[Allg] Tarifrunde TV-L 2023

Begonnen von Lavalampe82, 22.05.2023 12:00

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marcel22

Zitat von: Caesar42 am 15.12.2023 20:20
Zitat von: Joulupukki am 15.12.2023 16:27
Zitat von: marcel22 am 15.12.2023 15:10
Wo außer Hamburg, kann man sich denn entscheiden, ob man PKV oder Gesetzlich versichert wird?

Das kann man prinzipiell überall, es ist nur im klassischen Modell mit regulärer "individueller Beihilfe" i. d. R. nicht attraktiv, weil man die Versicherung in der GKV dann komplett selbst zahlt, wenn man sich für diese entscheidet und dann keine Beihilfe bekommt.

Falls hier die "pauschale Beihilfe" (aka "Hamburger Modell") gemeint ist, die gibt es in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen sowie ab 01.02.2024 in Niedersachsen.

Ab Februar 2024 auch in Niedersachsen

Na, dass es in so vielen BL bereits die Möglichkeit gibt, war mich nicht bewusst. Dann hoffe ich, dass es auch in NRW irgendwann möglich sein wird...

Taigawolf

Zitat von: marcel22 am 15.12.2023 22:58
Zitat von: Caesar42 am 15.12.2023 20:20
Zitat von: Joulupukki am 15.12.2023 16:27
Zitat von: marcel22 am 15.12.2023 15:10
Wo außer Hamburg, kann man sich denn entscheiden, ob man PKV oder Gesetzlich versichert wird?

Das kann man prinzipiell überall, es ist nur im klassischen Modell mit regulärer "individueller Beihilfe" i. d. R. nicht attraktiv, weil man die Versicherung in der GKV dann komplett selbst zahlt, wenn man sich für diese entscheidet und dann keine Beihilfe bekommt.

Falls hier die "pauschale Beihilfe" (aka "Hamburger Modell") gemeint ist, die gibt es in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen sowie ab 01.02.2024 in Niedersachsen.

Ab Februar 2024 auch in Niedersachsen

Na, dass es in so vielen BL bereits die Möglichkeit gibt, war mich nicht bewusst. Dann hoffe ich, dass es auch in NRW irgendwann möglich sein wird...

Wenn Du das hoffst, dann muss ich mich fragen, ob Du die Urteile des BverfG wirklich verstanden hast. De facto bedeutet diese "Wahlmöglichkeit" eine Absenkung der Besoldung, genauso wie eine pauschale Beihilfe. Ich bin schockiert, dass so viele Kollegen diese Rechentricks nicht durchschauen.

Der ach so gnädige Gesetzgeber eröffnet seinen Beamten eine Wahlmöglichkeit. Warum wohl? Weil man damit insgesamt besser bzw. billiger läuft, wie wenn man seinen Untergebenen eine amtsangemessene Besoldung zukommen lassen würde.

Alles Augenwischerei für diejenigen, die noch einen Funken Vertrauen in ihren Dienstherren haben.

Opa

Zitat von: Riconr1 am 13.12.2023 15:48
Was mitunter zwei Seiten hat. Entweder die schaffen das Geld so an die Seite oder aber sie wandern ganz ab und nehmen Arbeitsplätze gleich mit. Das ist mitunter ein schwieriges Thema. Schwarz und weiß gibt es hier aus meiner Sicht nicht.
Das ist 90er und war schon damals nur bedingt zutreffend. Da wir keinen Arbeitsplätzemangel haben, zieht das Argument nicht.

Joulupukki

Zitat von: Caesar42 am 15.12.2023 20:20
Zitat von: Joulupukki am 15.12.2023 16:27
Zitat von: marcel22 am 15.12.2023 15:10
Wo außer Hamburg, kann man sich denn entscheiden, ob man PKV oder Gesetzlich versichert wird?

Das kann man prinzipiell überall, es ist nur im klassischen Modell mit regulärer "individueller Beihilfe" i. d. R. nicht attraktiv, weil man die Versicherung in der GKV dann komplett selbst zahlt, wenn man sich für diese entscheidet und dann keine Beihilfe bekommt.

Falls hier die "pauschale Beihilfe" (aka "Hamburger Modell") gemeint ist, die gibt es in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen sowie ab 01.02.2024 in Niedersachsen.

Ab Februar 2024 auch in Niedersachsen

Das hatte ich bereits geschrieben, s. ganz am Ende.

Caesar42

Sorry, hatte meine Lesebrille nicht auf... 8)


Taigawolf

Vielleicht auch hier nochmal, da die Zeit etwas drängt:

Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.

Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?

Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?

Danke im Voraus fürs Aufklären.

AlxN

Schick den Widerspruch an deine bezügezahlende Stelle. Als Kommunalbeamter dürfte das dann das Personalamt der Gemeinde sein. War bei meiner Frau auch so.

HansGeorg

Zitat von: Taigawolf am 20.12.2023 00:21
Vielleicht auch hier nochmal, da die Zeit etwas drängt:

Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.

Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?

Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?

Danke im Voraus fürs Aufklären.

Einfach an beide schicken, von einem wirst du dann schon einen Brief bekommen, wegen nicht zuständig.

marcel22

Zitat von: Taigawolf am 20.12.2023 00:21
Vielleicht auch hier nochmal, da die Zeit etwas drängt:

Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.

Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?

Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?

Danke im Voraus fürs Aufklären.

Wir kriegen jedes Jahr von unserem Personalrat den Musterwiderspruch per Email und reichen es einfach unterschrieben beim Personalamt ein. Klappt bis jetzt


Studienrat

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Was steht denn drin?

xap

Es wird seitens der Beamten in BaWü bemängelt, dass der Gesetzgeber den Sockel von 200€ auf einen prozentualen Wert iHv 3,6% umgerechnet hat.

Grundsätzlich ist die Umrechnung sicher zu begrüßen, wie man allerdings auf 3,6% kommt ist mir ein Rätsel und für die meisten Beamten sicherlich blanker Hohn.

Bauernopfer

Zitat von: xap am 02.01.2024 16:24
Es wird seitens der Beamten in BaWü bemängelt, dass der Gesetzgeber den Sockel von 200€ auf einen prozentualen Wert iHv 3,6% umgerechnet hat.

Grundsätzlich ist die Umrechnung sicher zu begrüßen, wie man allerdings auf 3,6% kommt ist mir ein Rätsel und für die meisten Beamten sicherlich blanker Hohn.
Daß diese Umrechnung bemängelt wird ist nicht verwunderlich. Bis A 13, Stufe 7 ist die prozentuale Erhöhung geringer als der Sockelbetrag von 200 €.

Bastel

Zitat von: Bauernopfer am 02.01.2024 17:32
Zitat von: xap am 02.01.2024 16:24
Es wird seitens der Beamten in BaWü bemängelt, dass der Gesetzgeber den Sockel von 200€ auf einen prozentualen Wert iHv 3,6% umgerechnet hat.

Grundsätzlich ist die Umrechnung sicher zu begrüßen, wie man allerdings auf 3,6% kommt ist mir ein Rätsel und für die meisten Beamten sicherlich blanker Hohn.
Daß diese Umrechnung bemängelt wird ist nicht verwunderlich. Bis A 13, Stufe 7 ist die prozentuale Erhöhung geringer als der Sockelbetrag von 200 €.

Ist doch super, gerade ab A15 fängt die Armut an. Die haben es nötig ;)