zum Thema 'zeitnah im Dezember'.
Die tarifliche Vereinbarung ist eindeutig: "...zum frühestmöglichen Zeitpunkt".
Alles andere ist (Fehl)Interpretation...
und der kann frühestens mit Rechtskraft des TV sein.Und das wird nicht im Dezember sein.

Vovin

Nach Telefonat heute mit dem NLBV Hannover:

(wörtliches Zitat)

"Die 1.800,- € werden frühestens im März 2024 ausgezahlt."

Na danke.

ITKnecht

Zitat aus Sachsen-Anhalt:

"...Nach dem durch die Vertragsparteien separat abgeschlossenen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) erhalten Landesbeschäftigte in Vollzeit eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Für den Dezember 2023 soll eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung von 1.800 Euro netto gewährt werden. Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto. Für die Beamtinnen und Beamten werden im Wege des Vorgriffs auf eine gesetzliche Regelung steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen nach den gleichen Regelungen gewährt. Eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung kann aus technischen Gründen jedoch voraussichtlich erst Ende Februar 2024 erfolgen. Mehr Infos gibt es im Intranet..."

Wabi Sabi

Zitat von: MoinMoin in 15.12.2023 13:06
Zitat von: TV-Ler in 15.12.2023 12:55
Zitat von: BlackVoodoo in 15.12.2023 12:51
Von der LBV Fellbach (Baden-Württemberg) gab es diese Antwort: '...aktuell liegt uns noch keine endgültige Zustimmung der Tarifkommision vor. Zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erhielten wir daher noch keine genaueren Anweisungen.'

Soviel zum Thema 'zeitnah im Dezember'.
Die tarifliche Vereinbarung ist eindeutig: "...zum frühestmöglichen Zeitpunkt".
Alles andere ist (Fehl)Interpretation...
und der kann frühestens mit Rechtskraft des TV sein.Und das wird nicht im Dezember sein.

Der TV Inflationsausgleich ist am 9.12.2023 in Kraft getreten und damit seit diesem Zeitpunkt ,,rechtskräftig". Er steht lediglich unter einer ,,auflösenden" und nicht unter einer ,,aufschiebenden" Bedingung, siehe § 5 TV Inflationsausgleich.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

NelsonMuntz

LBV NRW:

Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt.

[...]

Das LBV NRW arbeitet nunmehr mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Ergebnisses. Von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.


Na dann mal viel Erfolg ;)

Johann

Zitat von: Vovin in 15.12.2023 13:08
Nach Telefonat heute mit dem NLBV Hannover:

(wörtliches Zitat)

"Die 1.800,- € werden frühestens im März 2024 ausgezahlt."

Na danke.

Jeder Euro, der von der Landeskasse später ausgegeben wird, spart bares Geld. Insofern verstehe ich es, dass die Landesregierung schwammige Aussagen zu ihren Gunsten nutzt. Stört mich persönlich aber nicht, weil ich es nicht anders mache. Jede Formulierung, die man anders als gedacht verstehen könnte und mir in der entsprechend anderen Formulierung einen Vorteil gewährt, nutze ich ebenso aus wie die sparende Landesregierung.

Finde es immer nur etwas schade, dass es vor allem heutzutage irgendwie außer Mode gekommen ist, als Arbeitgeber bzw. Repräsentanten des Staates mit gutem Beispiel voran zu gehen und nicht ständig zu versuchen irgendwie um die gegebenen Regeln herumzumanövrieren ohne sie zu verletzen und alles zum eigenen Vorteil auszulegen. Da muss man dann aber nicht das surprised pikachu face machen, wenn die eigenen Mitarbeiter das ähnlich leben.

FearOfTheDuck

Die Formulierung wird auch eine Lehre aus dem entsprechenden TV-Inflation im TVÖD sein. Ein fester Zeitpunkt kommt dann nicht so gut, wenn es doch nicht klappt. "Frühestmöglich" kannst du als AG bis Weihnachten für dich auslegen, Weihnachten 2024 wohlgemerkt. ;)

Robinio

Zitat von: ITKnecht in 15.12.2023 13:18
Zitat aus Sachsen-Anhalt:

"...Nach dem durch die Vertragsparteien separat abgeschlossenen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) erhalten Landesbeschäftigte in Vollzeit eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Für den Dezember 2023 soll eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung von 1.800 Euro netto gewährt werden. Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto. Für die Beamtinnen und Beamten werden im Wege des Vorgriffs auf eine gesetzliche Regelung steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen nach den gleichen Regelungen gewährt. Eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung kann aus technischen Gründen jedoch voraussichtlich erst Ende Februar 2024 erfolgen. Mehr Infos gibt es im Intranet..."

Frage zum Verständnis: Bezieht sich die Aussage zur Auszahlung Ende Februar nur auf die Beamtinnen und Beamten oder auf alle Landesbeschäftigten? Im Intranet habe ich dazu bisher nichts gefunden...

Lux55

Zitat von: NelsonMuntz in 15.12.2023 13:26
LBV NRW:

Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt.

[...]

Das LBV NRW arbeitet nunmehr mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Ergebnisses. Von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.


Na dann mal viel Erfolg ;)

Eine Kollegin vom LBV NRW erzählte mir:
Die 1.800 € (Dezember) werden Ende Januar ausgezahlt.
Die 120 € (Januar bis März) gibt es dann im April und dann voraussichtlich immer rückwirkend für je einen Monat.

Garfield

Das Ministerium in BaWü hat heute wohl informiert, dass die Zahlungen mit dem März Gehalt kommen.

Vovin

Zitat von: Johann in 15.12.2023 13:27
Zitat von: Vovin in 15.12.2023 13:08
Nach Telefonat heute mit dem NLBV Hannover:

(wörtliches Zitat)

"Die 1.800,- € werden frühestens im März 2024 ausgezahlt."

Na danke.

Jeder Euro, der von der Landeskasse später ausgegeben wird, spart bares Geld. Insofern verstehe ich es, dass die Landesregierung schwammige Aussagen zu ihren Gunsten nutzt. Stört mich persönlich aber nicht, weil ich es nicht anders mache. Jede Formulierung, die man anders als gedacht verstehen könnte und mir in der entsprechend anderen Formulierung einen Vorteil gewährt, nutze ich ebenso aus wie die sparende Landesregierung.

Finde es immer nur etwas schade, dass es vor allem heutzutage irgendwie außer Mode gekommen ist, als Arbeitgeber bzw. Repräsentanten des Staates mit gutem Beispiel voran zu gehen und nicht ständig zu versuchen irgendwie um die gegebenen Regeln herumzumanövrieren ohne sie zu verletzen und alles zum eigenen Vorteil auszulegen. Da muss man dann aber nicht das surprised pikachu face machen, wenn die eigenen Mitarbeiter das ähnlich leben.


Klingt irgendwie nach Beschiss.
Natürlich gibt es die Beträge auch nicht verzinst.